Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bad Saulgau liegt im Landkreis Sigmaringen und hat derzeit etwa 17.538 Einwohner. Seit mehreren Jahren arbeitet die Stadt zielgerichtet am Aufbau eines kommunalen Glasfaser-Netzes.
Die Stadtwerke Bad Saulgau plant die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB) zur Beseitigung noch vorhandener "weißer Flecken" / „grauer Flecken“ / Erschließung von Gewerbegebieten / Erschließung von Schulen und Krankenhäusern. Die Stadt Bad Saulgau hat 2020 hierfür eine Markterkundung zur Breitbandversorgung durchgeführt. Die Stadt Bad Saulgau hat die Informationen aus den Antworten der Betreiber auf das Markterkundungsverfahren auswerten lassen. Bei der Versorgungsanalyse wurden in verschiedenen Bereichen in der Stadt unterversorgte Anschlüsse (weiße und graue Flecken) ermittelt. Zur FTTB-Versorgung der weißen Flecken (277) und dessen Vortrieb Upgrade (51) hat die Stadt einen entsprechenden Förderantrag nach dem Betreibermodell beim Bund gestellt. Ebenso hat die Stadt für einen Antrag für die Schulen und Krankenhäuser (2) und dessen Vortrieb Upgrade (8) gestellt. Im Rahmen des Grauen Flecken Programms wurden zwei Förderanträge (Südost- 480 Adressen und West – 260 Adressen) gestellt.
Alle förderfähigen Bereiche sollen nach dem Betreibermodel mit kommunaler, passiver gigabitfähiger FTTB-Infrastruktur geplant und ausgebaut werden. Für die Leistungen, die Inhalt dieser Ausschreibung sind, liegen die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes (Az. 832.5/3-20 09BW200622, Az. 832.5/3-20 12BW200284, 832.6/10-22 01BW20982, 832.6/10-22 01BW20983) sowie die Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg vor (Az. 7-8433.4/710, Az 7-8433.4/709, Az. 7-8433.5/132, Az. 7-8433.5/131). Daher müssen bei diesem Vorhaben alle Vorgaben der einschlägigen Förderprogramme, Zuwendungsbescheide, Nebenbestimmungen sowie Hinweise und Auflagen hierzu beachtet und eingehalten werden. Dies ist für alle Anbieter bindend.
Die Stadt Bad Saulgau führt nun diese EU weite Ausschreibung der Planungs- und Ingenieurleistungen durch, mit dem Ziel, ein Planungs- und Ingenieurbüro zu beauftragen. Die Planung hat bis einschließlich der Bauüberwachung in enger Abstimmung mit der Stadt (nachfolgend Auftraggeber genannt) zu erfolgen. Mangels eines passenden Leistungsbildes in der HOAI 2021, welches den Leistungsumfang detailliert beschreibt, erfolgt die detaillierte Beschreibung der notwendigen Planungs- und Ingenieurleistung im folgenden Leistungsverzeichnis in Anlehnung an die HOAI 2021 ohne Bindung an den Basishonorarsatz oder den oberen Honorarsatz.
Die Leistungen des Auftragnehmers sind in zwei Festpreise zu benennen. Hierbei stellt der erste Teil, in Anlehnung an die HOAI, die Phasen 4 und 5 und der zweite Teil, in Anlehnung an die HOAI, die Phasen 6 bis 9 dar.
Die Planung soll nach einem Zeitplan durchgeführt werden. Der Beginn der Planung muss spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Für die Leistungserbringung gelten u.a.:
- Vorgaben des Fördermittelgebers (Den Link zum Download der entsprechenden Merk- und Hinweisblätter entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Zuwendungsbescheid)
- das Ausbaugebiet
- Zeitplan
- Leistungspflichten
- Bestandspläne vorhandener Leerrohre, derzeitiger Stand
- FTTB-Strukturplan
Bei fehlenden bzw. widersprüchlichen Vorgaben bzw. Angaben sind im Einzelnen Ab-stimmungen mit dem Auftraggeber erforderlich, die der Auftragnehmer in Eigeninitiative anzustreben hat.
Der Auftraggeber plant, unmittelbar nach Zuschlag mit den Planungsgesprächen zu beginnen. Der Auftragnehmer hat dafür rechtzeitig entsprechende Kapazitäten bereitzustellen, um den unmittelbaren Projektstart nach Auftragserteilung sicherzustellen. Der Terminplan für Planung und Realisierung muss vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
Der Auftragnehmer hat ein Hausanschlussmanagement zur Einholung von Gestattungen für die Glasfaser-Hausanschlüsse aufzusetzen.
Einzuplanen sind alle bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den definierten und von der Förderstelle anerkannten Ausbaugebieten. Für die in der FTTB-Strukturplanung als Nachverdichtung vorgesehenen zusätzlichen Anschlusspunkte (zukünftige Gebäude) sind nur Vorstreckungen bis hinter die Grundstücksgrenze mitzuplanen.
Bauliche Maßnahmen (erstellte Trassen, POP-Gebäude oder -Gehäuse) sind vom Auftragnehmer exakt zu dokumentieren. Die Dokumentation muss entsprechend den GIS-Nebenbestimmungen der jeweiligen Förderbescheide aufbereitet sein. Die verschiedenen Dokumentationen sind termingerecht mit den Teilabrechnungen zu übergeben.
Vom Anbieter sind zwei Festpreise für die ausgeschriebenen Leistungen in der Preistabelle vorzunehmen. Diese Angaben dienen der Plausibilitätsprüfung und Einschätzung der Planungsqualität zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Unter Vorbehalt der Förderung werden weitere Hausanschlüsse im Bereich des Vortriebes und des Upgrades der weißen Flecken benötigt.
Nach Vorgabe des Fördermittelgebers sind nur die tatsächlich erbrachten Leistungen förderfähig. Für die finale Beantragung der Fördermittel sind vom obsiegenden Anbieter detaillierte Planungen entsprechend den GIS–Nebenbestimmungen der jeweiligen Förderbescheide vorzulegen.
Die Kosten für eventuell zusätzlich beauftragte Arbeiten sind im Auftragsfall getrennt auf separaten Rechnungen auszuweisen. Sollten Leistungen außerhalb der dort beschriebe-en Leistungen erforderlich sein, so muss über einen Nachtrag verhandelt werden, bevor diese zusätzlichen Arbeiten ausgeführt werden dürfen.
Der Fördergeber hat bekanntgegeben, dass die Hausanschlüsse im Bereich des Vortriebs vollständig hergestellt werden können, die genauen Konditionen stehen aber noch aus.
Der Fördergeber hat ferner eine Upgrade-Möglichkeit zu Grauen Flecken bekanntgegeben. Der entsprechende Änderungsantrag inkl. Vortrieb-Upgrade wurde bereits beschieden.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.