Beschreibung der Beschaffung
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Der gesamte Gebäudekomplex ist mit der Erweiterung und Umnutzung in Bezug auf
Brandschutz durch AN neu zu untersuchen und zu bewerten.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Mit Keller und den beiden Obergeschossen hat es eine Gesamt-BGF von etwa 2.500 m². Die Nutzung ist derzeit wie folgt geplant: KG: Technik, Werkstatt, Lagerräume, Gemeinschafts- und Erlebnisraum, Brunnenkammer/ Brunnentechnik; EG: Büros, Sanitär, Veranstaltungsgastronomie, Raum "Kleine Bühne" als unterteilbarer Multifunktionsraum mit noch in Planung befindlicher öffentlicher Nutzung; OG: Büros, Besprechungsräume, Multifunktionsfläche, Dachterrassen.
Anpassungen an Nutzeranforderungen/ Nutzungsänderungen sind in diesem frühen Stadium möglich.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch
verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle
Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik
eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Brandschutz:
Der gesamte Gebäudekomplex ist mit der Erweiterung und Umnutzung in Bezug auf
Brandschutz neu zu untersuchen und zu bewerten.
Die Honorarermittlung erfolgt über Flächenäquivalente gemäß Honorarberechnungsformel nach Abschnitt 1.5 AHO Heft Nr. 17 (2022).
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben des AHO Heftes Nr. 17, Ziffer 1.4.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.