Der Kreis Euskirchen beabsichtigt den kreisweiten Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze voranzutreiben und die noch vorhandenen Lücken im Gigabitbereich durch Inanspruchnahme von Fördermittel nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu schließen. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung der erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Umsetzung eines kreisweiten Gigabitausbau-Förderprojektes. Die zu vergebende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Projektes unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes vom 31.03.2023 sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-16.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: ZVS/VgV/23-12
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Euskirchen beabsichtigt den kreisweiten Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze voranzutreiben und die noch vorhandenen Lücken im Gigabitbereich durch Inanspruchnahme von Fördermittel nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu schließen.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung der erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Umsetzung eines kreisweiten Gigabitausbau-Förderprojektes.
Die zu vergebende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Projektes unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes vom 31.03.2023 sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Der Kreis Euskirchen beabsichtigt den kreisweiten Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze voranzutreiben und die noch vorhandenen Lücken im Gigabitbereich durch Inanspruchnahme von Fördermittel nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu schließen.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung der erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Umsetzung eines kreisweiten Gigabitausbau-Förderprojektes.
Die zu vergebende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Projektes unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes vom 31.03.2023 sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Euskirchen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Datum des Beginns: 2024-01-23 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-634013
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Für die Beauftragung von der Planungs- und Beratungsleistungen ist die Verwendung von Fördermitteln nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes beabsichtigt. Bei der Beratungsleistung sind die förderrechtlichen Bestimmungen - in der für das Projekt jeweils gültigen aktuellen Fassung - zwingend zu beachten.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Bereitstellung von Fördermitteln für Beratungsleistungen zum Gigabitausbau. Soweit keine Fördermittel gewährt werden oder die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Beratungsleistungen überschritten werden und hierdurch die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet ist oder das Projekt aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich/finanzierbar ist, bleibt die Aufhebung des Verfahrens durch vorbehalten.
Für die Beauftragung von der Planungs- und Beratungsleistungen ist die Verwendung von Fördermitteln nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes beabsichtigt. Bei der Beratungsleistung sind die förderrechtlichen Bestimmungen - in der für das Projekt jeweils gültigen aktuellen Fassung - zwingend zu beachten.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Bereitstellung von Fördermitteln für Beratungsleistungen zum Gigabitausbau. Soweit keine Fördermittel gewährt werden oder die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Beratungsleistungen überschritten werden und hierdurch die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet ist oder das Projekt aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich/finanzierbar ist, bleibt die Aufhebung des Verfahrens durch vorbehalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Euskirchen beabsichtigt den kreisweiten Ausbau leistungsfähiger Gigabitnetze voranzutreiben und die noch vorhandenen Lücken im Gigabitbereich durch Inanspruchnahme von Fördermittel nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell zu schließen.
Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beauftragung der erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen zur Umsetzung eines kreisweiten Gigabitausbau-Förderprojektes.
Die zu vergebende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Projektes unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes vom 31.03.2023 sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Die zu vergebende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Projektes unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes vom 31.03.2023 sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Bezeichnung des Loses: Projektgebiet 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Ausbauprojektes bezogen auf die 11 kreisangehörigen Kommunen unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen für den Gigabitausbau sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Die zu erbringende Beratungsleistung beinhaltet die Entwicklung eines flächendeckenden Gigabit-Ausbauprojektes bezogen auf die 11 kreisangehörigen Kommunen unter Beachtung aller einschlägigen Förderbedingungen für den Gigabitausbau sowie die Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung des Projektes.
Das Vergabeverfahren zur Beauftragung der Beratungsleistung wird in 3 Losen durchgeführt (s. ZifferII 1.6).
Es sind folgende Leistungsbausteine 1 bis 4 vorgesehen, die stufenweise beauftragt werden:
Leistungsbaustein 1 Ist-Versorgungsanalyse
(Erarbeitung, Zusammenstellung aller Daten, Unterlagen und Berechnungen, zur Ermittlung unterversorgter und förderfähiger Ausbaugebiete sowie Handlungs- und Strategieempfehlung)
Leistungsbaustein 2 Vorbereitung und Begleitung Förderanträge Gigabit-Ausbau
(Vorbereitung und Begleitung eines Förderantrages oder mehrerer Förderanträge)
(Unterstützung Förderverfahren, Projektmeetings, Prüfung und Dokumentation im Projektverlauf)
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Kreis behält sich vor, den Leistungsbaustein 4 (Begleitung Projektumsetzung) zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Der Kreis beauftragt nach Abschluss der Angebotswertung zunächst den Leistungsbaustein 1.
Die Beauftragung der weiteren Leistungsbausteine bleibt vorbehalten; der Kreis ist zu einer Beauftragung nicht verpflichtet. Eine Beauftragung ist insbesondere abhängig von folgenden Faktoren:
Leistungsbaustein 2 ist abhängig vom Ergebnis des Leistungsbausteins 1 und der Entscheidung der kreisangehörigen Kommunen, an einem oder mehreren Förderverfahren für den Gigabit-Ausbau teilzunehmen. Ein Verzicht der Kommunen auf den geförderten Ausbau ist zwar unwahrscheinlich, der Kreis weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines 2 besteht.
Leistungsbaustein 2 ist abhängig vom Ergebnis des Leistungsbausteins 1 und der Entscheidung der kreisangehörigen Kommunen, an einem oder mehreren Förderverfahren für den Gigabit-Ausbau teilzunehmen. Ein Verzicht der Kommunen auf den geförderten Ausbau ist zwar unwahrscheinlich, der Kreis weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines 2 besteht.
Leistungsbaustein 3 ist abhängig von den positiven Förderzusagen des Bundes (Zuwendungsbescheid/e in vorläufiger Höhe) und des Landes NRW (Letter of Intent). Im Falle einer Nichtgewährung von Fördermitteln besteht seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines 3.
Leistungsbaustein 3 ist abhängig von den positiven Förderzusagen des Bundes (Zuwendungsbescheid/e in vorläufiger Höhe) und des Landes NRW (Letter of Intent). Im Falle einer Nichtgewährung von Fördermitteln besteht seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines 3.
Leistungsbaustein 4 wird nach erfolgreich durchgeführtem Vergabeverfahren für den Gigabit-Ausbau beauftragt. Insbesondere sollte das Ergebnis der/des Vergabeverfahren/s zu einer Nichtfinanzierbarkeit des Projektes führen, so dass das Projekt nicht umgesetzt werden kann, besteht seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines.
Leistungsbaustein 4 wird nach erfolgreich durchgeführtem Vergabeverfahren für den Gigabit-Ausbau beauftragt. Insbesondere sollte das Ergebnis der/des Vergabeverfahren/s zu einer Nichtfinanzierbarkeit des Projektes führen, so dass das Projekt nicht umgesetzt werden kann, besteht seitens des Beratungsunternehmens kein Anspruch auf die Beauftragung und kein Vergütungsanspruch im Falle der Nichtbeauftragung des Leistungsbausteines.
Zusätzliche Informationen:
Für die Beauftragung von der Planungs- und Beratungsleistungen ist die Verwendung von Fördermitteln nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes beabsichtigt. Bei der Beratungsleistung sind die förderrechtlichen Bestimmungen - in der für das Projekt jeweils gültigen aktuellen Fassung - zwingend zu beachten.
Für die Beauftragung von der Planungs- und Beratungsleistungen ist die Verwendung von Fördermitteln nach Ziffer 3.3 der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes beabsichtigt. Bei der Beratungsleistung sind die förderrechtlichen Bestimmungen - in der für das Projekt jeweils gültigen aktuellen Fassung - zwingend zu beachten.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Bereitstellung von Fördermitteln für Beratungsleistungen zum Gigabitausbau. Soweit keine Fördermittel gewährt werden oder die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Beratungsleistungen überschritten werden und hierdurch die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet ist oder das Projekt aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich/finanzierbar ist, bleibt die Aufhebung des Verfahrens durch vorbehalten.
Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Bereitstellung von Fördermitteln für Beratungsleistungen zum Gigabitausbau. Soweit keine Fördermittel gewährt werden oder die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Beratungsleistungen überschritten werden und hierdurch die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet ist oder das Projekt aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich/finanzierbar ist, bleibt die Aufhebung des Verfahrens durch vorbehalten.
