Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu 1. Als für die Projektleitung fachlich verantwortliche Person sind alle in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in berechtigt sind, zugelassen. Als für die Stellvertretung fachlich / technisch verantwortliche Person sind alle in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Dipl. Ing. / Ing. für Bauingenieurwesen berechtigt sowie bauvorlageberechtigt sind, zugelassen.
zu 2. Bei Benennung der übrigen Personen müssen mind. 2 (zwei) weitere Personen benannt werden, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Dipl. Ing. / Ing. für Bauingenieurwesen gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates berechtigt sind.
zu 3.
Mindestanforderungen Referenz 1:
- Realisierung oder in Realisierung (Bau) befindliches Referenzprojekt der letzten 7 Jahre für Neubau / Umbau oder Sanierung von Krankenhäusern / Kliniken
- BGF: 1.000 m²
- Leistungsumfang: mind. Leistungsphase 2, 3, 4 selbst bearbeitet
- Bearbeitungsstand: mind. Baurealisierung begonnen
- Kostenvolumen: mind. 1,0 Mio. EUR (KG 300 + 400 DIN 276) netto
- Vollständigkeit und inhaltliche Nachvollziehbarkeit hinsichtlich aller geforderten Angaben zum Referenzprojekt
Mindestanforderungen Referenz 2:
- Realisierung oder in Realisierung (Bau) befindliches Referenzprojekt der letzten 7 Jahre für Neubau / Umbau oder Sanierung von Krankenhäusern / Kliniken bei laufendem Betrieb
- BGF: 1.000 m²
- Leistungsumfang: mind. Leistungsphase 5, 6, 8 selbst bearbeitet
- Bearbeitungsstand: mind. Baurealisierung begonnen
- Kostenvolumen: mind. 1,0 Mio. EUR (KG 300 + 400 DIN 276) netto
- Vollständigkeit und inhaltliche Nachvollziehbarkeit hinsichtlich aller geforderten Angaben zum Referenzprojekt
zu 4. Als für die Projektleitung und Stellvertretung fachlich / technisch verantwortliche Person sind alle in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur:in für Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung berechtigt sind, zugelassen.
zu 5. Bei Benennung der übrigen Personen müssen mind. 2 (zwei) weitere Personen benannt werden, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur:in für Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates berechtigt sind.
zu 6.
Mindestanforderungen Referenz 1:
- Realisierung oder in Realisierung (Bau) befindliches Referenzprojekt der letzten 7 Jahre für Neubau / Umbau oder Sanierung von Krankenhäusern / Kliniken
- BGF: 1.000 m²
- Leistungsumfang: mind. Leistungsphase 2, 3, 4 selbst bearbeitet
- Bearbeitungsstand: mind. Baurealisierung begonnen
- Kostenvolumen: mind. 1,0 Mio. EUR (KG 300 + 400 DIN 276) netto
- Vollständigkeit und inhaltliche Nachvollziehbarkeit hinsichtlich aller geforderten Angaben zum Referenzprojekt
Mindestanforderungen Referenz 2:
- Realisierung oder in Realisierung (Bau) befindliches Referenzprojekt der letzten 7 Jahre für Neubau / Umbau oder Sanierung von Krankenhäusern / Kliniken bei laufendem Betrieb
- BGF: 1.000 m²
- Leistungsumfang: mind. Leistungsphase 5, 6, 8 selbst bearbeitet
- Bearbeitungsstand: mind. Baurealisierung begonnen
- Kostenvolumen: mind. 1,0 Mio. EUR (KG 300 + 400 DIN 276) netto
- Vollständigkeit und inhaltliche Nachvollziehbarkeit hinsichtlich aller geforderten Angaben zum Referenzprojekt
zu 7. Als für die Projektleitung und Stellvertretung fachlich / technisch verantwortliche Person sind alle in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur:in für Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung berechtigt sind, zugelassen.
zu 8. Bei Benennung der übrigen Personen müssen mind. 2 (zwei) weitere Personen benannt werden, die am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur:in für Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates berechtigt sind.
zu 9.
Mindestanforderungen Referenz 1:
- Realisierung oder in Realisierung (Bau) befindliches Referenzprojekt der letzten 7 Jahre für Neubau / Umbau oder Sanierung von Krankenhäusern / Kliniken
- BGF: 1.000 m²
- Leistungsumfang: mind. Leistungsphase 2, 3, 4 selbst bearbeitet
- Bearbeitungsstand: mind. Baurealisierung begonnen
- Kostenvolumen: mind. 1,0 Mio. EUR (KG 300 + 400 DIN 276) netto
- Vollständigkeit und inhaltliche Nachvollziehbarkeit hinsichtlich aller geforderten Angaben zum Referenzprojekt
Mindestanforderungen Referenz 2:
- Realisierung oder in Realisierung (Bau) befindliches Referenzprojekt der letzten 7 Jahre für Neubau / Umbau oder Sanierung von Krankenhäusern / Kliniken bei laufendem Betrieb
- BGF: 1.000 m²
- Leistungsumfang: mind. Leistungsphase 5, 6, 8 selbst bearbeitet
- Bearbeitungsstand: mind. Baurealisierung begonnen
- Kostenvolumen: mind. 1,0 Mio. EUR (KG 300 + 400 DIN 276) netto
- Vollständigkeit und inhaltliche Nachvollziehbarkeit hinsichtlich aller geforderten Angaben zum Referenzprojekt