Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.) Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. A):
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
- Korruption
- Betrug, Subventionsbetrug
- Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
- Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B):
- Entrichtung von Steuern
- Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten vorliegen für (§ 124 Abs. 1 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. C)
- Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
- Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
- Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
- Zahlungsunfähigkeit
- Insolvenz
- Vergleichsverfahren
- der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage
- Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
- Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
- Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
- Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
- Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
- Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
- Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. A)
- Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister / Handelsregister
- Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen (§ 5 Abs. 1 Postgesetz-PostG)
- Entgeltgenehmigung gemäß § 19 PostG, soweit die angebotenen Entgelte genehmigungspflichtig sind
- Nachweis der Genehmigung der Entgelte gemäß § 34 PostG - Entgelte für die förmliche Zustellung
2). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der gemachten Eigenerklärungen, insbesondere:
- Gewerbeanmeldung
- Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.