Das RZF NRW schreibt einen Rahmenvertrag über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen im Sinne des § 3 Postgesetz (PostG) aus. Sollte eine Zustellung nicht möglich sein, muss sichergestellt sein, dass die Rückübermittlung der Postsendungen an den Absender erfolgt (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium oder Finanzamt). Ziel der Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrags ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).
Auftragsbekanntmachung (2026-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienstleistungen
Referenznummer: 2026/10
Kurze Beschreibung:
Das RZF NRW schreibt einen Rahmenvertrag über die Abholung, Beförderung und Zustellung
von Postsendungen im Sinne des § 3 Postgesetz (PostG) aus. Sollte eine Zustellung nicht
möglich sein, muss sichergestellt sein, dass die Rückübermittlung der Postsendungen an den
Absender erfolgt (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium oder Finanzamt). Ziel der
Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrags ist eine sichere, rechtskonforme, effektive,
ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von
zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag
um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).
Das RZF NRW schreibt einen Rahmenvertrag über die Abholung, Beförderung und Zustellung
von Postsendungen im Sinne des § 3 Postgesetz (PostG) aus. Sollte eine Zustellung nicht
möglich sein, muss sichergestellt sein, dass die Rückübermittlung der Postsendungen an den
Absender erfolgt (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium oder Finanzamt). Ziel der
Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrags ist eine sichere, rechtskonforme, effektive,
ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von
zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag
um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 2026/10
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das RZF NRW schreibt einen Rahmenvertrag über die Abholung, Beförderung und Zustellung
von Postsendungen im Sinne des § 3 Postgesetz (PostG) aus. Sollte eine Zustellung nicht
möglich sein, muss sichergestellt sein, dass die Rückübermittlung der Postsendungen an den
Absender erfolgt (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium oder Finanzamt). Ziel der
Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrags ist eine sichere, rechtskonforme, effektive,
ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von
zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag
um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).
Das voraussichtliche Aufkommen pro Jahr beläuft sich auf ca. 25 Mio. Briefsendungen. Ein
geringer Teil der Sendungen geht ins Ausland (ca. 1-2 %).
Durch Schwankungen im Tagesgeschäft kann es vorkommen, dass ein Sendungsaufkommen
an einzelnen Tagen von ca. 1 Mio. Sendungen erreicht wird.
Gegenstand des Auftrags ist die Abholung und Beförderung von Briefpostsendungen, ggf. inkl.
Zusatzleistungen, und deren Zustellung an den Empfänger. Die Sendungen werden vom Auf
traggeber frankiert und kuvertiert bereitgestellt (DV-Frankierung mit POSY-Outputfactory), je
Produkt aufbereitet, nach Leitregionen sortiert und in gelabelten Transportbehältern
(Infoträgern) übergeben. Etwaige Kosten für eine Anpassung der aktuellen Software - z.B. mit
Blick auf die Sortierungskriterien der Sendungen des Auftragnehmers - trägt dieser selbst. Die
Kosten für die Lizenzen trägt der Auftraggeber.
Das RZF NRW schreibt einen Rahmenvertrag über die Abholung, Beförderung und Zustellung
von Postsendungen im Sinne des § 3 Postgesetz (PostG) aus. Sollte eine Zustellung nicht
möglich sein, muss sichergestellt sein, dass die Rückübermittlung der Postsendungen an den
Absender erfolgt (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium oder Finanzamt). Ziel der
Ausschreibung bzw. des Rahmenvertrags ist eine sichere, rechtskonforme, effektive,
ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer.
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von
zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag
um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).
Das voraussichtliche Aufkommen pro Jahr beläuft sich auf ca. 25 Mio. Briefsendungen. Ein
geringer Teil der Sendungen geht ins Ausland (ca. 1-2 %).
Durch Schwankungen im Tagesgeschäft kann es vorkommen, dass ein Sendungsaufkommen
an einzelnen Tagen von ca. 1 Mio. Sendungen erreicht wird.
Gegenstand des Auftrags ist die Abholung und Beförderung von Briefpostsendungen, ggf. inkl.
