Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft/im Falle der Eignungsleihe des anderen Unternehmens zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 AEntG, § 19MiLoG, § 98c AufenthG und § 21 SchwarzArbG und zu wettbewerbskonformen Verhalten.
b) Im Falle der Bietergemeinschaft muss jedes Bietergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot einreichen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
c) Sofern der Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Das andere Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter bezieht, muss seine Eignung in dem Umfang nachweisen, in dem eine Eignungsleihe stattfindet. Das bedeutet, dass im Fall der Eignungsleihe in Bezug auf die Technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch Referenzen des anderen Unternehmens anzugeben sind sowie die Eigenerklärungen in Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit abzugeben sind.
Außerdem muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens
nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Für die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ist das jeweils entsprechende Formblatt zu verwenden, wenn und soweit ein solches Formblatt den zu diesem Vergabeverfahren bereitgestellten Auftragsunterlagen beiliegt.
d) unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
(Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
e) unterschriebene Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
f) Eigenerklärung zum Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz "Erste Informationen zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022".
g) Der Bieter/ Die Bietergemeinschaft muss unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss.
Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen:
- für Personenschäden: 2 Mio. Euro
- für Sach- und Vermögensschäden: 1 Mio. Euro
Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung ab und reicht den entsprechenden Nachweis ein.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass ein Nachfordern eines unzureichenden Versicherungsnachweises unzulässig ist und zum Ausschluss des Angebots von der Wertung führt.
Verfahrenssprache ist Deutsch. Angebote und sämtliche geforderten Nachweise/ Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Im Falle nicht deutschsprachiger Unterlagen hat der Bieter zusammen mit dem Original eine beglaubigte Übersetzung des jeweiligen Dokuments einzureichen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt außerdem die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.