Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemein:
Alle Nachweise und Erklärungen sind registergeheftet in der vorgegebenen Reihenfolge einzureichen.
Für jede Bewerbung ist zwingend der entsprechende Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen. Die im Einzelnen genannten Nachweise sind dem Bewerbungsbogen als Anlage beizufügen. Bewerbungen sind nur mit diesem planungsbezogenen Bewerbungsbogen möglich.
Es ist möglich, die mit der Richtlinie 2014/24/EU eingeführte Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der planungsbezogene Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Die Aufteilung ist anzugeben. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die von dem jeweiligen Nachunternehmer zu erbringenden Leistungen gemäß § 36 VgV nach Art und Umfang zu benennen sowie die ensprechenden Nachweise auf den jeweiligen Nachunternehmer einzureichen. Darüber hinaus hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachzuweisen, dass ihm/ ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen.
Es wird sich vorbehalten, in den Rubriken nicht sachgerecht enthaltene Angaben nicht zu würdigen. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen einzelner Bewerber (einzeln und/ oder in Bewerbergemeinschaften) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers sowie der gesamten betroffenen Bewerbergemeinschaft(en). Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
Die nachfolgend aufgezählten Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der unter Punkt I.1) genannten Stelle einzureichen und müssen aktuell und gültig sein (für Bescheinigungen gilt: nicht älter als 3 Monate).
1. von einem berechtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen
2. Nachweis der Unterschriftsberechtigung § 43 VgV
2.1 bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister
2.2 im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Vorlager einer von allen Bietern rechtsverbindlich unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters
3. bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer gemäß § 47 VgV und Benennung der Leistungen, die durch den jeweiligen Nachunternehmer erbracht wird
4. bei Mitgliedschaft in Bietergemeinschaften oder Bindung von Nachunternehmen: Vorlage eines Nachweises gemäß § 47 VgV, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
5. rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerkärung, dass Ausschlussgründe gemäß § 48 VgV nicht vorliegen.
6. Angaben zur Berufshaftplichtversicherung im Auftragsfall von mindestens 3.000.000,00 € für Personenschäden und mindestens 1.000.000,00 € für sonstige Schäden mit mindestens 2-facher Maximierung. Mindestanforderung ist die rechtskräftig unterschriebene Erklärung einer EU-Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall die Versicherung garantiert wird. Die
Erklärung der Versicherungsgesellschaft muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht ausreichend.