1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 06774 Muldestausee
OT Burgkemnitz
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen entsprechend der HOAI 2013
Als Berechnungsgrundlage für das Honorar ist die HOAI entsprechend heranzuziehen.
Es wird ausdrücklich...”
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen entsprechend der HOAI 2013
Als Berechnungsgrundlage für das Honorar ist die HOAI entsprechend heranzuziehen.
Es wird ausdrücklich festgestellt, dass in Ausstrahlung des Urteils des EuGH vom 4.7.2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI unberücksichtigt bleiben. Das so ermittelte Honorar kann mit einem prozentualen Aufschlag oder Abschlag ausgewiesen werden.
Pauschalangebote sind nicht zugelassen!
Dem Angebotsschreiben ist eine Anlage beizufügen aus der die Honorarpositionen gemäß Anlage Zuschlagskriterien ersichtlich sind.
Mit der Ausführung ist nach Auftragserteilung zu beginnen. Das geplante Maßnahmenende ist am 28.02.2025
Erforderlich sind nachfolgend aufgeführte Planungsleistungen gemäß HOAI 2013
1) Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 1: Gebäude und Innenräume;
2) Teil 3, Objektplanung, Abschnitt 2: Freianlagen;
3) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1: Tragwerksplanung;
4) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär;
5) Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung Elektro
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise/Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Leistungsfähigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium (Name): Angaben zum Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Angaben zu Zuschlägen/Stundensätzen
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Dauer
Datum des Beginns: 2024-02-16 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Angaben zu Stundensätzen
Das Angebot ist mit aufgegliederten Stundensätzen für zusätzliche Leistungen zu untersetzen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweise entsprechend Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweise entsprechend Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Verlangen Vergabestelle)
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates in dem der Bieter tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf;
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Bieterunternehmen oder mit Hilfe von Nachunternehmern). Sollte die Leistungserbringung mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bieter zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird;
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bieter mit eventuell tätigen Nachunternehmer wirtschaftlich oder mit anderen Unternehmen verbunden sind;
d) Bedient sich der Bieter gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll der durch eine Verpflichtungserklärung desselben/derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die unter a) vorgenannten Nachweise sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bieterunterlagen des Bieters beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2022); die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben. Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen der Bieter oder der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein;
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 3.000.000 EUR Personenschäden und über 1.500.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsgebers nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss dem Angebot beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Nachunternehmern muss ebenfalls ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Bedient sich der Bieter gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung desselben/derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Der unter b) vorgenannte Nachweis ist zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bieterunterlagen des Bieters beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bieter und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein;
b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters. Die Erklärung des Bieters über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV, der auch zu dem benannten Nachunternehmer/n gehören kann. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV), „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers/Nachunternehmers (Sitz des Bewerbers/Nachunternehmers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder des „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bieters/Nachunternehmers (Sitz des Bieters/Nachunternehmers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet sind. Die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl Architekten und Ingenieure der Bieter und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein.
c) Die Berufserfahrung aller am Projekt beteiligten ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen;
Folgende Angaben sind bei Referenzobjekten erforderlich:
— Bezeichnung des Planungsbüros, ggf. Nennung des Nachunternehmers,
— Projektbezeichnung,
— Name des Projektleiters,
— Planungsumfang LPH nach HOAI (min. LPH 5-8),
— Projektvolumen geteilt nach Gesamtvolumen und Planungsleistungen,
— öffentliche Fördermittel und öffentliche Auftraggeber, bzw. Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers,
— Kontaktdaten des Auftraggebers.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-01-08
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-02-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-01-08
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt