Auftragsbekanntmachung (2024-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
“Generalplanung: (Objekt-, Freianlagen- und Tragwerksplanung, TGA, Schall- und Immissionsschutz) für die Instandsetzung der Paul-Temming-Badeanstalt” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦 Ort der Leistung
NUTS region: Potsdam-Mittelmark🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Niemegk über das Amt Niemegk, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Großstraße 6
Postleitzahl: 14823
Postort: Niemegk
Kontakt
Internetadresse: http://www.kubus-mv.de🌏
E-Mail: fink@kubus-mv.de📧
Telefon: +49 3853031/273📞
Fax: +49 3853031/255 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E77528569🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E77528569🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2024-01-08 📅
Einreichungsfrist: 2024-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2024-01-12 📅
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2024/S 009-021040
ABl. S-Ausgabe: 9
Zusätzliche Informationen
“Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, die hier die LPH 9 und damit die...”
Da der Fertigstellungstermin des Bauvorhabens noch nicht verbindlich feststeht, dient die Angabe der Vertragslaufzeit, die hier die LPH 9 und damit die Gewährleistungszeit noch nicht mitberücksichtigt. Die Angabe dient lediglich der groben zeitlichen Einordnung.
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Quelle: OJS 2024/S 009-021040 (2024-01-08)