Zusatzleistungen, und deren Zustellung an den Empfänger. Die Sendungen werden vom Auf
traggeber frankiert und kuvertiert bereitgestellt (DV-Frankierung mit POSY-Outputfactory), je
Produkt aufbereitet, nach Leitregionen sortiert und in gelabelten Transportbehältern
(Infoträgern) übergeben. Etwaige Kosten für eine Anpassung der aktuellen Software - z.B. mit
Blick auf die Sortierungskriterien der Sendungen des Auftragnehmers - trägt dieser selbst. Die
Kosten für die Lizenzen trägt der Auftraggeber.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Eine absolute Sendungs- bzw. Transportmenge sichert die Auftraggeberseite nicht zu. Die in der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthaltenen Zahlen einschließlich der geschätzten Gesamtsendungsmengen für den Leistungszeitraum sind weder Bestand-teil noch Geschäftsgrundlage dieses Vertrags. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen besteht nicht. Für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Ausfall von Nutzungs-entgelten, Finanzierungskosten, Betriebsunterbrechungen und sonstige Belastungen des Auftragnehmers durch niedrigere Zahlen besteht kein Ersatzanspruch des Auftragnehmers.
Eine absolute Sendungs- bzw. Transportmenge sichert die Auftraggeberseite nicht zu. Die in der Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthaltenen Zahlen einschließlich der geschätzten Gesamtsendungsmengen für den Leistungszeitraum sind weder Bestand-teil noch Geschäftsgrundlage dieses Vertrags. Ein Anspruch auf ein verpflichtendes Auftragsvolumen besteht nicht. Für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Ausfall von Nutzungs-entgelten, Finanzierungskosten, Betriebsunterbrechungen und sonstige Belastungen des Auftragnehmers durch niedrigere Zahlen besteht kein Ersatzanspruch des Auftragnehmers.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Post- und Kurierdienste📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von
zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag
um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).
Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 4. Januar 2027 und umfasst einen Zeitraum von
zwei Jahren. Des Weiteren behält sich der Auftraggeber die Option vor, den Rahmenvertrag
um maximal zwei weitere Jahre zu verlängern (vgl. § 5 des Rahmenvertrags).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-22 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-09 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
E.1_Eigenerklärung zu Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde drei Referenzprojekte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025, die dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand entsprechen. Die Referenzen müssen einen ununterbrochenen Leistungszeitraum von einem Jahr umfassen.
Die vorgelegten Referenzen müssen hinsichtlich des Umfanges (Sendungsmengen und Auftragswert) nicht vergleichbar sein. Der Auftraggeber muss aber aufgrund der vorgelegten Referenzen erkennen können, dass die beschriebenen Leistungen vom Auftragnehmer erbracht werden können. Daher haben quantitative Aspekte nur dann eine Relevanz, wenn sich im Rahmen der Eignungsprüfung herausstellt, dass der betreffende Bieter in der Vergangenheit lediglich einfache Botendienste verrichtet oder Kleinstaufträge erfüllt hat.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
E.1_Eigenerklärung zu Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde drei Referenzprojekte der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025, die dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand entsprechen. Die Referenzen müssen einen ununterbrochenen Leistungszeitraum von einem Jahr umfassen.
Die vorgelegten Referenzen müssen hinsichtlich des Umfanges (Sendungsmengen und Auftragswert) nicht vergleichbar sein. Der Auftraggeber muss aber aufgrund der vorgelegten Referenzen erkennen können, dass die beschriebenen Leistungen vom Auftragnehmer erbracht werden können. Daher haben quantitative Aspekte nur dann eine Relevanz, wenn sich im Rahmen der Eignungsprüfung herausstellt, dass der betreffende Bieter in der Vergangenheit lediglich einfache Botendienste verrichtet oder Kleinstaufträge erfüllt hat.
Eignungskriterium: Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
E.2_Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter stellt eine Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung zur Verfügung. Diese beinhaltet folgende Punkte:
1. Allgemeine Informationen
2. Informationen zur Struktur des Unternehmens
3. Umsatz des Bieters
4. Anzahl der durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
5. Zertifizierungen
6. Eigenerklärungen
7. Angaben zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 19 Abs. 4 MiLoG
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
E.2_Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter stellt eine Unternehmensdarstellung und Eigenerklärung zur Verfügung. Diese beinhaltet folgende Punkte:
1. Allgemeine Informationen
2. Informationen zur Struktur des Unternehmens
3. Umsatz des Bieters
4. Anzahl der durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
5. Zertifizierungen
6. Eigenerklärungen
7. Angaben zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 19 Abs. 4 MiLoG
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
E.5_Erklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe darüber, welche Teilleistungen an Unterauftragnehmer übertragen werden. Benennung des Unterauftragnehmers, der konkreten Teilleistung und des Anteils am Gesamtauftragswertes.
