Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit**********************
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
************1. Mindestanforderungen an die Referenzen:
**********a) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten 5 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung des Angebots endet) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen in einem Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungseinheiten („Multifunktionsgebäude“) für vergleichbare Anlagen der technischen Ausrüstung. Das Referenzgebäude muss mindestens Anlagenkosten (Kostengruppen 400 insgesamt) von 8.000.000,00 EUR netto aufweisen. Im Referenzzeitraum liegen nur solche Referenzleistungen, die in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen wurden.
************Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8 zum Gegenstand hatten.
************b) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten 5 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung des Angebots endet), welche die Erstellung einer fachtechnischen funktionalen Leistungsbeschreibung im Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) für ein hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität vergleichbares Bauvorhaben zum Gegenstand hatte. Im Referenzzeitraum liegen nur solche Referenzleistungen, die in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen wurden.
*********Der Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderung gemäß lit. a) und der Mindestanforderung gemäß lit. b) kann durch eine oder durch zwei Referenzen erbracht werden.
Die Erklärung zu den Referenzen muss nach näherer Maßgabe des Formblatts
„Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" folgende Angaben enthalten:
******- Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts;
Angabe, ob die Referenz zum Nachweis der Mindestanforderungen gem. lit a) und/ oder lit b) vorgelegt wird;
****** - Ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen bzw. Beschreibung der zur Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung erbrachten Leistungen mit Angabe zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots abgeschlossenen Leistungsphasen im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI und Angabe zu den Anlagenkosten;
****** - Konkrete Begründung, warum das Referenzprojekt eine hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbare Leistung für vergleichbare Gebäude darstellt;
***** - Leistungszeitraum und Angabe zum Abschlusszeitpunkt der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen;
***** - Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer);
***** - Benennung der Kontaktdaten (Name, E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber.
*************Anhand der Beschreibungen / Angaben des Bieters muss es für den Auftraggeber möglich sein, nachzuvollziehen, inwieweit es sich um eine vergleichbare Leistung handelt.
***********2. Angaben über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten festangestellten Mitarbeiter mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
**********Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind geeignete Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die benannte Anzahl der Mitarbeiter tatsächlich in dem Unternehmen angestellt ist.