Beschreibung der Beschaffung
Das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne in der Stadt Bad Neuenahr, 1972 in massiver Bauweise erstellt, wurde durch die Flutkatastrophe 2021 in Keller und Erdgeschoss beschädigt. Die Gebäudesubstanz erscheint sanierbar. Zu planen ist daher vorzugsweise die Sanierung, ggfs. mit Erweiterung, ggfs. aber auch ein vollständiger Neubau.
Das KG wurde bereits weitgehend entkernt, das EG nur temporär wiederhergerichtet. Das OG ist vom Flutereignis nicht betroffen und derzeit durch aufgestellte Container erweitert. Die Fassade ist gemäß dem Schadensgutachten vom 20.12.2021 mit einer Kerndämmung ausgeführt. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Flutkatastrophe betroffene Bereiche zu sanieren sind.
Das Bestandsgebäude liegt im Heilquellenschutzgebiet Zone IIIa. Die daraus resultierenden besonderen Anforderungen und Planungseinschränkungen sind zu beachten. Für das Café sind küchentechnische Anlagen zu planen. Ebenfalls zu planen ist die Einbeziehung von Brunnenkammer und Brunnentechnik im Kellergeschoss.
Um das Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne möglichst energieeffizient und nachhaltig zu gestalten,
sind basierend auf der Objektplanung und in Abstimmung mit Tragwerksplanung, Brandschutzplanung und Bauphysik durch den Energieberater folgende Leistungen zu erbringen:
- Erarbeitung von Energieversorgungskonzepten
- Bewertung der Gebäudehülle und Haustechnischen Anlagen bezüglich Energieeffizienz
- Erarbeitung von Synergielösungen zwischen Gebäude Kurparkterrasse / Kleine Bühne, Großem Sprudel, Anlagentechnik und Neubau Kurparkrandbebauung
- Erschließung von Fördermöglichkeiten
- Erstellung von Förderanträgen
- Zuarbeit zur Erstellung der Unterlagen: Raumprogramm und Zbau (siehe Anlage E02)
- Gebäudesimulation (optional).
Die obengenannten Leistungen sind projektbegleitend in Anlehnung an die Leistungsstufen
der HOAI zu erbringen und zu realisieren in den Leistungsphasen 1 bis 5.
Der AN arbeitet bei erforderlich werdenden Bauvoranfragen mit und stellt den anderen
Planungsbeteiligten und dem Auftraggeber die erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Der AN erbringt alle für die Kredit- und Fördermittelbeschaffung erforderlichen und seinem
Tätigkeitsfeld zumutbaren Unterlagen. Er nimmt an Terminen zur Verhandlung der
Förderfähigkeit teil und bestätigt als Sachverständiger die Richtigkeit des durch ihn erbrachten Beitrags zu Förderantragen.
Das Aufweisen von Optimierungspotentialen und Nutzungsoptionen ist ausdrücklich gewünscht und Bestandteil der Leistung.
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist die Instandsetzung des Bestandsgebäudes ökologisch
verträglich, ökonomisch akzeptabel und sozio-kulturell zu planen. Dabei sollen über alle
Leistungsphasen hinweg folgende Aspekte nach den anerkannten Regeln der Technik
eingebunden werden:
- Einbindung von Baustoffen und Produkten aus der Kreislaufwirtschaft
- CO2 Reduzierung über den gesamten Lebenszyklus
- Lebensdauer verlängernde Maßnahmen ermöglichen
- Nachhaltiger Umgang mit dem Ende des Lebenszyklus im Sinne der Kreislaufwirtschaft.
Bezüglich der Leistungsbeschreibung orientiert sich die Auftraggeberin an den Vorgaben der HOAI 2021. Die Vergütung erfolgt in pauschaler Abrechnung.
Das Gebäude soll nach Möglichkeit als Effizienzgebäude 40 ertüchtigt werden.
Die Maßnahme wird aus verschiedenen Fördermitteln öffentlich gefördert. Eine gesonderte Ausweisung der Kosten nach Förderwegen und Planalternativen ist erforderlich.
Ausgeschrieben werden alle für die Fertigstellung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen ab der Leistungsphase 1, ggfs. unter Anrechnung erbrachter Leistungen aus Vorstudien.
Bezüglich weiterer Einzelheiten wird verwiesen auf die Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.