Bezeichnung des Loses: Projektgebiet 2
Losnummer: 2
Beschreibung der Optionen: Beauftragt wird zunächst die Leistungsstufe 1
Bezeichnung des Loses: Sammellos
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Vergabeverfahren zur Beauftragung der Beratungsleistung wird in 3 Losen durchgeführt (s. Ziffer II 1.6).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Los 1 umfasst die Kommunen
Gemeinde Weilerswist, Stadt Euskirchen, Stadt Bad Münstereifel, Gemeinde Nettersheim, Gemeinde Blankenheim
Das Los 2 umfasst die Kommunen:
Stadt Zülpich, Stadt Mechernich, Stadt Schleiden, Gemeinde Kall, Gemeinde Hellenthal, Gemeinde Dahlem
Das Los 3 umfasst die Projektgebiete 1 (Los 1) und 2 (Los 2), d.h. alle Kommunen.
Die Vergabe des Sammelloses 3 bleibt vorbehalten, sofern ein Angebot für Los 3 vorliegt, das in Bezug auf die Angebotspreise der Lose 1 und 2 in Summe wirtschaftlicher ist oder sofern für die Einzellose kein Angebot vorliegt, jedoch für das Sammellos. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Die Vergabe des Sammelloses 3 bleibt vorbehalten, sofern ein Angebot für Los 3 vorliegt, das in Bezug auf die Angebotspreise der Lose 1 und 2 in Summe wirtschaftlicher ist oder sofern für die Einzellose kein Angebot vorliegt, jedoch für das Sammellos. Details sind den Vergabebedingungen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Bewerbungsbogen - Teilnahmeantrag (bereit gestelltes Formblatt) mit folgenden auszufüllenden Inhalten:
- Unternehmensbezogene Angaben
- Erklärung zu Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklärung zur Eignung
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Angaben zu Berufshaftpflichtversicherung (Angaben erfolgen im Bewer-bungsbogen)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Die Deckungssummen müssen mindestens
- für Personenschäden: EUR 3.000.000,00
- für sonstige Schäden: EUR 1.500.000,00
betragen und eine zweifache Jahresmaximierung aufweisen
- Angaben zum Gesamtumsatz (Angaben erfolgen im Bewerbungsbogen)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Referenzliste (bereit gestelltes Formblatt): Angabe von mindestens 3 Referenzen in den letzten fünf Jahren, für Projekte, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
(Mindestanforderung: mindestens 2 Referenzen der eigenverantwortlichen Beratung eines öffentlichen Auftraggebers im geförderten Breitbandausbau (weiße-Flecken-Programm), inkl. Begleitung der Projektumsetzung. Die Leistung muss noch nicht abgeschlossen sein)
(Mindestanforderung: mindestens 2 Referenzen der eigenverantwortlichen Beratung eines öffentlichen Auftraggebers im geförderten Breitbandausbau (weiße-Flecken-Programm), inkl. Begleitung der Projektumsetzung. Die Leistung muss noch nicht abgeschlossen sein)
- Erklärung zur Fachkunde (bereit gestelltes Formblatt)
- Zusicherung zur Unabhängigkeit und Neutralität (bereit gestelltes Formblatt)
- Unternehmensdarstellung mit Angabe der Tätigkeitsschwerpunkte und des Leistungsspektrums (eigen erstellt, max. 5 Seiten, formlos)
- Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen (Angaben erfolgen im Bewerbungsbogen)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung der Eignungsprüfung ergeben, dass mehr als sechs Bewerber die Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Teilnahmeanträge auf Basis der in Ziffer III.1) der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise und -erklärungen in eine qualitative Reihenfolge bringen. Die Bewertung erfolgt hierbei anhand der Qualität und Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag.
Es können je Referenz maximal 10 Punkte erreicht werden, die wie folgt vergeben werden:
- 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz hervorragend geeignet;
- 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegt Referenz sehr gut geeignet;
- 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz gut geeignet;
- 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegte Referenz hinreichend geeignet;
- 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund der vorgelegten Referenz noch ausreichend geeignet.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-11-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistungserbrinung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistungserbringung
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von freiberuflichen Beratungsdienstleistungen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreiten wird. Daher wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts, Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW), durchgeführt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von freiberuflichen Beratungsdienstleistungen, welche den maßgeblichen EU-Schwellenwert voraussichtlich überschreiten wird. Daher wird das Verfahren nach den Vorschriften des GWB-Vergaberechts, Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW), durchgeführt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt wird. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.