Planungs- und Bauleistungen für den Neubau von einem Mehrfamilienwohnhaus in Freiburg-Haslach, Belchenstraße (Vergabenummer VOEK 136-22)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Totalunternehmerleistungen für den Neubau von einem Mehrfamilienwohnhaus in Freiburg-Haslach, Belchenstraße

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-07-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-07-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Wohnungen
Referenznummer: VOEK 136-22
Kurze Beschreibung:
“Totalunternehmerleistungen für den Neubau von einem Mehrfamilienwohnhaus in Freiburg-Haslach, Belchenstraße”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Wohnungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527866 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527866 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 136-436188
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen

“1. Teilnahmeanträge und Angebote, die in Papierform, per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail eingereicht werden, sind nicht zugelassen. Verspätet...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 136-436188 (2023-07-13)