Potenziale und Ansatzpunkte für den Ausbau einer leistungsfähigen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – Machbarkeitsstudie mit besonderem Fokus auf strukturschwache Regionen in Deutschland
Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) gewinnt angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage sowie steigender Verteidigungsausgaben zunehmend an Bedeutung und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter stark wachsen. Zur SVI zählen Unternehmen, die Güter, Technologien, Software oder Dienstleistungen für die zivile Sicherheit sowie die militärische Landes- und Bündnisverteidigung bereitstellen oder Teil der entsprechenden Wertschöpfungskette sind. Strukturschwache Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, verfügen aufgrund ihrer geografischen Lage und vorhandener Industrieflächen über ein erhebliches Potenzial für den Ausbau der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, sind bislang jedoch deutlich schwächer entwickelt als etablierte Standorte. Erste Ansiedlungen und Investitionen von Rüstungsunternehmen verdeutlichen die wachsende Bedeutung dieser Regionen als potenzielle Produktions- und Innovationsstandorte. Ziel des Vorhabens ist es, die wirtschaftlichen, infrastrukturellen und innovationsbezogenen Standortfaktoren sowie Entwicklungspotenziale systematisch zu analysieren, um die nachhaltige Ansiedlung und Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in strukturschwachen Regionen Deutschlands zu unterstützen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Potenziale und Ansatzpunkte für den Ausbau einer leistungsfähigen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – Machbarkeitsstudie mit besonderem Fokus auf strukturschwache Regionen in Deutschland
Referenznummer: 17104/004-26#023
Kurze Beschreibung:
Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) gewinnt angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage sowie steigender Verteidigungsausgaben zunehmend an Bedeutung und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter stark wachsen. Zur SVI zählen Unternehmen, die Güter, Technologien, Software oder Dienstleistungen für die zivile Sicherheit sowie die militärische Landes- und Bündnisverteidigung bereitstellen oder Teil der entsprechenden Wertschöpfungskette sind. Strukturschwache Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, verfügen aufgrund ihrer geografischen Lage und vorhandener Industrieflächen über ein erhebliches Potenzial für den Ausbau der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, sind bislang jedoch deutlich schwächer entwickelt als etablierte Standorte. Erste Ansiedlungen und Investitionen von Rüstungsunternehmen verdeutlichen die wachsende Bedeutung dieser Regionen als potenzielle Produktions- und Innovationsstandorte. Ziel des Vorhabens ist es, die wirtschaftlichen, infrastrukturellen und innovationsbezogenen Standortfaktoren sowie Entwicklungspotenziale systematisch zu analysieren, um die nachhaltige Ansiedlung und Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in strukturschwachen Regionen Deutschlands zu unterstützen.
Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) gewinnt angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage sowie steigender Verteidigungsausgaben zunehmend an Bedeutung und wird in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter stark wachsen. Zur SVI zählen Unternehmen, die Güter, Technologien, Software oder Dienstleistungen für die zivile Sicherheit sowie die militärische Landes- und Bündnisverteidigung bereitstellen oder Teil der entsprechenden Wertschöpfungskette sind. Strukturschwache Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, verfügen aufgrund ihrer geografischen Lage und vorhandener Industrieflächen über ein erhebliches Potenzial für den Ausbau der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie, sind bislang jedoch deutlich schwächer entwickelt als etablierte Standorte. Erste Ansiedlungen und Investitionen von Rüstungsunternehmen verdeutlichen die wachsende Bedeutung dieser Regionen als potenzielle Produktions- und Innovationsstandorte. Ziel des Vorhabens ist es, die wirtschaftlichen, infrastrukturellen und innovationsbezogenen Standortfaktoren sowie Entwicklungspotenziale systematisch zu analysieren, um die nachhaltige Ansiedlung und Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in strukturschwachen Regionen Deutschlands zu unterstützen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wirtschaftsforschung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 200 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 17104/004-26#023
Titel: Potenziale und Ansatzpunkte für den
Ausbau einer leistungsfähigen
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – Machbarkeitsstudie mit besonderem Fokus auf strukturschwache Regionen in Deutschland
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenanalyse📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️
Dauer: 6 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal; Arbeitsorganisation und -abläufe; Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-24 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-08-25 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-14 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bewerber aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde Referenzaufträge in folgenden Bereichen nachweisen:
- A: Zusammenstellung und Analyse eines Indikatorenkatalogs zur systematischen Analyse und Erfassung bedeutender wirtschaftlicher Tätigkeiten bzw. Branchen
- B: Konzeption und Durchführung von regionalwirtschaftlichen Analysen von Standortstärken und -potenzialen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), u.a. mit folgenden Angaben:
- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
- Inhaltliche Bezüge des Referenzauftrags zu ausgeschriebener Leistung,
- kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
- Angabe von Auftraggeber/Leistungsempfänger mit konkreten Kontaktdaten einer zum Referenzauftrag auskunftsfähigen Person,
- eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
Anforderungen an Referenzaufträge:
- Es sind insgesamt mindestens zwei inhaltlich einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) einzureichen.
