Planungsleistung - Sanierung / Eersatzneubau der Brücke über die Holtemme (Kornstraße) in Blankenburg (Harz) OT Derenburg

Stadt Blankenburg (Harz)

Planung der Sanierung / des Ersatzneubaus der Brücke über die Holtemme (Kornstraße von der L84 nach Derenburg) in Blankenburg (Harz) OT Derenburg. Ziel der Planung ist die Erstellung eines Variantenvergleichs: -Ersatzneubau der Brücke und Abriss der bestehenden -Sanierung der bestehenden Brücke

Deadline

Deadline 2026-08-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistung - Sanierung / Eersatzneubau der Brücke über die Holtemme (Kornstraße) in Blankenburg (Harz) OT Derenburg
Referenznummer: 2026-3.4-NA-D-11
Kurze Beschreibung:
Planung der Sanierung / des Ersatzneubaus der Brücke über die Holtemme (Kornstraße von der L84 nach Derenburg) in Blankenburg (Harz) OT Derenburg. Ziel der Planung ist die Erstellung eines Variantenvergleichs: -Ersatzneubau der Brücke und Abriss der bestehenden -Sanierung der bestehenden Brücke
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen für Brücken 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Planungsleistungen im Rahmen des Ersatzneubaus/ Sanierung der Brücke über die Holtemme in Blankenburg (Harz) OT Derenburg
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-07 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Zusätzliche Informationen:
Der Öffnungstermin findet in EU-weiten offenen Verfahren nicht in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist nicht möglich.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die gem. § 56 VgV nachgefordert werden können.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Blankenburg (Harz)
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Harzstraße 3
Postleitzahl: 38889
Postort: Blankenburg (Harz)
Region: Harz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@blankenburg.de 📧
Telefon: +49 3944-943-264 📞
Fax: +49 3944-943-251 📠
URL: https://www.blankenburg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19f4112a22d-1e0997112a517845 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postort: Halle (Saale)
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 131-478401 (2026-07-08)