Im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Senne nach Sennestadt ist die bestehende Wendeschleife einschließlich der Haltestellendächer an der Endhaltestelle Senne zurückzubauen und zu einer Abstellanlage mit Abstellhalle für Stadtbahnfahrzeuge umzubauen. Das Planungsgebiet umfasst dabei eine Fläche von ca. 5.924 m². Mit dem Neubau der Abstellhalle soll eine betrieblich, baulich und brandschutztechnisch geeignete Abstellmöglichkeit für die Stadtbahnfahrzeuge errichtet werden. Das Planungsgebiet schließt in unmittelbarer Nähe ein FFH- Gebiet, dessen Schutzbelange im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sind. Die heutige Wendeschleife wird durch die neue Gleisanlage der Stadtbahnverlängerung nach Sennestadt sowie durch einen neu zu herstellenden Geh- und Radweg begrenzt. Südöstlich des Plangebiets befindet sich zudem ein bestehendes Pumpenwerk einer Zubringerwasserleitung, das dauerhaft zu erhalten ist. Die Planung der Abstellhalle hat innerhalb der festgelegten Baugrenzen zu erfolgen und ist so auszurichten, dass Eingriffe in Natur und Landschaft auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt“ Hier: Planungsleistungen Gebäude und Tragwerksplanung
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Senne nach Sennestadt ist die bestehende Wendeschleife einschließlich der Haltestellendächer an der Endhaltestelle Senne zurückzubauen und zu einer Abstellanlage mit Abstellhalle für Stadtbahnfahrzeuge umzubauen.
Das Planungsgebiet umfasst dabei eine Fläche von ca. 5.924 m². Mit dem Neubau der Abstellhalle soll eine betrieblich, baulich und brandschutztechnisch geeignete Abstellmöglichkeit
für die Stadtbahnfahrzeuge errichtet werden. Das Planungsgebiet schließt in unmittelbarer
Nähe ein FFH- Gebiet, dessen Schutzbelange im Rahmen der Planung zu berücksichtigen
sind. Die heutige Wendeschleife wird durch die neue Gleisanlage der Stadtbahnverlängerung
nach Sennestadt sowie durch einen neu zu herstellenden Geh- und Radweg begrenzt. Südöstlich des Plangebiets befindet sich zudem ein bestehendes Pumpenwerk einer Zubringerwasserleitung, das dauerhaft zu erhalten ist. Die Planung der Abstellhalle hat innerhalb der
festgelegten Baugrenzen zu erfolgen und ist so auszurichten, dass Eingriffe in Natur und
Landschaft auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
Im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 von Senne nach Sennestadt ist die bestehende Wendeschleife einschließlich der Haltestellendächer an der Endhaltestelle Senne zurückzubauen und zu einer Abstellanlage mit Abstellhalle für Stadtbahnfahrzeuge umzubauen.
Das Planungsgebiet umfasst dabei eine Fläche von ca. 5.924 m². Mit dem Neubau der Abstellhalle soll eine betrieblich, baulich und brandschutztechnisch geeignete Abstellmöglichkeit
für die Stadtbahnfahrzeuge errichtet werden. Das Planungsgebiet schließt in unmittelbarer
Nähe ein FFH- Gebiet, dessen Schutzbelange im Rahmen der Planung zu berücksichtigen
sind. Die heutige Wendeschleife wird durch die neue Gleisanlage der Stadtbahnverlängerung
nach Sennestadt sowie durch einen neu zu herstellenden Geh- und Radweg begrenzt. Südöstlich des Plangebiets befindet sich zudem ein bestehendes Pumpenwerk einer Zubringerwasserleitung, das dauerhaft zu erhalten ist. Die Planung der Abstellhalle hat innerhalb der
festgelegten Baugrenzen zu erfolgen und ist so auszurichten, dass Eingriffe in Natur und
Landschaft auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E42962266
Titel: Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt
hier: Planungsleistungen Gebäude und Tragwerksplanung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Die Abstellhalle ist als geschlossenes Gebäude auszuführen, um sowohl eine Beheizbarkeit als auch einen ausreichenden Schutz der Fahrzeuge sicherzustellen. Innerhalb der Halle ist eine feste, befahrbare Fahrbahn vorzusehen.
Die Arbeitswege sind mit einer lichten Breite von 1,00 m herzustellen. Für die Ein- und Aus-fahrt der Fahrzeuge sind geeignete Toranlagen, beispielsweise als Falt- oder Sektionaltore, vorzusehen.
Ergänzend zur Halle sind betriebsnotwendige Nebenräume einzuplanen. Hierzu zählen zwei WC Anlagen, ein Aufenthalts und Pausenraum sowie Lagerräume für Betriebsmittel, Reini-gungsmittel und Werkzeuge. Diese Räume sind funktional, wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll anzuordnen und an die Abstellhalle anzubinden.
