Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der aufzufordernden Bewerber:innen erfolgt anhand der unter Ziff. III. der Auftragsbekanntmachung und nachfolgend wiederholten Eignungskriterien mit Wertungsrelevanz. Sollten sich im Ergebnis der getroffenen Bewertung und Auswahl mehr als fünf Bewerber:innen als gleichermaßen geeignet erweisen, werden innerhalb der Bewerbergruppe mit gleicher Eignung die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber:innen im Losverfahren ermittelt (§ 75 Abs. 6 VgV). Bewerber:innen, die die in Ziff. III.1.1) - III.1.3) dargestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Von der Wertung ausgeschlossen werden im Übrigen Teilnahmeanträge nach Maßgabe von § 57 VgV.
Wertungsrelevante Eignungskriterien:
1. Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz netto der Bewerber:innen in den letzten drei Geschäftsjahren (2020-2022):
Jahresumsatz ab 500.000,00 EUR bis 549.999 EUR netto 1 Pkt.
Jahresumsatz ab 550.000 EUR bis 599.999 EUR netto 2 Pkt.
Jahresumsatz ab 600.000 EUR bis 649.999 EUR netto 3 Pkt.
Jahresumsatz ab 650.00 EUR bis 699.999 EUR netto 4 Pkt.
Jahresumsatz größer/gleich 700.000 EUR 5 Pkt.
Hierfür hat eine Erklärung an der dafür vorgesehenen Stelle in der Eigenerklärung (Ziff. 3a-2.) und die Einreichung einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, testierter Jahresabschlüsse oder testierter Gewinn- und Verlustrechnungen zu erfolgen.
2. Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020-2022) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter:innen
Objektplaner für Planungsleistungen Tragwerk:
- 2 Fachplaner:innen 1 Punkt
- 3 Fachplaner:innen 2 Punkte
- größer/gleich 4 Fachplaner:innen 3 Punkte
Die Zahl der Mitarbeiter:innen sowie der Studienabschluss einschließlich des Jahres sind in der Eigenerklärung (Ziff. 3a-2.) einzutragen.
3. Weitere (bzw. hinsichtlich der nachfolgenden Besonderheiten im ersten und zweiten Spiegelstrich zusätzliche zu den im Hinblick auf die Mindestanforderung unter Ziff. III. 1. bereits benannten Referenzen) seit dem 01.01.2019 fertiggestellte (Fertigstellung der jeweiligen Planungsleistungen entsprechend der nachfolgenden Besonderheiten) realisierte Vorhaben mit zu den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Planungsleistungen.
Vergleichbarkeitsparameter und Bewertung:
Die Erbringung von Tragwerk-Planungsleistungen, die folgende Besonderheiten des hiesigen Vorhabens abbilden:
- Zusätzliche Referenzen für Planungsleistungen der Objektplanung über Leistungsphasen 2-6 gem. § 51 HOAI mit einem Baukostenvolumen in der KG 300 nach DIN 276 von mind. 10.000.000 EUR brutto für den Neubau einer Schule oder Hort oder vergleichbares Bauvorhaben mit mindestens 50 Räumen, wobei hier nur solche Gebäude vergleichbar sind, die in der Anlage 10 zur HOAI unter Ziff. 10.2 in der Kategorie "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung" in den beiden mit "Schulen" beginnenden Spiegelstrichen aufgezählt sind,
5 Punkte je Referenz für die ersten beiden Referenzen, 2 Punkte ab der dritten Referenz
- Zusätzliche Referenzen für Planungsleistungen der Objektplanung über LP 2-6 gem. § 51 HOAI mit einem Baukostenvolumen in der KG 300 nach DIN 276 von mind. 3.000.000,00 EUR brutto für den Neubau einer Sporthalle
5 Punkte je Referenz für die ersten beiden Referenzen, 2 Punkte ab der dritten Referenz
- Referenzen für Planungsleistungen der Objektplanung über LP 2-6 gem. § 51 HOAI mit einem Baukostenvolumen in der KG 300 nach DIN 276 von mind. 3.000.000,00 EUR brutto für den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle mit einer Zuschauergalerie für mindestens 199 Plätze
5 Punkte je Referenz
Für die einfache Erfüllung der vorgenannten Besonderheit im dritten Spiegelstrich erhalten die Bewerber:innen 5 Punkte pro Referenz. Für die in den ersten beiden Spiegelstrichen genannten Besonderheiten werden nur für die ersten beiden zusätzlichen Referenzen 5 Punkte je Referenz vergeben und ab der dritten zusätzlichen Referenz nur noch 2 Punkte pro Referenz. Die vorgenannten Referenzen werden in Bezug auf die Besonderheiten des hiesigen Vorhabens in einer Gesamtschau beurteilt. D. h. die vorstehenden Besonderheiten können durch eine oder mehrere Referenzen belegt werden. Es ist ebenfalls möglich, dass die bei den Mindestanforderungen gemäß Ziff. III. 1. genannten Referenzen auch die Besonderheit für die im dritten Spiegelstrich genannten Referenzen bei den wertungsrelevanten Eignungskriterien erfüllen.
Die Referenzen sind je einzeln in den dafür bereitgestellten "Referenzbogen" (Ziff. 3a-5) einzutragen.