Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne von 10 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist. Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.