Planungsleistung Technische Ausrüstung / Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen zur Errichtung von zwei Funktionsgebäuden am Scheibe-See/Hoyerswerda

Stadt Hoyerswerda

Planungsleistung Technische Ausrüstung / Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen zur Errichtung von zwei Funktionsgebäuden am Scheibe-See/Hoyerswerda

Deadline

Deadline 2026-09-07

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-08-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistung Technische Ausrüstung / Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen zur Errichtung von zwei Funktionsgebäuden am Scheibe-See/Hoyerswerda
Referenznummer: OB/02.01/26/14-VgV
Kurze Beschreibung:
Planungsleistung Technische Ausrüstung / Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen zur Errichtung von zwei Funktionsgebäuden am Scheibe-See/Hoyerswerda
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Errichtung von zwei Funktionsgebäuden am Scheibe-See/Hoyerswerda; Planungsleistung Technische Ausrüstung / Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen nach § 55 HOAI 2021; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/14-VgV
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das Westufer des Scheibe-Sees soll einer touristischen Nutzung zugeführt werden. Die Stadt Hoyerswerda als Vorhabensträger wird Planungs- und Baumaßnahmen für die touristische Entwicklung am Scheibe-Sees in Eigenregie, unter Verwendung weiterer Fördergelder, vorantreiben. Für das Untersuchungsgebiet des Scheibe-Sees liegen eine Vielzahl von Modellierungen und Planungen vor. Die Stadt Hoyerswerda beauftragte die eta AG engineering mit der Erarbeitung der Planung zur „Verbesserung der Erschließung Westufer Scheibe-See.“ Diese fanden in der vorliegenden Entwurfsplanung vom 12.01.2024 Eingang und sind weiterhin zu beachten. Als neues Wahrzeichen wird eine Landmarke – ca. 34 m hoher Aussichtsturm errichtet. Des Weiteren sind zwei Funktionsgebäude am Scheibe-See geplant, Status Vorplanung, welche mit der weiteren Planung umgesetzt werden sollen. Für das Planungsgebiet gilt der bestätigte Bebauungsplan „Badestrand Westufer Scheibe-See“, 2. Änderung. Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, ca. 4 km östlich der Stadt Hoyerswerda. An den Scheibe-See grenzen des Weiteren die Orte Riegel und Tiegling im Südosten, sowie Burg im Norden an. Ergebnis der zu erstellenden Planungsleistungen sind Fachplanungen für die elektrotechnischen und fernmelde- und informationstechnischen Anlagen und Pläne der Technischen Ausrüstungen für zwei Funktionsgebäude in der Böschung, am Strandbereich des Westufers Scheibe-See. Bezugnehmend auf die oben genannte Entwurfsplanung sind zwei Baufenster im Lageplan vorgesehen. Die zwei Funktionsgebäude werden, als erweiterte Rohbauten. Erweiterter Rohbau definiert sich für unser Projekt mit der Erstellung einer fertigen baulichen Hülle mit allen Innenwänden, Türen, Fenster, Erstanstriche, Fußbodenoberkante Estrich, usw., sowie Bereitstellung der grundlegenden technischen Ausstattungen für die Sicherstellung der benannten Funktionen der Gebäude. Das Angebot soll für die Leistungsphasen 3 – 9 nach § 55 HOAI erfolgen. Mit der Entwurfsplanung wird die Finanzierung und Bauzeit definiert, sowie mit der Kostenberechnung die Fördermittel final beantragt.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Postanschrift: Scheibe-See
Postleitzahl: D-02977
Stadt: Hoyerswerda
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bautzen 🏙️
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Das Angebot soll für die Leistungsphasen 3 – 9 nach § 55 HOAI erfolgen. Mit der Entwurfsplanung wird die Finanzierung und Bauzeit definiert, sowie mit der Kostenberechnung die Fördermittel final beantragt. Mit der vorliegenden Vorplanung sind die Leistungsphasen 1 und 2 für uns abgeschlossen. Es obliegt dem Bieter diese Leistungen anzubieten und die Notwendigkeit im Konzept zu begründen. Die weiteren Planungsphasen werden stufenweise beauftragt, falls das Vorhaben unter anderen Bedingungen weitergeführt wird. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine weitere Beauftragung, wenn die Finanzierung der öffentlichen Mittel nicht gesichert werden.
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Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
§ 15 VgV: Es erfolgt ein offenes Verfahren. Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
Rechtsgrundlage: § 15 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, Raum 2.36
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt von zwei Mitarbeitern des Auftraggebers an separaten Endgeräten. Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem Verfahren nicht vorgesehen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-09-07 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Hoyerswerda, Neues Rathaus, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, Raum 2.36
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt von zwei Mitarbeitern des Auftraggebers an separaten Endgeräten. Eine Teilnahme von Bietern am Öffnungsverfahren ist bei diesem Verfahren nicht vorgesehen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die geforderten Angaben, Erklärungen oder Nachweise müssen vollständig und fristgerecht mit dem Angebot abgegeben werden. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen oder verspäteter Eingang führen zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, bei Relevanz für das Wertungsergebnis fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden diese dann bis zum Ablauf der Frist nicht eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
A) Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Bevollmächtigter Vertreter muss das Büro sein, welches den zu vergebenden Leistungsbereich selbst erbringt. Es ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch, auch über die Auflösung der ARGE hinaus, haften. In dieser Erklärung muss zudem der bevollmächtigte Vertreter benannt sein. B) Jedes andere Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien oder für die Durchführung bestimmter Teile des Auftrags in Anspruch nehmen will, muss entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe/des Unterauftrags die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und dem Bieter hierfür tatsächlich zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Der Nachweis ist als Eigenerklärung des anderen Unternehmens zu erbringen.
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Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Richtlinie 2014/24/EU

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Hoyerswerda
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 14625240-SV01-03
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Postleitzahl: 02977
Postort: Hoyerswerda
Region: Bautzen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de 📧
Telefon: 03571456549 📞
URL: https://www.hoyerswerda.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019fdd51-ea39-416f-8ad5-de969ab14a05/zustellweg-auswaehlen 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/019fdd51-ea39-416f-8ad5-de969ab14a05/zustellweg-auswaehlen 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: USt.-ID DE287064009
Postanschrift: PF 10 13 64
Postleitzahl: D-04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341 977 3800 📞
Fax: +49 341 977 1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 153-554557 (2026-08-07)