Die Vergabestelle führt ein förmliches Vergabeverfahren allein aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten.
Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen.
Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue– und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben. Sie finden die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) in der Anlage 12.
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
moderne stadt
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Brückenstraße 17, D – 50667 Köln
Telefon: +49 (0)221 – 20 5 94-01
E-Mail:
info@modernestadt.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Datenschutzbeauftragter
Scheidtweilerstraße 4
50933 Köln
Telefon: +49 221/390-1192
E-Mail:
datenschutz@modernestadt.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c)
Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
10. Zusammenfassung der einzureichenden Unterlagen:
Mit dem Angebot müssen folgende Vordrucke und Unterlagen als gescannte Dokumente in elektronischer Form eingereicht werden, ansonsten ist nicht ausgeschlossen, dass das Angebot allein aufgrund der Unvollständigkeit der Unterlagen ausgeschlossen werden muss:
• mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Leistungsverzeichnis“, zwingend in digitaler Form als pdf-Datei, gewünscht als GAEB GAEB D84 / X84 Datei),
• mit der Ziffer 4 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 5 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 6 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 8 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Angebot einer Bietergemeinschaft),
• mit der Ziffer 9 („Verzeichnis Nachunternehmerleistungen“, nur wenn Leistungen durch Nachunternehmer erbracht werden sollen),
• mit der Ziffer 10 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) und
• mit der Ziffer 11 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird)
• Bauzeitenplan (kein Vordruck)
• Urkalkulation (kein Vordruck)