Die Beleuchtungsanlagen des Rangierbahnhofes Seddin sind im Bereich der Gleisgruppen 4xx, 6xx und im Bereich der Drehscheibe stark abgängig und technisch veraltet. Die Beleuchtungsanlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Standards hinsichtlich Arbeitsschutz, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Anlagen sind daher zu erneuern. Hierbei sind die aktuellen Vorgaben gemäß Stand der Technik zu beachten. Im Rahmen des Projektes sollen die Gleise 4xx, 6xx und die Drehscheibe im Bf Seddin mit einer niedrigen Gleisfeldbeleuchtung (nGgB) ausgestattet werden. Inhalt der Vergabe ist die Erstellung der Entwurfsplanung (Lph 3) und die Vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 6+7) der Bauleistung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 23FEI67372
Kurze Beschreibung:
Die Beleuchtungsanlagen des Rangierbahnhofes Seddin sind im Bereich der Gleisgruppen 4xx, 6xx und im Bereich der Drehscheibe stark abgängig und technisch veraltet. Die Beleuchtungsanlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Standards hinsichtlich Arbeitsschutz, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Anlagen sind daher zu erneuern. Hierbei sind die aktuellen Vorgaben gemäß Stand der Technik zu beachten.
Im Rahmen des Projektes sollen die Gleise 4xx, 6xx und die Drehscheibe im Bf Seddin mit einer niedrigen Gleisfeldbeleuchtung (nGgB) ausgestattet werden. Inhalt der Vergabe ist die Erstellung der Entwurfsplanung (Lph 3) und die Vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 6+7) der Bauleistung.
Die Beleuchtungsanlagen des Rangierbahnhofes Seddin sind im Bereich der Gleisgruppen 4xx, 6xx und im Bereich der Drehscheibe stark abgängig und technisch veraltet. Die Beleuchtungsanlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Standards hinsichtlich Arbeitsschutz, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Anlagen sind daher zu erneuern. Hierbei sind die aktuellen Vorgaben gemäß Stand der Technik zu beachten.
Im Rahmen des Projektes sollen die Gleise 4xx, 6xx und die Drehscheibe im Bf Seddin mit einer niedrigen Gleisfeldbeleuchtung (nGgB) ausgestattet werden. Inhalt der Vergabe ist die Erstellung der Entwurfsplanung (Lph 3) und die Vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 6+7) der Bauleistung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-22 📅
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 119-376571
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass das Unternehmen nicht von der VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 und der Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 betroffen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass das Unternehmen nicht von der VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 und der Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 betroffen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beleuchtungsanlagen des Rangierbahnhofes Seddin sind im Bereich der Gleisgruppen 4xx, 6xx und im Bereich der Drehscheibe stark abgängig und technisch veraltet. Die Beleuchtungsanlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Standards hinsichtlich Arbeitsschutz, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Anlagen sind daher zu erneuern. Hierbei sind die aktuellen Vorgaben gemäß Stand der Technik zu beachten.
Die Beleuchtungsanlagen des Rangierbahnhofes Seddin sind im Bereich der Gleisgruppen 4xx, 6xx und im Bereich der Drehscheibe stark abgängig und technisch veraltet. Die Beleuchtungsanlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Standards hinsichtlich Arbeitsschutz, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Anlagen sind daher zu erneuern. Hierbei sind die aktuellen Vorgaben gemäß Stand der Technik zu beachten.
Im Rahmen des Projektes sollen die Gleise 4xx, 6xx und die Drehscheibe im Bf Seddin mit einer niedrigen Gleisfeldbeleuchtung (nGgB) ausgestattet werden. Inhalt der Vergabe ist die Erstellung der Entwurfsplanung (Lph 3) und die Vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 6+7) der Bauleistung.
Im Rahmen des Projektes sollen die Gleise 4xx, 6xx und die Drehscheibe im Bf Seddin mit einer niedrigen Gleisfeldbeleuchtung (nGgB) ausgestattet werden. Inhalt der Vergabe ist die Erstellung der Entwurfsplanung (Lph 3) und die Vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 6+7) der Bauleistung.
