Beschreibung der Beschaffung
Benötigt werden Generalplanerleistungen bestehend aus:
• Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI,
(Grundleistungen; sowie besondere Leistungen zu Lph 1: Bestandsaufnahme, technische Substanzerkundung; zu Lph 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist)
• Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1-8 gemäß § 55 HOAI,
(Grundleistungen; sowie besondere Leistungen zu Lph 1: Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile)
• Planungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI.
(Grundleistungen; sowie besondere Leistungen zu Lph 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung), Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen (z.B. Fassaden), zu Lph 8 (s.u.): Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen)
• Brandschutz: Grundleistungen Lph 1-9:
Grundlage ist das Leistungsbild und die Honorierung für Leistungen für Brandschutz vom Ausschuss der Verbände der Kammern und Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO, Heft 17).
Zus. besondere Leistung in Lph 1: Bestandserfassung vor Ort; in Lph 2: Abgleich mit den Vorschriften des Arbeitsschutzes zur Auslegung der Rettungswege; Teilnehmen an Besprechungen, an denen der Brandschutz nicht gebündelt behandelt wird; zu in Lph5: Mitwirken bei dem Erstellen des Brandmelde- und Alamierungskonzepts, Mitwirken beim Erstellen einer gewerksübergreifenden Brandschutzmatrix, Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern; in Lph 8: Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen; Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln, Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle; Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatrix; in Lph 9: Aktualisierung des Erläuterungsberichts und der Brandschutzpläne; Mitwirken bei der Überwachung zur Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel; Erstellen oder Prüfen von Feuerwehrplänen, Erstellen oder Prüfen von Flucht- und Rettungsplänen; Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung, des Betriebshandbuches, des Alarm- und Gefahrenabwehrplans)
• Bauphysik (GEG/Schallschutz):
Siehe "Anlage zu II.2.4) Leistungsbild Bauphysik".
Die Federführung muss beim Architekten liegen.
Das Verfahren umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Gewerke in den Leistungsphasen
— Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise, ggfs. Machbarkeitsstudie anrechenbar)
— Lph 2: Vorentwurfsplanung,
— Lph 3: Entwurfsplanung,
— Lph 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Leistungsphasen stufenweise zu vergeben:
— Lph 5: Ausführungsplanung,
— Lph 6: Vorbereitung der Vergabe
Sowie (außer bei Tragwerksplanung)
— Lph 7: Mitwirkung bei der Vergabe,
— Lph 8: Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation,
— Lph 9: Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beauftragung bzw. die Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Es ist beabsichtigt den Auftrag zu vergeben, sofern nicht aus Wirtschaftlichkeitsgründen eine Vergabe unmöglich ist.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Grundlagenermittlung mit den im Zuge dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen zumindest teilweise erbracht ist.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Parallel zu dieser Generalplanervergabe sollen weiter Fachplanungen ausgeschrieben werden (nicht Bestandteil dieses VgV-Verfahrens):
• Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI,
• Schadstoffuntersuchung im gesamten Ensemble,
• Erstellung Rückbau- und Entsorgungskonzept für den Zwischenbau zum Finanzamt und alte Fassade, Erstellen Rückbauanzeige, Ausschreibung, Bauüberwachung der o.g. Leistungen
• Baugrunduntersuchung (evtl.)
Zu Grundleistungen und besonderen Leistungen bei den Planungen zur Bauphysik siehe "Anlage zu II.2.4) Leistungsbild Bauphysik"
Nach Beendigung des Vergabeverfahrens ist zeitnah mit einer Beauftragung zu rechnen.