Diese Anlage ist nur dann mit dem Angebot einzureichen, wenn ein Subunternehmereinsatz / eine
Eignungsleihe vorgesehen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
E.5_Erklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe darüber, welche Teilleistungen an Unterauftragnehmer übertragen werden. Benennung des Unterauftragnehmers, der konkreten Teilleistung und des Anteils am Gesamtauftragswertes.
Diese Anlage ist nur dann mit dem Angebot einzureichen, wenn ein Subunternehmereinsatz / eine
Eignungsleihe vorgesehen wird.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Berechnung erfolgt entsprechend dem realen Beförderungsaufkommen. Der Nachweis des tatsächlichen Beförderungsaufkommens obliegt dem Auftragnehmer. Die Abrechnung der Postdienstleistungen erfolgt jeweils bis spätestens zum 15. des Folgemonats für die Leistungen des gesamten vorausgegangenen Kalendermonats durch Vorlage einer nachprüfbaren Rechnung. Die Rechnungsstellung ist unaufgefordert an
folgende Stelle zu richten:
Per Post an das Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW, Dezentrale Scanstelle
LBV NRW, 40340 Düsseldorf oder per E-Mail im PDF-Format an Poststelle
5011@fv.nrw.de
Oder als eRechnung (X-Format) an eingang@erechnung.nrw (Leitweg-ID 05111
12012-98). Bei Verwendung einer eRechnung ist die RZF-Vertragsnummer im Feld
BT-12 Vertragsnummer oder BT-13 Bestellnummer anzugeben.
(Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung
beim jeweiligen Rechnungsempfänger ohne Abzug.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Berechnung erfolgt entsprechend dem realen Beförderungsaufkommen. Der Nachweis des tatsächlichen Beförderungsaufkommens obliegt dem Auftragnehmer. Die Abrechnung der Postdienstleistungen erfolgt jeweils bis spätestens zum 15. des Folgemonats für die Leistungen des gesamten vorausgegangenen Kalendermonats durch Vorlage einer nachprüfbaren Rechnung. Die Rechnungsstellung ist unaufgefordert an
folgende Stelle zu richten:
Per Post an das Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW, Dezentrale Scanstelle
LBV NRW, 40340 Düsseldorf oder per E-Mail im PDF-Format an Poststelle
5011@fv.nrw.de
Oder als eRechnung (X-Format) an eingang@erechnung.nrw (Leitweg-ID 05111
12012-98). Bei Verwendung einer eRechnung ist die RZF-Vertragsnummer im Feld
BT-12 Vertragsnummer oder BT-13 Bestellnummer anzugeben.
(Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung
beim jeweiligen Rechnungsempfänger ohne Abzug.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber überprüft auf der zweiten Bewertungsstufe die Eignung, genauer gesagt
die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter.
Die Eignungsprüfung wird auf Basis der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen
aus Teil E vorgenommen. Bei den Bietern wird ein Mindestumsatz von 27.450.000 EUR
jährlich vorausgesetzt.
Die vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechen.
Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die
zuständigen Stellen zu fordern.
Der Auftraggeber überprüft auf der zweiten Bewertungsstufe die Eignung, genauer gesagt
die Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter.
Die Eignungsprüfung wird auf Basis der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen
aus Teil E vorgenommen. Bei den Bietern wird ein Mindestumsatz von 27.450.000 EUR
jährlich vorausgesetzt.
Die vorzulegenden Nachweise müssen den aktuellen Gegebenheiten und Verhältnissen
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe entsprechen.
Für den Fall, dass Zweifel an den Eigenerklärungen der Bieter bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die
zuständigen Stellen zu fordern.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6DYR9NAC1G#
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "5.1.11. Auftragsunterlagen"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn das entsprechende Formular E.7 mit dem Angebot eingereicht wurde.
1) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "5.1.11. Auftragsunterlagen"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
3) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/ Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
4) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
5) Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn das entsprechende Formular E.7 mit dem Angebot eingereicht wurde.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 183-651465 (2026-09-21)