Planungsleistungen Ertüchtigung Bethesda Schule (Los 2)

Stiftung kreuznacher diakonie Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts

Die Stiftung kreuznacher diakonie beabsichtigt die Umsetzung der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Bethesda Schule in Bad Kreuznach. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung.

Deadline

Deadline 2026-07-31

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Ertüchtigung Bethesda Schule (Los 2)
Referenznummer: skd DKH 02/2026
Kurze Beschreibung:
Die Stiftung kreuznacher diakonie beabsichtigt die Umsetzung der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Bethesda Schule in Bad Kreuznach. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stiftung kreuznacher diakonie beabsichtigt die Umsetzung der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Bethesda Schule in Bad Kreuznach, Waldemarstraße 4, 55543 Bad Kreuznach. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung. Grundlage der Beauftragung ist die Baugenehmigung der Stadtverwaltung Bad Kreuznach vom 02.02.2023 (Az. 65-00805/22-07) einschließlich des genehmigten Brandschutzkonzepts (BSK-Nr. 2020-30-REV.02). Die Maßnahme ist mit Bescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2026 (Az. 7007-0001#2024/0029-0382 Ref_32) mit Landesmitteln gefördert. Bei der Durchführung der Maßnahme sind die Bedingungen des Förderbescheides sowie die Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts des Landes Rheinland-Pfalz zu beachten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postleitzahl: 55543
Stadt: Bad Kreuznach
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bad Kreuznach 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-15 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Sind - sofern vorliegend - abschließend in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Qualifikation und Erfahrung des für die Bearbeitung vorgesehenen Personals (Pro-jektleitung und Projektmitarbeit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Verfüg-barkeit während der Bauphasen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise an die Aufga-benstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Preis
Preis (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Da die Voraussetzungen einer Dringlichkeit nach § 15 Abs. 3 VgV vorliegen, wird die Angebotsfrist auf 15 Tage verkürzt. Dringlichkeit im Sinne des § 15 Abs. 3 VgV setzt voraus, dass eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung vor-liegt, die eine Einhaltung der regulären Angebotsfrist von mindestens 30 Tagen nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Eine extreme Dringlichkeit oder eine akute Gefahrensituation ist nicht erforderlich; die Anforderun-gen liegen unterhalb der "äußerst dringlichen und zwingenden Gründe" des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Es müssen ob-jektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Ob der Auftraggeber die zur Dringlichkeit führenden Ereignisse vorhersehen konnte oder selbst verschul-det hat, ist nach der Konzeption der Richtlinie und der herrschenden Auffassung grundsätzlich unerheblich; allerdings darf die Fristverkürzung nicht rechtsmissbräuch-lich herbeigeführt worden sein. (Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 10.). Die Auftraggeberin hat für das Projekt Brandschutztechnische Ertüchtigung Bethesda Schule, Bad Kreuznach, Waldemarstraße 4 durch europaweite Bekanntmachung vom 27.05.2026 (Veröffentlichungsnummer: 361675-2026) ein offenes Verfahren nach § 15 VgV für zwei Lose durchgeführt. Los 2 betrifft die Ingenieurleistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (LP 1-9, §§ 53 ff. HOAI). Innerhalb der gesetzten Angebotsfrist ist für Los 2 kein bezuschlagfähiges Angebot eingegangen, weshalb das Verfahren für Los 2 gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV aufzuheben war; das Ermessen war auf Null reduziert. Die Beschaffungsabsicht besteht fort. Für das Gesamtprojekt gilt gemäß den Bedingungen des Förderbescheides der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz vom 15.01.2026, dass die Bauarbeiten innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung zu beginnen und spätestens zum 11.08.2028 abzuschließen sind. Los 1 (Objektplanung Gebäude) befindet sich in der Auswertung sowie der Vorbereitung für den Zuschlag. Die Leistungen beider Lose müssen für die Projektumsetzung inhaltlich und zeitlich zusammenwirken. Eine Dringlichkeit liegt hier vor, weil das gescheiterte Erstverfahren eine objektiv nachvollziehbare Eilbedürftigkeit der erneuten Beschaffung begründet, die eine Ein-haltung der regulären 30-Tages-Frist nach § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht. (vgl. Ziekow/Völlink/Völlink, 5. Aufl. 2024, VgV § 15 Rn. 9.) Eine Neuausschreibung mit der regulären Mindestfrist würde angesichts des notwendigen Baubeginns, der för-derrechtlichen Fristen und der Vorbereitung der Beauftragung in Los 1 zu einer nicht mehr kompensierbaren Verzögerung des Gesamtprojekts führen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit hat der Auftraggeber die Interessen der interessierten Unterneh-men gegen das Allgemeininteresse an einer zügigen Beauftragung, insbesondere zur Einhaltung der Fördermittelfristen, umfassend abgewogen. Die interessierten Unter-nehmen sind mit den Vergabeunterlagen bereits vertraut, da das Verfahren europa-weit bekannt gemacht und die Unterlagen auf der Vergabeplattform xvergabe.de zu-gänglich waren; sie benötigen daher weniger Vorbereitungszeit als im Erstverfahren. Das Interesse von interessierten Unternehmen an einer regulären 30-tägigen Frist ist daher gering einzuordnen und muss hinter dem Allgemeininteresse zurücktreten.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-31 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Das angebotene Personal muss mindestens über das Niveau B2 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen. B) Erklärung Unternehmensdaten C) Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV)
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen in dem Zeitraum ab dem 01.01.2018, bezogen auf den Abschluss der LPh. 8. Mindestanforderungen: Benennung von insgesamt 3 Referenzprojekten über vergleichbare Maßnahmen (Sanierung/Umbau von Gebäuden, vorzugsweise im laufenden Betrieb), wobei jeweils mindestens die Leistungsphase 8 abgeschlossen sein muss. Zudem müssen über die genannten Referenzprojekte hinweg die unten aufgeführ-ten Mindestvoraussetzungen insgesamt ein-malig erfüllt sein: - Baukosten mind. 300.000 Euro (KG 400) - Tätigkeit für einen öffentlichen oder kirchlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - BGF mind. 1.000 m² - Planungsanforderungen vergleichbar Honorarzone II oder höher; Sonderbau gemäß § 50 LBauO oder vergleichbarer Nutzung (z.B. Schule, Pflegeeinrich-tung, Einrichtung für Menschen mit Behinderungen) - Brandschutztechnische Sanierung oder Umbau, vorzugsweise im laufenden Betrieb
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV (Gesamtzahl Beschäftigten).
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers. B) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert). Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Mindestanforderungen: Spezifischer Jahresumsatz von 250.000 Euro
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Planungsleistungen: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen 14) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) 15) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) 16) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend - 17) Eigenerklärung Russlandsanktionen B) Sonstige Besondere Bedingungen nach § 128 GWB 17) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG 18) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung 19) Mustererklaerung_3_Mindestentgelt 20) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB
verwiesen.
wird verwiesen.
Beschreibung und Nachweis über die Anlage 2F2 Eigenerklärungen zur Eignung; auf die §§ 123, 124 GWB wird verwiesen.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stiftung kreuznacher diakonie Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: DE 148089343
Postanschrift: Ringstraße 58
Postleitzahl: 55543
Postort: Bad Kreuznach
Region: Bad Kreuznach 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@ebnerstolz.de 📧
Telefon: 0671 6050 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f600c180b-3c467412889889a7& 🌏
Teilnahme-URL: https://www.xvergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB) *** 2) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** 3) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. *** 4) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 135-492740 (2026-07-15)