Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Freiburg setzt sich seit vielen Jahren für engagierten Klimaschutz ein. Bereits im Jahr 1996 wurden basierend auf einem ersten Klimaschutzkonzept ambitionierte Ziele zur Reduktion der CO2-Emissionen der Stadt festgelegt. Die konkreten Ziele und Maßnahmen wurden mehrfach angepasst und verschärft, wobei eine umfassende Klimaschutzstrategie zuletzt im Jahr 2007 verfasst wurde. Im Jahr 2014 wurde im Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 1992 zu halbieren und bis zum Jahr 2050 das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Ein wichtiger Baustein wird der vom Bund geförderte „eCampus“.
Mit dem „eCampus“ soll ein Energieverbund in Gestalt eines elektrischen und thermischen Nahverbundes, einschließlich der dazu erforderlichen Infrastruktur, zwischen sechs eigenständigen Gebäuden unter Berücksichtigung der Bestandseinrichtungen und Bestandsinfrastruktur geschaffen werden.
Das betrachtete Gebiet umfasst die im Folgenden aufgeführten Gebäude:
- Rathaus im Stühlinger BA1 (Fertigstellung 2017), Fehrenbachallee 12
- Rathaus im Stühlinger BA2 (in Planung), Fehrenbachallee 12
- Technisches Rathaus, Fehrenbachallee 12
- Kita am Eschholzpark, Fehrenbachallee 12a
- Max Weber Schule, Fehrenbachallee 14 inkl. Erweiterungsbau (in Planung)
- Berufsschulzentrum an der Bissierstraße 17
Die Wärmeerzeugung wird mittels neu zu erstellender Wärmepumpen und BHKWs geplant, die in der neu zu erstellenden Technikzentrale in der Erweiterung der Max-Weber-Schule positioniert werden sollen.
Thermisch sollen die neue und bestehenden „Heizzentralen“ an benachbarten Objekten zu einem Energieverbund über ein Nahwärmenetz verbunden werden.
Die Technik innerhalb der bestehenden Heizzentralen bleibt dabei nahezu unverändert. Nur die zusätzlichen Anbindungen an das Nahwärmenetz sind hinzuzufügen.
Anstatt dass auf der Stromseite die Gebäude jeweils eigene Hausanschlüsse haben, sollen nun über eine Integration einer neuen zentralen Batterie, alle Gebäude aus einem vorhandenen 110 kV Hochspannungsnetz aus dem öffentlichen Netz mit Strom versorgt werden.
Über die zentrale Batterieanlage mit ca. 1 MWh Speicherkapazität ist es vorgesehen, über das derzeit vorhandenen 20 kV Kabel-Netz die bestehenden Trafos der Gebäude weiterhin mit Strom aus dem 20 kV “Eigennetz“ zu versorgen.
In das 20 kV Liegenschaftsnetz sollen ca. 9 Bestand-Photovoltaikanlagen und 5 PV-Neuanlagen, bis zu einer Gesamtleistung von ca. 1.000 kWp, und 3 BHKW Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 800 kW, in unterschiedlichen Gebäuden aufgeschaltet werden. Sämtlich erzeugter überschüssiger regenerativer PV-Strom soll einem Batteriesystem zugeführt, und falls der Eigenbedarf einen weiteren Überschuss zulässt, über das 20 kV Netz in das öffentliche 110 kV Netz eingespeist werden können.
Im Rahmen der Planung der Infrastrukturplanung und Freianlagenplanung sind zu berücksichtigen:
Koordinierte Leitungsplanung inkl. Tiefbau
• Bestandsdatenerhebung Leitungsbestand
• Abfrage der Planungen der Fachplaner und der Leitungsträger
• Prüfung der geplanten Trassen / Hausanschlüsse auf Zwangspunkte
• Klären von Trassen-Zwangspunkten mit den Fachplanern
• Berücksichtigung von für die Leitungsverlegungen sonstige bauliche Randbedingungen wie Verbau, Baugruben, Baustellenzufahrt, etc. Freianlagenplanung
• Wiederherstellen der Oberflächen und Pflanzungen entsprechend dem vorliegenden Bestand
Für die Planungsleistungen der Kostengruppe 500 werden Baukosten ca. 2,0 Mio. Euro netto erwartet. Die Planung der Leistungen ist ab Oktober 2023 vorgesehen. Der Abschluss der Baumaßnahmen hat bis zum 31.07.2026 zu erfolgen. Die Inbetriebnahme und Abrechnung der gesamten Baumaßnahme müssen bis zum 31.12.2026 erfolgt sein.
Dazu wurden eine grundsätzliche Machbarkeitsstudie und Grundlagenermittlung sowie eine Simulation zu den Konsequenzen für Strombedarf/-bezug und Wärmebedarf/-bezug sowie CO2-Emmision durchgeführt, 12 weitere Simulationen auf dieser Grundlage werden derzeit durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden den Bietern in der 2. Stufe des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Durchgeführt wird ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsphase gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV für Planungsleistungen der Infrastrukturplanung und Freianlagen nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 38.
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).