Die neue Beleuchtung soll nach Möglichkeit eine Instandhaltung ohne Einsatz von Hubbühnen oder Fahrzeugen zulassen. Die vorhandenen Oberleitungsanlagen sind hierbei zu beachten. Es sind nur zugelassene Leuchtmittel zu planen. Der Einsatz von LED-Leuchtmittel ist nach Möglichkeit
Die neue Beleuchtung soll nach Möglichkeit eine Instandhaltung ohne Einsatz von Hubbühnen oder Fahrzeugen zulassen. Die vorhandenen Oberleitungsanlagen sind hierbei zu beachten. Es sind nur zugelassene Leuchtmittel zu planen. Der Einsatz von LED-Leuchtmittel ist nach Möglichkeit
vorzusehen.
Die technisch möglichen Varianten (einschließlich Bodenaufbauleuchten, niedriger Gleisgassenbeleuchtung und ggf. Querfeldern) sind gegenüberzustellen, seitens der Kosten und der Realisierbarkeit – insbesondere unter Beachtung der nachfolgenden Aspekte – zu bewerten
Die technisch möglichen Varianten (einschließlich Bodenaufbauleuchten, niedriger Gleisgassenbeleuchtung und ggf. Querfeldern) sind gegenüberzustellen, seitens der Kosten und der Realisierbarkeit – insbesondere unter Beachtung der nachfolgenden Aspekte – zu bewerten
und die wirtschaftlichste Variante zu ermitteln. Das Ergebnis ist in einer Matrix mit den Aspekten Baukosten, Bauzeit, bahnbetriebliche Auswirkungen, Umweltauswirkungen und LCC-Kosten (einschließlich Einsatz von Sonderfahrzeugen für die Wartung, Betriebseinschränkungen durch
und die wirtschaftlichste Variante zu ermitteln. Das Ergebnis ist in einer Matrix mit den Aspekten Baukosten, Bauzeit, bahnbetriebliche Auswirkungen, Umweltauswirkungen und LCC-Kosten (einschließlich Einsatz von Sonderfahrzeugen für die Wartung, Betriebseinschränkungen durch
Abschaltungen der Oberleitungsanlage) darzustellen. Die Realisierung ist in folgenden Abschnitten vorzusehen:
- Bereich Drehscheibe
- Bereich Gleisgruppe 4xx
- Bereich Gleisgruppe 6xx
Die Maßnahme liegt im Geltungsbereich des AEG. Ein Verfahren nach § 18 AEG ist durchzuführen. Es gelten die europäischen Verordnungen, nationalen Eisenbahngesetze, -verordnungen und –normen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, das Regelwerk der DB (Richtlinien, Prozesse
Die Maßnahme liegt im Geltungsbereich des AEG. Ein Verfahren nach § 18 AEG ist durchzuführen. Es gelten die europäischen Verordnungen, nationalen Eisenbahngesetze, -verordnungen und –normen, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, das Regelwerk der DB (Richtlinien, Prozesse
und Arbeitsanweisungen), anerkannten Regeln der Technik, sowie der Stand der Technik (z.B. Betriebssicherheitsverordnung), sowie die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 72) und der zugehörigen Arbeitsstättenrichtlinien. Grundsätzlich sind alle bis zum Ende der Vorplanung auftretenden Regelwerksänderungen und technische Mitteilungen zu berücksichtigen. Es sind nur zugelassene Technologien bei der Planung von Investitionsmaßnahmen zu berücksichtigen. Abweichungen sind generell zu begründen.
und Arbeitsanweisungen), anerkannten Regeln der Technik, sowie der Stand der Technik (z.B. Betriebssicherheitsverordnung), sowie die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 72) und der zugehörigen Arbeitsstättenrichtlinien. Grundsätzlich sind alle bis zum Ende der Vorplanung auftretenden Regelwerksänderungen und technische Mitteilungen zu berücksichtigen. Es sind nur zugelassene Technologien bei der Planung von Investitionsmaßnahmen zu berücksichtigen. Abweichungen sind generell zu begründen.
Beschreibung der Verlängerungen: zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
Beschreibung der Optionen: HOAI Leistungsphase 7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
1. Projektleiter im Bereich Eisenbahninfrastruktur Verkehrsanlagen mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung und mit mindestens dem ersten akademischen Grad (Bachelor) benötigt.
2. Planungsingenieur im Bereich Verkehrsanlagen Bahnwesen mit mindestens 5 Jahren Arbeitserfahrung im Fachgewerk Oberbau und mit mindestens dem ersten akademischen Grad (Bachelor) benötigt.
3. Planungsingenieur mit mindestens 5 Jahren Arbeitserfahrung im Fachgewerk (Starkstromanlagen) und mit mindestens dem ersten akademischen Grad (Bachelor) benötigt.