- Dabei müssen die beiden oben genannten Bereiche A und B mit mindestens jeweils einem Referenzauftrag abgedeckt sein.
- Insgesamt sollen nicht mehr als 2 Referenzen pro oben genannten Referenzbereich eingereicht werden (d.h. insgesamt max. 4 Unternehmensreferenzen).
- Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben
- Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige [Erfahrung/ Fachkunde/ Effizienz/ Verlässlichkeit] zulassen.
- Mit dem Referenzauftrag verbundene, hier relevante Leistungen müssen nach dem 01.01.2020 erbracht worden sein. Der Laufzeitbeginn kann ggf. auch bereits vor diesem Zeitpunkt liegen.
Sortierung und Prüfung:
- Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
- Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.
- Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, Angaben zu Referenzaufträgen durch die Kontaktaufnahme zu Ansprechpersonen beim jeweiligen Auftraggeber inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde Referenzaufträge in folgenden Bereichen nachweisen:
- A: Zusammenstellung und Analyse eines Indikatorenkatalogs zur systematischen Analyse und Erfassung bedeutender wirtschaftlicher Tätigkeiten bzw. Branchen
- B: Konzeption und Durchführung von regionalwirtschaftlichen Analysen von Standortstärken und -potenzialen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), u.a. mit folgenden Angaben:
- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
- Inhaltliche Bezüge des Referenzauftrags zu ausgeschriebener Leistung,
- kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen,
- Angabe von Auftraggeber/Leistungsempfänger mit konkreten Kontaktdaten einer zum Referenzauftrag auskunftsfähigen Person,
- eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Referenzbereiche; dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
Anforderungen an Referenzaufträge:
- Es sind insgesamt mindestens zwei inhaltlich einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) einzureichen.
- Dabei müssen die beiden oben genannten Bereiche A und B mit mindestens jeweils einem Referenzauftrag abgedeckt sein.
- Insgesamt sollen nicht mehr als 2 Referenzen pro oben genannten Referenzbereich eingereicht werden (d.h. insgesamt max. 4 Unternehmensreferenzen).
- Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben
- Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d.h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige [Erfahrung/ Fachkunde/ Effizienz/ Verlässlichkeit] zulassen.
- Mit dem Referenzauftrag verbundene, hier relevante Leistungen müssen nach dem 01.01.2020 erbracht worden sein. Der Laufzeitbeginn kann ggf. auch bereits vor diesem Zeitpunkt liegen.
Sortierung und Prüfung:
- Die Referenzaufträge sind nach dem Grad ihrer Entsprechung zum Ausschreibungsgegenstand in dem Vordruck zu sortieren, beginnend mit der Referenz, die dem Anforderungsprofil dieser Ausschreibung am nächsten kommt.
- Hinweis zur Eignungsprüfung (Ja/Nein-Entscheidung): Die Prüfung der Referenzen dient ausschließlich der Feststellung, ob die Mindestanforderungen an die fachliche Eignung erfüllt sind. Es erfolgt keine qualitative Bewertung der Referenzen im Sinne einer Rangfolge der Bieter.
- Kein Vorteil durch Mehreingabe: Ein Bieter, der mehr als die Mindestanzahl an geeigneten Referenzen [pro Referenzbereich] einreicht, hat dadurch keinen Vorteil. Sobald die Prüfung der eingereichten Unterlagen ergibt, dass die geforderte Mindestanzahl an Referenzen die vorgegebenen Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Eignung als nachgewiesen. Die Möglichkeit, bis zur zulässigen Höchstanzahl Referenzen einzureichen, dient der Sicherstellung des Eignungsnachweises. Sofern die Vergabestelle eine der vorrangig genannten Referenzen als nicht vergleichbar einstuft, werden die weiteren eingereichten Referenzen in der angegebenen Reihenfolge als Ersatz geprüft, um die geforderte Mindestanzahl an Referenzen zu erfüllen.
- Der Auftraggeber ist berechtigt, Angaben zu Referenzaufträgen durch die Kontaktaufnahme zu Ansprechpersonen beim jeweiligen Auftraggeber inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Wichtiger Hinweis: Bei Unterschreiten der Mindestanzahl der Referenzen und/oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die einzelnen Referenzen wird der Bieter mangels Eignung ausgeschlossen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnte. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnte. Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt
ggf. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ggf. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
ggf. Bewerbergemeinschaft
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (in der späteren Angebotsphase „Bietergemeinschaft“) müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bewerbergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bewerbergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
ggf. Bewerbergemeinschaft
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (in der späteren Angebotsphase „Bietergemeinschaft“) müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bewerbergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bewerbergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: BMWE-ZC4-Zentrale Vergabestelle
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BMWE, ZC4-Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de📧
Telefon: 0000📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=876543🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=876543🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4902289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 137-499618 (2026-07-16)