Die Abstellhalle ist als geschlossenes Gebäude auszuführen, um sowohl eine Beheizbarkeit als auch einen ausreichenden Schutz der Fahrzeuge sicherzustellen. Innerhalb der Halle ist eine feste, befahrbare Fahrbahn vorzusehen.
Die Arbeitswege sind mit einer lichten Breite von 1,00 m herzustellen. Für die Ein- und Aus-fahrt der Fahrzeuge sind geeignete Toranlagen, beispielsweise als Falt- oder Sektionaltore, vorzusehen.
Ergänzend zur Halle sind betriebsnotwendige Nebenräume einzuplanen. Hierzu zählen zwei WC Anlagen, ein Aufenthalts und Pausenraum sowie Lagerräume für Betriebsmittel, Reini-gungsmittel und Werkzeuge. Diese Räume sind funktional, wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll anzuordnen und an die Abstellhalle anzubinden.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst# Die
Kommunikation in diesem Vergabeverfahren
findet ausschließlich über die Vergabeplattform elektronisch statt. Telefonische
Anfragen
bzw. per E-Mail sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt. Die
Bewerber
/ Bieter sind verpflichtet, während und auch nach der Durchführung oder
Beendigung
des Vergabeverfahrens die Vergabeunterlagen sowie Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse
der AG geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich
unbeschränkt
und auch gegenüber Unternehmen, die mit dem Bewerber / Bieter verbunden sind.
Bitte
kennzeichnen Sie sämtliche Angebotsbestandteile, welche
Betriebs und Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Die AG ist nicht verpflichtet, im
Falle
eines Nachprüfungsverfahrens weitergehende Kennzeichnungen über evtl.
Geheimhaltungsbedürfnisse
an den Teilnahmeanträgen / Angeboten der Bewerber / Bieter vorzunehmen. Es
findet keine Kostenerstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des
Angebotes
sowie die Teilnahme an evtl. Verhandlungsgesprächen statt. Die von den Unternehmen
vorgelegten Unterlagen gehen in das Eigentum der AG über. Änderungen an den
Vergabeunterlagen
oder zusätzliche Informationen werden durch die AG über die Vergabeplattform
kommuniziert.
Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen sich regelmäßig über den Stand
der Unterlagen
und Informationen zu informieren. Änderungen an den Vergabeunterlagen durch
den Bewerber
sind nicht zulässig. Sie führen zwingend zum Ausschluss. Bei Rückfragen zur
sachgerechten
Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Anlagen sind Fragen gem. dem Punkt
Kommunikation
zu stellen, damit die Vergabestelle auf mögliche Unklarheiten rechtzeitig vor
Ablauf
der Frist zur Abgabe der Angebote reagieren kann. Mehrfachbewerbungen, als
Einzelbewerber
sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig.
Ein
Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers, die
grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt
für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein
Bewerber/eine
Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung
im Auftragsfall
berufen hat; Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels
eines
ausreichenden Wettbewerbs einzustellen.
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der
im EUAmtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
#Besonders auch geeignet für:selbst# Die
Kommunikation in diesem Vergabeverfahren
findet ausschließlich über die Vergabeplattform elektronisch statt. Telefonische
Anfragen
bzw. per E-Mail sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt. Die
Bewerber
/ Bieter sind verpflichtet, während und auch nach der Durchführung oder
Beendigung
des Vergabeverfahrens die Vergabeunterlagen sowie Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse
der AG geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt örtlich und zeitlich
unbeschränkt
und auch gegenüber Unternehmen, die mit dem Bewerber / Bieter verbunden sind.
Bitte
kennzeichnen Sie sämtliche Angebotsbestandteile, welche
Betriebs und Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Die AG ist nicht verpflichtet, im
Falle
eines Nachprüfungsverfahrens weitergehende Kennzeichnungen über evtl.
Geheimhaltungsbedürfnisse
an den Teilnahmeanträgen / Angeboten der Bewerber / Bieter vorzunehmen. Es
findet keine Kostenerstattung für die Erstellung des Teilnahmeantrags und des
Angebotes
sowie die Teilnahme an evtl. Verhandlungsgesprächen statt. Die von den Unternehmen
vorgelegten Unterlagen gehen in das Eigentum der AG über. Änderungen an den
Vergabeunterlagen
oder zusätzliche Informationen werden durch die AG über die Vergabeplattform
kommuniziert.
Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen sich regelmäßig über den Stand
der Unterlagen
und Informationen zu informieren. Änderungen an den Vergabeunterlagen durch
den Bewerber
sind nicht zulässig. Sie führen zwingend zum Ausschluss. Bei Rückfragen zur
sachgerechten
Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Anlagen sind Fragen gem. dem Punkt
Kommunikation
zu stellen, damit die Vergabestelle auf mögliche Unklarheiten rechtzeitig vor
Ablauf
der Frist zur Abgabe der Angebote reagieren kann. Mehrfachbewerbungen, als
Einzelbewerber
sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig.
Ein
Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft
nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers, die
grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt
für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein
Bewerber/eine
Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung
im Auftragsfall
berufen hat; Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels
eines
ausreichenden Wettbewerbs einzustellen.
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der
im EUAmtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-15 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-15 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Sofern Nachforderungen oder Aufklärungen
erforderlich und zulässig sind, werden diese
für alle Angaben durchgeführt.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vordruck 2: Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123
Abs. 1 und 4, 124 GWB
Vordruck 3: Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
Vordruck 4: Angaben zu
Haftpflichtversicherungsschutz und Umsatz
Vordruck 5: Angaben zur
durchschnittlichen Anzahl der fest Beschäftigten und zur technischen
Ausrüstung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachzuweisen sind:
• mindestens drei Referenzprojekte aus der Planung von Funktions- und Abstellhallen für Schienenfahrzeuge, Betriebsgebäuden sowie sonstigen Sonderbauten
• mindestens drei Referenzprojekte aus dem Bereich der Tragwerksplanung für den Hoch-bau gemäß § 51 HOAI
Die geforderten Kriterien können innerhalb derselben Referenz kumulativ erfüllt werden. Eine Referenz kann daher für mehrere der vorstehenden Anforderungen herangezogen werden. Sofern jede eingereichte Referenz sowohl Planung von Funktions- und Abstellhallen für Schienenfahrzeuge, Betriebsgebäuden sowie sonstigen Sonderbauten als auch Tragwerksplanung für den Hochbau gemäß § 51 HOAI umfasst, genügen insgesamt drei Referenzen. Werden die Anforderungen nicht kumulativ erfüllt, sind entsprechende zusätzliche Referenzen einzureichen.
Maßgeblich ist die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der ausgeschriebenen Leistung. Der Referenzvordruck kann bei Bedarf vervielfältigt und mehrfach verwendet werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachzuweisen sind:
• mindestens drei Referenzprojekte aus der Planung von Funktions- und Abstellhallen für Schienenfahrzeuge, Betriebsgebäuden sowie sonstigen Sonderbauten
• mindestens drei Referenzprojekte aus dem Bereich der Tragwerksplanung für den Hoch-bau gemäß § 51 HOAI
Die geforderten Kriterien können innerhalb derselben Referenz kumulativ erfüllt werden. Eine Referenz kann daher für mehrere der vorstehenden Anforderungen herangezogen werden. Sofern jede eingereichte Referenz sowohl Planung von Funktions- und Abstellhallen für Schienenfahrzeuge, Betriebsgebäuden sowie sonstigen Sonderbauten als auch Tragwerksplanung für den Hochbau gemäß § 51 HOAI umfasst, genügen insgesamt drei Referenzen. Werden die Anforderungen nicht kumulativ erfüllt, sind entsprechende zusätzliche Referenzen einzureichen.
Maßgeblich ist die Vergleichbarkeit der Referenzprojekte mit der ausgeschriebenen Leistung. Der Referenzvordruck kann bei Bedarf vervielfältigt und mehrfach verwendet werden.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Handelsregisterauszug
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vertragserfüllungsbürgschaft
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragserfüllungsbürgschaft
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren
sowie sämtliche Kommunikation zwischen
den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die
Vergabeplattform“subreport”.
Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen;
2. Das Angebot mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der
Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über die genannte Vergabeplattform
einzureichen.
Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das
Bewerbertool
der Vergabeplattform) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis zur in den
Vergabeunterlagen
genannten Frist vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform
einzureichen;
4.Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer
Bietergemeinschaften
sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach
Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die
grds.
nur bei
gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen
Austausch
von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine
Bietergemeinschaft
im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein
der im
EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
1. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren
sowie sämtliche Kommunikation zwischen
den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die
Vergabeplattform“subreport”.
Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen;
2. Das Angebot mit den geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der
Eignung ist ausschließlich elektronisch in Textform über die genannte Vergabeplattform
einzureichen.
Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch über das
Bewerbertool
der Vergabeplattform) eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind bitte bis zur in den
Vergabeunterlagen
genannten Frist vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform
einzureichen;
4.Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer
Bietergemeinschaften
sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach
Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die
grds.
nur bei
gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen
Austausch
von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine
Bietergemeinschaft
im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
5. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein
der im
EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen
nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15
Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3
GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist
unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen
nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15
Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen,
vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3
GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 154-559183 (2026-08-10)