Nachweis über die Qualifikation des vorgesehenen Personals (Zeugnisse, Lebensläufe, etc.) mit objektbezogener Eignung für vergleichbare Eisenbahninfrastrukturprojekte gemäß der v.g. Eignungskriterien sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
4. Nachweis der Fachkunde des Qualitätsprüfers (siehe Ausschreibungsunterlagen)
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-08-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-26 📅
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass das Unternehmen nicht von der VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 und der Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 betroffen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 119-376571 (2023-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-02 📅
Name: BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH & Co.KG
Postanschrift: Christoph-Rapparini-Bogen 25
Postort: München
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2023/S 193-602554 (2023-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen HOAI Leistungsphase 3 und 6, optional Leistungsphase 7, Bauvorhaben Ersatzneubau/Erneuerung Gleisfeldbeleuchtung Bf Seddin, Gleise 4XX, 6XX, Drehscheibe
Referenznummer: 23FEI67372
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 8436f78f-ef45-49ce-a5a2-35b929afe130
Beschreibung der Beschaffung:
Die Beleuchtungsanlagen des Rangierbahnhofes Seddin sind im Bereich der Gleisgruppen 4xx, 6xx und im Bereich der Drehscheibe stark abgängig und technisch veraltet. Die Beleuchtungsanlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Standards hinsichtlich Arbeitsschutz, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Anlagen sind daher zu erneuern. Hierbei sind die aktuellen Vorgaben gemäß Stand der Technik zu beachten.
Im Rahmen des Projektes sollen die Gleise 4xx, 6xx und die Drehscheibe im Bf Seddin mit einer niedrigen Gleisfeldbeleuchtung (nGgB) ausgestattet werden. Inhalt der Vergabe ist die Erstellung der Entwurfsplanung (Lph 3) und die Vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 6+7) der Bauleistung.
Die Beleuchtungsanlagen des Rangierbahnhofes Seddin sind im Bereich der Gleisgruppen 4xx, 6xx und im Bereich der Drehscheibe stark abgängig und technisch veraltet. Die Beleuchtungsanlagen entsprechen nicht mehr den heutigen Standards hinsichtlich Arbeitsschutz, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Anlagen sind daher zu erneuern. Hierbei sind die aktuellen Vorgaben gemäß Stand der Technik zu beachten.
Im Rahmen des Projektes sollen die Gleise 4xx, 6xx und die Drehscheibe im Bf Seddin mit einer niedrigen Gleisfeldbeleuchtung (nGgB) ausgestattet werden. Inhalt der Vergabe ist die Erstellung der Entwurfsplanung (Lph 3) und die Vorbereitung / Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 6+7) der Bauleistung.
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-11-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Postleitzahl: 13189
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH &
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-02 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2023921076
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BPR Dr. Schäpertöns Consult GmbH &
Nationale Registrierungsnummer: 89c12e87-6952-424b-9d74-6e77e66ec3f3
Postanschrift: Christoph-Rapparini-Bogen 25
Postleitzahl: 80639
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-09+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
1: Um eine regelwerkskonforme Planung durchzuführen und zur Sicherstellung des Werkserfolges, wurde der AN vom PL aufgefordert, eine Bestandsaufnahme der Randmauer des Kohlebansens im Bf Seddin inkl. statische Berechnungen (Nachweis zur Standsicherheit) durchzuführen. Die Festlegung des Projektleiters ist für das Erreichen des Werkerfolgs unabdingbar. Die zusätzlichen Aufleistungen betreffen insbesondere Planungsleiter, Planungsingenieur und Techniker.
1: Um eine regelwerkskonforme Planung durchzuführen und zur Sicherstellung des Werkserfolges, wurde der AN vom PL aufgefordert, eine Bestandsaufnahme der Randmauer des Kohlebansens im Bf Seddin inkl. statische Berechnungen (Nachweis zur Standsicherheit) durchzuführen. Die Festlegung des Projektleiters ist für das Erreichen des Werkerfolgs unabdingbar. Die zusätzlichen Aufleistungen betreffen insbesondere Planungsleiter, Planungsingenieur und Techniker.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
1: Bestandsaufnahme der zuvor nicht bekannten Randmauer des Kohlebansens im Bereich Bf Seddin und statische Berechnungen (Nachweis zur Standsicherheit) zur Befestigung der geplanten Beleuchtungsmasten.