Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
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Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
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Übersicht der mit Abgabe des Angebotes vorzulegenden Erklärungen und Nachweise:
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1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- signiertes "Angebotsformular"
- ausgefülltes Formblatt "Honorar"
- ausgefülltes Formblatt "Projektteam"
- ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (nur sofern vorgesehen, Textform ausreichend)
- ausgefülltes Formblatt "Nachunternehmerleistungen" (nur sofern vorgesehen)
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2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- ausgefülltes Formblatt "Eignungsnachweise"
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
- Erläuterungen zur wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (nur sofern entsprechende Verknüpfungen bestehen)
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3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
(Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl)
- Bietergemeinschaftserklärung (nur sofern vorgesehen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert)
- Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung nach DIN 14675 für die Phase der Planung (6.1)
- Nachweis der beruflichen Qualifikation der Projektleitung gemäß Formblatt Eignungsnachweise
- Nachweis der bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
(einschl. Nachweis über die im Auftragsfall geforderten Deckungsssummen oder Zusage der Versicherung, die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - gemäß Ziffer 5 des Angebotsformulars)
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022
- Verpflichtungserklärung(en) Nachunternehmer (bei beabsichtigtem Einsatz von Nachunternehmern)
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Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Exemplar der Formblätter einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise elektronisch einzureichen. Fehlende Nachweise/Erklärungen werden im zulässigen Umfang von der Vergabestelle unter angemessener Fristsetzung nachgefordert. Verspätet/unvollständig abgegebene Erklärungen/Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Eine Nachbesserung bereits abgegebener Erklärungen ist nicht zulässig.
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Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweise führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es gelten die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
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Zum Nachweis der Eignung wird auch die Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eignungserklärung (abrufbar unter
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert, sofern die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise darin direkt oder mittelbar - durch Verweis auf eine für die Vergabestelle kostenlose Datenbank - abgelesen werden können.
Ferner kann der Nachweis der Eignung auch durch den Verweis auf eine direkt abrufbare Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder eine vergleichbare - für den Auftraggeber - kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union erfolgen.
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Hierzu ist im Teilnahmeantrag bzw. dem Angebotsformular die Fundstelle anzugeben, unter der das Unternehmen in dem benannten Verzeichnis eingetragen ist.
Die dort hinterlegten Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als 1 Jahr sein oder die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer überschritten haben.
Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein - Sieg- Kreises registriert sind.
Ferner kann zum Nachweis der Eignung auf - der Vergabestelle - bereits vorliegende gültige Eignungsnachweise unter Angabe des betreffenden Vergabeverfahrens verwiesen werden.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 43 Abs. 2 VgV). In diesem Fall ist zwingend mit Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend) abzugeben.
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Bezuschlagt wird das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl aus der Wertung Honorar und erwartete Ausführungsqualität (Projektteam) - gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten Wertungsmatrix. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit den höheren Qualitätspunkten. Bei Punkt- und Preisgleichheit gilt Ziffer 10 der Bewerbungsbedingungen (frühester Angebotseingang).
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Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bieterinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
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Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgen über das Vergabeportal.
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Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDC1C