Auf dem Postareal im Kern der Leonberger Altstadt soll ein neues, urbanes, gemischt genutztes Stadtquartier entstehen. Das geplante Bauvorhaben setzt den überwiegenden Abriss der bestehenden Gebäude sowie des gesamten Postgebäudes voraus. Hierfür wird eine orientierende Schadstoffuntersuchung sowie ein Sanierungs- und Entsorgungskonzept benötigt.
Bei dem Abbruch handelt es sich um die folgenden Gebäude und um folgende Freianlagen (siehe den Vergabeunterlagen beigefügter Plan):
• Bahnhofstr. 1,
• Bahnhofstr. 5,
• Eltinger Fußweg 2/1 mit Übergang, ohne Keller,
• Garage Eltinger Fußweg 2/2,
• Eltinger Fußweg 4 mit Garage, ohne Keller,
• Eltinger Str. 24, incl. befestigte Flächen (Asphalt etc.),
• Eltinger Str. 32,
• Seestraße.
.
Voraussichtliche Termine:
Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden. Die Maßnahmen (Rückbau) müssen bis September 2024 abgerechnet sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postareal Leonberg - Gefahrstoffuntersuchung
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Auf dem Postareal im Kern der Leonberger Altstadt soll ein neues, urbanes, gemischt genutztes Stadtquartier entstehen. Das geplante Bauvorhaben setzt den...”
Kurze Beschreibung
Auf dem Postareal im Kern der Leonberger Altstadt soll ein neues, urbanes, gemischt genutztes Stadtquartier entstehen. Das geplante Bauvorhaben setzt den überwiegenden Abriss der bestehenden Gebäude sowie des gesamten Postgebäudes voraus. Hierfür wird eine orientierende Schadstoffuntersuchung sowie ein Sanierungs- und Entsorgungskonzept benötigt.
Bei dem Abbruch handelt es sich um die folgenden Gebäude und um folgende Freianlagen (siehe den Vergabeunterlagen beigefügter Plan):
• Bahnhofstr. 1,
• Bahnhofstr. 5,
• Eltinger Fußweg 2/1 mit Übergang, ohne Keller,
• Garage Eltinger Fußweg 2/2,
• Eltinger Fußweg 4 mit Garage, ohne Keller,
• Eltinger Str. 24, incl. befestigte Flächen (Asphalt etc.),
• Eltinger Str. 32,
• Seestraße.
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Voraussichtliche Termine:
Die Planung soll direkt nach Beauftragung begonnen werden. Die Maßnahmen (Rückbau) müssen bis September 2024 abgerechnet sein.
1️⃣
Ort der Leistung: Böblingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leonberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Durchführung einer orientierenden Schadstoffuntersuchung mit Erstellung eines Sanierungs- und Entsorgungskonzeptes” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation) / Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten/Termine/Qualitäten
Preis (Gewichtung): 40 %
Dauer
Datum des Beginns: 2023-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Vertragslaufzeit abhängig von Projektlaufzeit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer (bei Bedarf),
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- § 36 VgV und 47 VgV: Verpflichtungserklärung der vorgesehenen Nachunternehmer (bei Bedarf),
- § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass für das Unternehmen eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden dürfen auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden. (Ausschlusskriterium),
- § 47 VgV: Eigenerklärung zur Eignungsleihe und entsprechende Verpflichtungserklärung (bei Bedarf).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der technischen Beschäftigten).
- § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: 2 Referenzprojekte (Schadstoffuntersuchungen):
Für jedes Referenzprojekt ist eine Darstellung mit mindestens folgenden Angaben abzugeben:
- Auftraggeber (mit Benennung des Ansprechpartners und Kontaktdaten),
- Leistungszeitraum,
- kurze Beschreibung des Projekts und der erbrachten Leistungen,
- Übersichtplan (ggfs. separat),
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- Mindestens 3 oder mehr Beschäftigte.
- Die Fertigstellung des Sanierungs- und Entsorgungskonzeptes muss ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Mindestens 3 oder mehr Beschäftigte.
- Die Fertigstellung des Sanierungs- und Entsorgungskonzeptes muss ab dem 01.01.2016 und vor Einreichungsfrist dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein.
- Für die Referenzprojekte muss mindestens ein Sanierungs- und Entsorgungskonzept erstellt worden sein.
- Bei den Projekten muss es sich um den Rückbau von Gebäuden/Ingenieurbauwerken handeln.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss),
- § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung, dass keine Interessenskonflikte gemäß § 6 VgV bestehen (Ausschlusskriterium),
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium),
- Mindestlohn: Eigenerklärung, dass bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht (Ausschlusskriterium).
- Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechsform, erforderlich ist eine gesamtschuldnerische Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
- Russland-Sanktionen: Eigenerklärung, dass keine Gründe für eine Sanktionierung bestehen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-07
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-07
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): ---
“- Für die Teilnahme wurde ein Formular erarbeitet. Das Formular ist für die Teilnahme zwingend zu verwenden.
- Bietergemeinschaften sind zugelassen, die...”
- Für die Teilnahme wurde ein Formular erarbeitet. Das Formular ist für die Teilnahme zwingend zu verwenden.
- Bietergemeinschaften sind zugelassen, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder wird im Auftragsfall gefordert.
- Eine Teilnahme in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelteilnahme aus und umgekehrt. Eine Teilnahme als Einzelbieter oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Teilnahme als Subunternehmer aus. Mehrfachteilnahmen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbietern bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen.
- Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.
- Bei den Projekten muss es sich um den Rückbau von Gebäuden/Ingenieurbauwerken handeln.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 150-478444 (2023-08-02)