Beschreibung der Beschaffung
Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Auftraggeber) umfasst 40 Städte und Gemeinden des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sowie den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald selbst.
Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen.
Über den Zweckverband wurde im Rahmen einer vorangegangenen europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den späteren Netzbetrieb ermittelt. Den Betrieb des zum Ausbau geplanten Netzes des Auftraggebers wird die Vodafone GmbH vornehmen, die als Netzbetreiber ausgewählt wurde.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Oberried. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Upgrade des Bundes für graue Flecken soll dabei zur Anwendung kommen.
Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) und VWV Breitbandförderung gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid vom 17.02.2020 für das Projekt ist in der Anlage vorläufiger Förderbescheid vom 17.02.2020 beigefügt. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 4.123.230,79 netto geplant.
Ausführungen und Vorgaben des Fördermittel- bzw. Projektträgers bezüglich des Materialkonzepts sind zu beachten.
Für das Backbone sind Investitionen in einer Höhe von rund 327.496,85 EUR netto geplant.
Planungsstand Oberried
Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben.
Backbone
Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3868
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 857 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 1778 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 243 m
- Schächte: 5 Stk.
Ortsnetz
Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-1909BW200234
Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 250 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen. Das Projekt umfasst:
- Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 14.300 m
- Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 7.186 m
- Kabeleinzug in bestehendes Leerrohr: 763 m
- FTTB-Verteiler (Schränke und/oder Schächte): 16 Stück
- POP-Fertiggebäude und/oder Schränke: 1 Stück
Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung Trassen anliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Weitere strategisch-funktionale Anbindungen im Rahmen des Upgrades graue Flecken werden vorbehalten.
Ziel des Ausbauvorhabens ist die Sicherstellung einer homogenen, zukunftsgerichteten und bedarfsgerechten glasfaserbasierten Breitbandversorgung für die unterversorgten Gebiete (Weiße Flecken). Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber errichtet Infrastrukturen im Betreibermodell. Vom Auftraggeber werden passive FTTB-Breitbandinfrastrukturen sowie das Backbone aufgebaut, die in seinem Eigentum verbleiben.
Der ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf förderfähige Gebiete und Objekte im Projektgebiet, die nach Bundes- und Landesförderprogramm (Kofinanzierung) als „Weiße Flecken“ bezuschusst werden. Des Weiteren ist der der förderfähige Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten und die Anbindung trassenanliegender hellgrauer Flecken (exklusive Vortriebsadressen) über das Upgrade graue Flecken vorgesehen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor strategische graue Flecken anzubinden. Ebenso sind im gesamten Verbandsgebiet nicht förderfähige Leistungen zu erbringen.
Der gesamte ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich auf:
• die Backboneebene
• die Zuführungsebene
• die Verteilebene
• Vorstreckungen/Vortrieb auf Basis Reservekapazitäten
• Hausanschlüsse
• das Hausanschlussmanagement
Je nach Sachverhalt ist der Leistungsumfang förderfähig oder nicht förderfähig. Somit hat innerhalb der Planung, Massenerhebung, Kostenermittlung, Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung und Dokumentation eine Trennung des Leistungsumfanges im Hinblick auf die Förderfähigkeit transparent, verständlich und nachvollziehbar zu erfolgen.
Die Vorgaben des Fördermittelgebers im Hinblick auf die Trennungen innerhalb der Datenanforderungsliste sind über alle Phasen des Projektes zu gewährleisten, sicherzustellen und zu dokumentieren. Ein verfolgbares und transparentes Änderungssystem ist vom Auftragnehmer zu entwickeln und über den gesamten Projektablauf sicherzustellen und zu führen.
Weitere Differenzierungen im Rahmen der nicht förderfähigen Leistungen wie z. B. Trennung nach unterschiedlichen Auftraggebern und z. B. mit zu verlegenden Sparten sind möglich.
Alles Weitere ergibt sich aus der Anlage „Aufgabenbeschreibung“ zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.