Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu lit a):
Mindestvoraussetzung sind :
aa) für Los 1 zwei mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1. Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen ( zumindest in Anlehnung an § 43 und/oder § 55 HOAI zur Erstellung
eines FTTB-Breitbandnetzes. Es wurden mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und bereits zumindest in in sich abgeschlossenen Teilen (Cluster oder Bauabschnitte, einschl. Leistungsphase 8) fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Leistungen wurde nach den Vorgaben des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" oder des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" erbracht.
2. die Baukosten für das geplante Netz beliefen sich auf mindestens 16.000.000 EUR (netto),
3. im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 1.000 Gebäudeanschlüsse realisiert, bereits errichtet und abgenommen
4. das Honorar zu den Planungsleistungen betrug mindestens 1.600.000 EUR (netto)
5. abgeschlossene Dokumentation der Leistungen entsprechend der Vorgaben des Bundesfördermittelgebers
bb) für Los 2 zwei mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen
1. Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen ( zumindest in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI zur Erstellung eines FTTB-Breitbandnetzes. Es wurden mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und bereits zumindest in in sich abgeschlossenen Teilen (Cluster oder Bauabschnitte, einschl. Leistungsphase 8) fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Leistungen wurde nach den Vorgaben des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" oder des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" erbracht.
2. die Baukosten für das geplante Netz beliefen sich auf mindestens 7.000.000 EUR (netto),
3. im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 300 Gebäudeanschlüsse realisiert, bereits errichtet und abgenommen
4. das Honorar zu den Planungsleistungen betrug mindestens 700.000 EUR (netto)
5. abgeschlossene Dokumentation der Leistungen entsprechend der Vorgaben des Bundesfördermittelgebers
cc) für Los 3 zwei mit diesem Auftrag vergleichbare Referenzen. Als mit diesem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die folgende Mindestanforderungen erfüllen
1. Gegenstand der Referenz waren Planungsleistungen ( zumindest in Anlehnung an § 43 und § 55 HOAI zur Erstellung
eines FTTB-Breitbandnetzes. Es wurden mindestens die Leistungsphasen 4 bis 8 (in Anlehnung) HOAI erbracht und bereits zumindest in in sich abgeschlossenen Teilen (Cluster oder Bauabschnitte, einschl. Leistungsphase 8) fertiggestellt und in Betrieb genommen. Die Leistungen wurde nach den Vorgaben des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" oder des Bundesförderprogrammes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" erbracht.
2. die Baukosten für das geplante Netz beliefen sich auf mindestens 5.000.000 EUR (netto),
3. im Rahmen des Netzausbaues wurden mindestens 200 Gebäudeanschlüsse realisiert, bereits errichtet und abgenommen
4. das Honorar zu den Planungsleistungen betrug mindestens 500.000 EUR (netto)
5. abgeschlossene Dokumentation der Leistungen entsprechend der Vorgaben des Bundefördermittelgebers
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Die Leistungsphase 8 kann gemäß Ziff. 2 auch mit 2 selbstständigen Referenzen nachgewiesen werden (d. h.
unabhängig von LPH 4-7), sofern die oben genannten Merkmale zu den Mindestanforderungen für die Lose zur Vergleichbarkeit einschlägig sind.
Die Mindestvoraussetzungen für ein Los sind nur dann erfüllt, wenn diese jeweils durch die geforderten zwei einzelnen Referenzen nachgewiesen werden. Die Mindestvoraussetzungen für ein Los in Bezug auf zwei vergleichbare Referenzen können nicht durch mehr als zwei Referenzen kumulativ erfüllt werden. Sofern eine angegebene Referenz die vorgenannten Mindestvoraussetzungen für mehr als ein Los kumulativ erfüllt, wird die Mindestvoraussetzung jeweils für die entsprechenden Lose insoweit für eine dort vergleichbare Referenz als erfüllt angesehen.
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zu lit. d):
Mindestvoraussetzungen; 1 verantwortlicher Mitarbeiter mit der Qualifikation eines Ingenieurs (oder gleichwertig)