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Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit Beschluss vom 16.03.2022 (Vorlagen Nr. 20-26 / V 05688) wurde das Mobilitätsreferat erneut beauftragt, den 2. Münchner Mobilitätskongresses im Jahr 2023...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit Beschluss vom 16.03.2022 (Vorlagen Nr. 20-26 / V 05688) wurde das Mobilitätsreferat erneut beauftragt, den 2. Münchner Mobilitätskongresses im Jahr 2023 durchzuführen. Für den Mobilitätskongress im Jahr 2023 sollen Leistungen zu dessen inhaltlicher Konzeption, operativer Planung und Umsetzung und Nachbereitung ausgeschrieben werden.
Der 2. Münchner Mobilitätskongress soll auch 2023 als eigenständige Veranstaltung der Landeshauptstadt München verzahnt mit der IAA Mobility vom 3. Bis 5. September 2023 stattfinden. Inhaltlich wird er federführend vom Mobilitätreferat erarbeitet und durchgeführt werden. Aktuell ist zunächst eine eintägige öffentliche Auftaktveranstaltung (03.09.23) für alle Münchner*innen, eine daran anschließende eintägige Fachveranstaltung (04.09.23) mit ausgewiesenen Expert*innen und einem Schwerpunkt auf Themen des Öffentlichen Verkehrs, sowie ein halber Abschlusstag (05.09.23) geplant. Im Rahmen von noch zu bestimmenden bürgerschaftlichen Projekten (siehe https://ru.muenchen.de/2023/8/Mobilitaetskongress-Buergerideen-fuer-den-oeffentlichen-Raum-gesucht-105188) finden auch Exkursionen im Projektzeitraum von Mitte Juli bis 10.09.2023 statt. Darüber hinaus wird es am Veranstaltungsort des Mobilitätskongresses eine Ausstellung und Infostände für alle interessierten Münchner Bürger*innen zur Mobilität in München geben.
Damit der 2. Münchner Mobilitätskongress unter Einbezug und Berücksichtigung aller genannten Aspekte durchgeführt werden kann, soll eine externe Veranstaltungsagentur zur Unterstützung beauftragt werden. Die inhaltliche und interne Koordination soll beim Mobilitätsreferat verbleiben, welches den Veranstaltungsort und den Rahmen für die Veranstaltung vorgibt. Neben der Unterstützung bei der Organisation soll auch die Konzeptionierung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit (eigene Ausschreibung) vergeben werden. Eine enge Abstimmung mit der Auftragnehmer*in aus der Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der eingereichten Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60,00
Preis (Gewichtung): 40,00
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-15 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Leistungsumfang für alle 3 Referenzen:
Als vergleichbar gelten Referenzen aus dem Bereich Veranstaltungsorganisation bzw. -durchführung; insbesondere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Leistungsumfang für alle 3 Referenzen:
Als vergleichbar gelten Referenzen aus dem Bereich Veranstaltungsorganisation bzw. -durchführung; insbesondere Referenzen, die die technische Umsetzung von audiovisueller Technik für Live-Präsentationen und die organisatorische Betreuung von Podiumsdiskussions- und Workshopformaten thematisieren.
Rechnungswert:
- 1 Referenz mind. 50.000 € mit einem Kunden
- 2 Referenzen mit mind. 10.000 € mit einem Kunden
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-02
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-05
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 089-272125 (2023-05-03)
Ergänzende Angaben (2023-05-24)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 089-272125
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Beginn der Laufzeit des Vertrages
Alter Wert
Datum: 2023-06-15 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-07-03 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin der Angebotsfrist
Alter Wert
Datum: 2023-06-02 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-06-12 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingung für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-06-05 📅
Zeit: 09:30
Neuer Wert
Datum: 2023-06-13 📅
Zeit: 09:30
Quelle: OJS 2023/S 101-318030 (2023-05-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit Beschluss vom 16.03.2022 (Vorlagen Nr. 20-26 / V 05688) wurde das Mobilitätsreferat erneut beauftragt, den 2. Münchner Mobilitätskongresses im Jahr 2023...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit Beschluss vom 16.03.2022 (Vorlagen Nr. 20-26 / V 05688) wurde das Mobilitätsreferat erneut beauftragt, den 2. Münchner Mobilitätskongresses im Jahr 2023 durchzuführen. Für den Mobilitätskongress im Jahr 2023 sollen Leistungen zu dessen inhaltlicher Konzeption, operativer Planung und Umsetzung und Nachbereitung ausgeschrieben werden. Der 2. Münchner Mobilitätskongress soll auch 2023 als eigenständige Veranstaltung der Landeshauptstadt München verzahnt mit der IAA Mobility vom 3. Bis 5. September 2023 stattfinden. Inhaltlich wird er federführend vom Mobilitätreferat erarbeitet und durchgeführt werden. Aktuell ist zunächst eine eintägige öffentliche Auftaktveranstaltung (03.09.23) für alle Münchner*innen, eine daran anschließende eintägige Fachveranstaltung (04.09.23) mit ausgewiesenen Expert*innen und einem Schwerpunkt auf Themen des Öffentlichen Verkehrs, sowie ein halber Abschlusstag (05.09.23) geplant. Im Rahmen von noch zu bestimmenden bürgerschaftlichen Projekten (siehe https://ru.muenchen.de/2023/8/Mobilitaetskongress-Buergerideen-fuer-den-oeffentlichen-Raum-gesucht-105188) finden auch Exkursionen im Projektzeitraum von Mitte Juli bis 10.09.2023 statt. Darüber hinaus wird es am Veranstaltungsort des Mobilitätskongresses eine Ausstellung und Infostände für alle interessierten Münchner Bürger*innen zur Mobilität in München geben. Damit der 2. Münchner Mobilitätskongress unter Einbezug und Berücksichtigung aller genannten Aspekte durchgeführt werden kann, soll eine externe Veranstaltungsagentur zur Unterstützung beauftragt werden. Die inhaltliche und interne Koordination soll beim Mobilitätsreferat verbleiben, welches den Veranstaltungsort und den Rahmen für die Veranstaltung vorgibt. Neben der Unterstützung bei der Organisation soll auch die Konzeptionierung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit (eigene Ausschreibung) vergeben werden. Eine enge Abstimmung mit der Auftragnehmer*in aus der Öffentlichkeitsarbeit ist notwendig.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 089-272125
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Planung und Umsetzung des Mobilitätskongresses 2023 (MOR)
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Green City Experience GmbH
Postanschrift: Herzog-Heinrich-Straße 32
Postort: München
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89890668-600📞
E-Mail: vergabe@gc-experience.de📧
Fax: +49 89890668-600 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
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Quelle: OJS 2023/S 140-446520 (2023-07-19)