Auftragsbekanntmachung (2026-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienstleistungen
Referenznummer: LBV5-0230.0-31
Kurze Beschreibung:
“Postdienstleistungen für das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg in Fellbach.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist der nationale sowie internationale Versand von Briefen.”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Briefpostdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung📦
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 550.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 400.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anteil der E-Autos an der Flotte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-04 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 7
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter muss im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur, § 4 Abs. 1 PostG”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des jährlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des jährlichen Auftragswertes.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die für die Ausführung des Auftrages notwendige Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung muss zur Verfügung stehen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen zu Postdienstleistungen”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wenn Unterauftragsvergabe stattfinden soll, muss der Bieter bestätigen, dass er tatsächlich über die Ressourcen des Unterauftragnehmers verfügen kann.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXR6YRHY4YV#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer 5.1.12 bei dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 085-302176 (2026-04-30)