Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 80357-2023
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-24 📅
Datum des Beginns: 2023-06-15 📅
Datum des Endes: 2030-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 099-309705
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Der AG stellt die Projektunterlagen zu den schon erbrachten Leistungen der Energetischen Fachplanung zum Schutz der Vertraulichkeit der enthaltenen Informationen nur zur Einsichtnahme vor Ort (Hauptstraße 3, 83536 Gars a.Inn) zur Verfügung (§ 5 Abs. 3 VgV). Siehe die Verfahrensbedingungen für weitere Details zur Einsichtnahme.
Der AG stellt die Projektunterlagen zu den schon erbrachten Leistungen der Energetischen Fachplanung zum Schutz der Vertraulichkeit der enthaltenen Informationen nur zur Einsichtnahme vor Ort (Hauptstraße 3, 83536 Gars a.Inn) zur Verfügung (§ 5 Abs. 3 VgV). Siehe die Verfahrensbedingungen für weitere Details zur Einsichtnahme.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Gegenstand des Verfahrens sind ferner folgende Besondere Leistungen: Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen (Leistungsphase 2), Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Leistungsphase 4), Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Leistungsphase 7), Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (max. 50 Stunden) (Leistungsphase 7), Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019) (Leistungsphase 8).
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI für die Generalsanierung oder den Neubau der Mittelschule Gars a.Inn mit Lehrschwimmbecken und Sportanlagen, wobei die Generalsanierung auftraggeberseitig aktuell klar bevorzugt wird. Gegenstand des Verfahrens sind ferner folgende Besondere Leistungen: Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen (Leistungsphase 2), Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (Leistungsphase 4), Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Leistungsphase 7), Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (max. 50 Stunden) (Leistungsphase 7), Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2019) (Leistungsphase 8).
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten in Höhe von ca. 22 Mio. EUR brutto vor. Für das Projekt wurden bereits Leistungen der Energetischen Fachplanung bis einschl. der Erstellung des Förderantrages beauftragt und erbracht. Der Förderantrag wurde am 22.07.2022 gestellt.
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung gemäß Zif. 3.2.2 des Ingenieurvertrags.
Zusätzliche Informationen:
Der AG stellt die Projektunterlagen zu den schon erbrachten Leistungen der Energetischen Fachplanung zum Schutz der Vertraulichkeit der enthaltenen Informationen nur zur Einsichtnahme vor Ort (Hauptstraße 3, 83536 Gars a.Inn) zur Verfügung (§ 5 Abs. 3 VgV). Siehe die Verfahrensbedingungen für weitere Details zur Einsichtnahme.
Der AG stellt die Projektunterlagen zu den schon erbrachten Leistungen der Energetischen Fachplanung zum Schutz der Vertraulichkeit der enthaltenen Informationen nur zur Einsichtnahme vor Ort (Hauptstraße 3, 83536 Gars a.Inn) zur Verfügung (§ 5 Abs. 3 VgV). Siehe die Verfahrensbedingungen für weitere Details zur Einsichtnahme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gars a.Inn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio., wobei die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Eigenerklärung, dass der vorbezeichnete Versicherungsschutz mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen wird und eine Verpflichtung besteht, für das Bestehen des Versicherungsschutzes für die Dauer des Auftrags Sorge zu tragen.
b) Mindestumsatz: Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 500.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Mindestumsatz: Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 500.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Unternehmensbezogene Referenzen: Angabe von mindestens fünf Unternehmensreferenzen. Die Unternehmensreferenzen müssen folgende Mindestkriterien erfüllen:
- Tragwerks-Fachplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme;
- HOAI-Leistungsphase 6 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI in dem Zeitraum vom 01/2013 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter: Gefordert ist eine Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte und die Zahl der aktuell beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte hervorgeht, sowie eine Erklärung, dass das Unternehmen über die personellen Kapazitäten verfügt und für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrages verfügen wird, um den Auftrag im vorgegebenen zeitlichen Rahmen ordnungsgemäß zu erfüllen.
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter: Gefordert ist eine Erklärung, aus der die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte und die Zahl der aktuell beschäftigten Mitarbeiter einschl. Führungskräfte hervorgeht, sowie eine Erklärung, dass das Unternehmen über die personellen Kapazitäten verfügt und für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrages verfügen wird, um den Auftrag im vorgegebenen zeitlichen Rahmen ordnungsgemäß zu erfüllen.
c) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Frau Lieselotte Oberbauer, Amtsleiterin d. Geschäftsstelle d. Verwaltungsgemeinschaft Gars a.Inn
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1e3c6d-eu🌏
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 099-309705 (2023-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 245843.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Der Gesamtwert der Beschaffung beruht auf einer Schätzung, da der genaue Betrag der anrechenbaren Kosten derzeit noch nicht feststeht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Der Gesamtwert der Beschaffung beruht auf einer Schätzung, da der genaue Betrag der anrechenbaren Kosten derzeit noch nicht feststeht.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 225 v. 500 P.
Preis (Gewichtung): 275 v. 500 P.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-12 📅
Name: Scheitzeneder // Beratende Ingenieure // PartGmbB
Postanschrift: Marktplatz 22
Postort: Kraiburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 86389848520📞
E-Mail: mail@ib-scheitzeneder.de📧
Land: Mühldorf a. Inn
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 245843.85 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert des Auftrags beruht auf einer Schätzung, da der genaue Betrag der anrechenbaren Kosten derzeit noch nicht feststeht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.