Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Bewerber/Bewerberinnen / Allgemeine Angaben
2. Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - netto (im Mittel)
3. Personelle Leistungsfähigkeit des Büros, Anzahl der Mitarbeitenden gesamt
3.1 Anzahl der Mitarbeitenden mit Ingenieurstudium
3.2 Anzahl der technischen Mitarbeitenden (Zeichner / Zeichnerinnen , Techniker / Technikerinnen, Verwaltungskräfte)
4. Drei vergleichbare und abgeschlossene Referenzen des sich bewerbenden Büros aus den letzten 10 Jahren
(Die Vergleichbarkeit richtet sich nach Honorarzone und den anrechenbaren Kosten der KG 300 und 400 - netto)
4.1 Referenzobjekt 1:
- Anrechenbare Kosten der KG 300 und 400 - netto
- erbrachte Leistungsphasen 1-6
- Anzahl/Art der Funktionsbereiche
- Honorarzone mind. III Basis
- öffentlicher Auftraggeber
- Betrachtung der Nachhaltigkeit
- Anzahl der weiteren, beteiligten Planungsbüros (Haustechnik, Brandschutz usw.)
4.2 Referenzobjekt 2:
- Anrechenbare Kosten der KG 300 und 400 - netto
- erbrachte Leistungsphasen 1-6
- Anzahl/Art der Funktionsbereiche
- Honorarzone mind. III Basis
- öffentlicher Auftraggeber
- Betrachtung der Nachhaltigkeit
- Anzahl der weiteren, beteiligten Planungsbüros (Haustechnik, Brandschutz usw.)
4.3 Referenzobjekt 3:
- Anrechenbare Kosten der KG 300 und 400 - netto
- erbrachte Leistungsphasen 1-6
- Anzahl/Art der Funktionsbereiche
- Honorarzone mind. III Basis
- öffentlicher Auftraggeber
- Betrachtung der Nachhaltigkeit
- Anzahl der weiteren, beteiligten Planungsbüros (Haustechnik, Brandschutz usw.)
Die Wertungsmatrix für die Auswahl und Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber / Bewerberinnen mit der konkreten Punktebewertung ist als Anlage zum Bewerbungsbogen beigefügt.
Nach Auswertung der Eignungskriterien wird eine Rangfolge der Bewerber / Bewerberinnen nach Punkten gebildet und 5 Bewerber / Bewerberinnen mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung aufgefordert. Sind auf Grund Punktgleichheit nicht genau 5 Bewerber / Bewerberinnen zu ermitteln, entscheidet unter den gleichplatzierten Bewerbern / Bewerberinnen das Los. Die so ausgewählten Bewerber / Bewerberinnen werden zur Teilnahme an der Verhandlung mit Abgabe eines Angebots für die zu vergebene Leistung und zur persönlichen Vorstellung (Präsentationstermin) des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals vor einem Auswahlgremium eingeladen. Das Gremium bewertet die Bewerber / Bewerberinnen nach den benannten Zuschlagskriterien.
Der Auftraggeber behält sich vor, anhand der eingereichten schriftlichen Darstellungen zur Projektorganisation und auf Grundlage der eingereichten Angebote den Zuschlag, unter Anwendung der Zuschlagskriterien, zu erteilen und den Auftrag zu vergeben. In diesem Fall findet kein Präsentationstermin statt!