Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachfolgende Kriterien beschreiben zwingend zu erfüllende
Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bewerber/jedes Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft/jeder Nachunternehmer erfüllen
muss: Mehrfachbewerbungenbzw. Mehrfachteilnahmen von
Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder eines
Nachunternehmers habenden Ausschluss aller Mitglieder des/
der betroffenen Bewerbers/Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Durch dieBewerber/Bewerbergemeinschaften/
Nachunternehmer sind als Teilnahmevoraussetzung zwingend
folgendewirksame Erklärungen/Nachweise abzugeben und
einzureichen:
— Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen)
oder Gesellschaftsregister (für jur.
Personen)Vertretungsbefugnisse, Vollmachten für in diesem
Verfahren unterschriftsleistende Personen sind
derBewerbungsunterlage als Nachweis zwingend beizulegen,
— Angaben der projektverantwortlichen Person und ihres
Stellvertreters mit min. 3 Jahren Berufserfahrungeinschl.
Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation:
abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtungwelche zur
Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt,
— Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach §
123 (4) Nr. 1 GWB,
— Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach §
123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB,
— Erklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach §
124 GWB (1) Nr. 1 bis 9 GWB,
— Eigenerklärung zu Maßnahmen der Selbstreinigung nach §
125 (1) Nr. 1 bis 3 GWB,
— Angaben zur geforderten Berufshaftpflichtversicherung,
— Einhaltung Bewerbungsfrist,
— Bewerbung ist rechtskräftig zu unterschreiben.
Zusätzlich für Bewerbergemeinschaften:
— gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über
die Bereitschaft zur gesamtschuldnerischenHaftung von
Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft für den Fall der
Beauftragung,
— Erklärung zum bevollmächtigten kaufmännischen und
technischen Vertreter der Bewerbergemeinschaft.
Zusätzlich für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit
Nachunternehmern:
— gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über
die verbindliche Verfügbarkeit der
benanntenNachunternehmerkapazitäten im Auftragsfall. Bieter,
die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschlandhaben,
müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige
Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.(Hinweis:
nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend in Form einer
beglaubigten Übersetzung mit demTeilnahmeantrag
einzureichen).