Beschreibung der Beschaffung
Auftraggeber sind die Gemeinden Balzheim, Hüttisheim und Staig im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg.
Die Städte und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis haben sich dem interkommunalen Verbund zum Netzausbau „Komm.Pakt.Net“ angeschlossen. Aufgabe des Verbunds ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte, Schulstandorte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Balzheim liegt rund 25 Kilometer südlich von Ulm. Die Gemeinde liegt im Illertal und an der Iller, hat aber nur wenige hundert Meter Anteil am Flussufer, da die Grenze zwischen Baden-Württemberg und Bayern dem Verlauf des Flusses vor der Regulierung folgt. Die Gemeinde besteht aus den beiden Gemeindeteilen Unterbalzheim, zu dem neben dem Dorf Unterbalzheim noch die Höfe Halbertshof und Mühle gehören, sowie Oberbalzheim mit nur dem Dorf Oberbalzheim.
Hüttisheim liegt zwischen Donau und Iller etwa 8 km von Laupheim und circa 17 Kilometer südlich von Ulm an der Schmiehe. Hüttisheim hat einen Teilort: Humlangen.
Staig liegt auf der Hochfläche zwischen Donau und Iller südlich von Ulm. Die Ortsteile Steinberg und Altheim liegen auf den Höhenrücken zu beiden Seiten des Weihungstals, die anderen Ortsteile liegen im Tal der Weihung bzw. in einem Seitental. Die Gemeinde gehört damit auch zur Landschaft der Holzstöcke. Die Gemeinde Staig besteht aus den sechs Ortsteilen Altheim ob Weihung, Essendorf, Harthausen, Staig, Steinberg und Weinstetten.
Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des NGA-Netzes ermittelt.
Die Auftraggeber planen die Errichtung von NGA-Netzen (FTTB). Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener weißer NGA-Flecken. Darüber hinaus sind vom Auftragnehmer alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß neuer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten (Upgrade-Anschlüsse entlang der Trasse sowie arrondierende Bereiche), ebenfalls in den Planungsprozess einzubeziehen. Die Vorgaben des Fördermittelgebers aus dem Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm müssen vom Auftragnehmer zwingend umgesetzt werden.
Die Projekte sollen nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ gefördert werden. Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes sowie die Zuwendungsbescheide des Landes Baden-Württemberg für die Projekte sind in der Anlage Zuwendungsbescheide beigefügt.
A.3 Aktueller Planungsstand
Die Auftraggeber haben eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Das Projekt umfasst für Los 2 nachfolgend aufgeführten Massenangaben:
Los 2: Gemeinde Hüttisheim
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): ca. 3.322,00 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): ca. 1.240,00 m
- Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre: ca. 2.910,00 m
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke
(Nutzung vorhandenen PoP): 0 Stück
- Anzahl Hausanschlüsse gemäß Förderantrag: 78 Stück
Die Ausbaukonzeptionen und die vorgenannten Massenangaben beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im Grauen Flecken sowie die arrondierenden Bereiche nebst Trassenführung. Die Ausbaukonzeptionen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Der Planungsstand wird mit Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes im nächsten Verfahrensschritt entsprechend mitgeteilt.
(1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven NGA-Netzinfrastruktur (FTTB) auf Gemarkung des Auftraggebers unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben der
Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
(2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung.
(3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben.
(4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehört hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung.
(5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten.
(6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung nach GIS-Nebenbestimmungen und Vorgaben der
Komm.Pakt.Net gemäß FTTX-Handbuch nebst Dokumentationsvorgaben und Ergänzungen in aktueller Version.
Im Detail wird die konkrete Beschaffung im Rahmen eines Leistungsverzeichnisses hinsichtlich der zu erbringenden Planungs- und Ingenieurleistungen in der nächsten Verfahrensstufe mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und Abgabe eines Erstangebotes mitgeteilt und verbindlich vorgegeben.