Beschreibung der Beschaffung
Ziel der zu vergebenden Planungs- und Ingenieurs-Leistungen ist die Erstellung eines betriebsfähigen, zur Überlassung an den Netzbetreiber zum (aktiven) Netzbetrieb übergabereifes passives Netzwerk, bis zum jeweiligen Hausanschluss (Gf-APL).
Dieses Ziel soll in angemessen kurzer Zeit, zu möglichst geringen Kosten und in einer hohen Qualität, die den betrieblichen Anforderungen des Netzbetreibers genügt, erreicht werden. Durch ein professionelles Hausanschluss-Management soll eine hohe Anschluss-Quote erreicht, und entsprechend hohe Pachteinnahmen für die Gemeinde generiert werden. Die Bauwerksdokumentationen müssen vollständig den Vorgaben des Fördergebers und des Netzbetreibers bzw. den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen, damit es bei den Fördergeldauszahlungen, und den Abnahmen mit
Komm.Pakt.Net und dem Netzbetreiber, zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.
Grundlage ist die beim Auftraggeber vorliegende FTTB-Masterplanung. Der Masterplan ist auf eine 100% Versorgung der Anschlüsse ausgelegt. Diese Unterlagen werden in der nächsten Stufe des Vergabeverfahrens gegen Vertraulichkeitsvereinbarung bereitgestellt.
Im Zuge der derzeitigen Erschließung der „Weißen Flecken“ werden die „Grauen Flecken“ entlang der Weiße-Flecken-Trassen ebenfalls gefördert erschlossen (die sogenannten „Upgrade“-Adressen). Diese „Upgrade“-Adressen (Graue Flecken) sind somit kein Gegenstand mehr der hier auszuschreibenden Planungsleistungen. Dies gilt vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung der Upgrade-Adressen im Weiße-Flecken-Förderantrag durch den Fördergeber. Falls es hierbei zu Änderungen, Erweiterungen oder Reduzierungen kommt, werden diese im laufenden Verfahren entsprechend mitgeteilt.
Wie oben beschrieben entstehen derzeit über den Weiße-Flecken-Ausbau neue Bestands-Infrastrukturen, die in die Planungen für das Graue-Flecken-Programm integriert werden müssen. Entsprechende Bestands- und Ausführungsplan-Daten werden im nächsten Verfahrensschritt vom Auftraggeber gegen Vertraulichkeitsvereinbarung bereitgestellt.
Weitere Bestandsinfrastrukturen aus früheren Förderprogrammen und aus Mitverlegungen der Ge-meinde werden vom Auftraggeber im nächsten Verfahrensschritt ebenfalls bereitgestellt. Diese sind durch den Auftragnehmer auf Verwendbarkeit zu prüfen, und in die Planung zu integrieren.
Nach aktueller Planung umfasst das Graue-Flecken-Projekt derzeit die folgenden Mengen:
Trassenneubau (befestigte Oberfläche, öffentl. Bereich) ca. 8.500 m
Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche, öffentl. Bereich) ca. 10.250 m
Kabeleinzug in Bestand ca. 7.362 m
Anzahl Hausanschlüsse 1.354 Stck.
(Stand Antragstellung GFP Oktober 2022)
POP-Container oder MFG nur Aufrüstung Bestand
Die Anzahl der Hausanschlüsse gilt vorbehaltlich der abschließenden Genehmigung der Upgrade-Adressen im Weiße-Flecken-Förderantrag durch den Fördergeber und abschließender Klärung der förderfähigen Adressen im Graue-Flecken-Programm, und kann sich daher noch ändern, erweitern oder reduzieren. Anpassungen werden im weiteren Verfahren sodann mitgeteilt.
Der zugehörige FTTB-Masterplan, die grobe Ausbaukonzeption und die Hausanschluss-Adressliste wird vom Auftraggeber im nächsten Verfahrensschritt gegen Vertraulichkeitsvereinbarung bereitgestellt.
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Planungsleistungen, auf deren Grundlage die erforderlichen Bauarbeiten sodann ausgeschrieben werden. Die Bauarbeiten sind zudem vom Auftragnehmer zu überwachen und zu dokumentieren. Es ist eine stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen und Realisierungsabschnitten vorgesehen.
Die bisherigen Planungsstände sind durch den Auftragnehmer zu prüfen, und gegebenenfalls für die Genehmigungsplanung des Auftragnehmers anzupassen bzw. zu ändern.
Insbesondere ist die vom Auftraggeber im nächsten Verfahrensschritt bereitgestellte Adressliste für die förderfähigen Adressen im Grauen-Flecken-Programm zu validieren, und in Absprache mit dem Auftraggeber, und gegebenenfalls mit dem Fördergeber, auf die tatsächlich gefördert zu erschließen-den Adressen („förderfähig“ und „förderwürdig“) zu fixieren.
Förderfähige Adressen ohne Erschließungszustimmung des Eigentümers, sind als „Vorstreckung“ bis zur Grundstücksgrenze zu erschließen.
Nicht förderfähige Adressen entlang der geförderten Trassen, sind als „Vorstreckung“ bis zur Grundstücksgrenze zu erschließen (außer HFC-Adressen).
Dies vorausgeschickt sind folgende weitere Leistungen zu erbringen:
- Projektmanagement
- Genehmigungsplanung für Trassen und Standorte und Einholung der Genehmigungen
- Ausführungsplanung (insbesondere Trassenbau und passive Netzelemente, Leerrohrverlegung, Kabelzug, Glasfasermontage)
- Aktives Mitverlegungs-Management
(Mitverlegung „Dritter“ bei der Fördermaßnahme, Mitverlegungen aus der Fördermaßnahme bei Baumaßnahmen „Dritter“)
- Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe
- Mitwirken bei der Konkretisierung des Förderantrags aufgrund Vergabe-Ergebnisse
- Bauoberleitung und Bauüberwachung
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
- Hausanschluss-Management (insbesondere vor-Ort-Begehungen zur Trassenfestlegung, Grundstückseigentümergenehmigung)
- Arbeitssicherheits-Management
- Vermessung und Netzdokumentation nach den Vorgaben des Fördergebers, der
Komm.Pakt.Net und Netzbetreiber NetCom BW
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage Projektbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.