Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen plant die Beschaffung eines Prägeteststands zum rotativen Umformen von Compound-basierten Bipolarplatten für PEM-Brennstoffzellen für den vorrangingen Einsatz in der Forschung. Dabei soll eine elektrisch leitfähig eingestellte Folie aus hochgefüllten Thermoplasten durch Prägen zu Bipolarhalbplatten umgeformt werden. Anzubieten ist eine Prägeteststand (inkl. Prägeeinheit mit strukturierten Walzen, einer Vorwärmeinheit und Materialausgabe).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen für die Bearbeitung von Kunststoffen
Referenznummer: PR393087
Kurze Beschreibung:
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen plant die Beschaffung eines Prägeteststands zum rotativen Umformen von Compound-basierten Bipolarplatten für PEM-Brennstoffzellen für den vorrangingen Einsatz in der Forschung. Dabei soll eine elektrisch leitfähig eingestellte Folie aus hochgefüllten Thermoplasten durch Prägen zu Bipolarhalbplatten umgeformt werden. Anzubieten ist eine Prägeteststand (inkl. Prägeeinheit mit strukturierten Walzen, einer Vorwärmeinheit und Materialausgabe).
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen plant die Beschaffung eines Prägeteststands zum rotativen Umformen von Compound-basierten Bipolarplatten für PEM-Brennstoffzellen für den vorrangingen Einsatz in der Forschung. Dabei soll eine elektrisch leitfähig eingestellte Folie aus hochgefüllten Thermoplasten durch Prägen zu Bipolarhalbplatten umgeformt werden. Anzubieten ist eine Prägeteststand (inkl. Prägeeinheit mit strukturierten Walzen, einer Vorwärmeinheit und Materialausgabe).
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bewerber/Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bewerbers/Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Befähigung Berufsausübung" und reichen Sie diesen vorzugsweise im PDF-Format mit dem Angebot ein.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vom Bewerber/Bieter ein Berufs- oder Handelsregisterauszug (oder sonstiger Nachweis) einzureichen, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats des Bewerbers/Bieters Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Befähigung Berufsausübung" und reichen Sie diesen vorzugsweise im PDF-Format mit dem Angebot ein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird ein Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) von jeweils mindestens 500.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert. Die Werte sind im Dokument "Fragebogen Eignung" einzutragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird ein Mindestumsatzes (netto, exklusive USt) für die letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) von jeweils mindestens 500.000,00 EUR verlangt. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Eignungsleihegebern sind die Werte getrennt anzugeben, werden aber für die Wertung addiert. Die Werte sind im Dokument "Fragebogen Eignung" einzutragen.
(2) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters wird der Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme:
- für Sach- und Personenschäden von 6,0 Mio. EUR
je Schadensereignis verlangt. Bitte benennen Sie den Nachweis entsprechend als "Anlage Versicherungsnachweis" und reichen Sie diesen vorzugsweise im PDF-Format mit dem Angebot ein.
Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme der Versicherung niedriger ist, genügt die Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird (siehe Auswahlfeld). Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung, welche Sie bitte als "Anlage Deckungssumme" vorzugsweise im PDF-Format mit dem Angebot einreichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme der Versicherung niedriger ist, genügt die Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird (siehe Auswahlfeld). Zur Bestätigung genügt eine formlose Erklärung, welche Sie bitte als "Anlage Deckungssumme" vorzugsweise im PDF-Format mit dem Angebot einreichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis von einer (1) vergleichbaren Referenz eines Rollenprägeteststandes. Der Auftraggeber bewertet die Vergleichbarkeit anhand von folgenden Mindestkriterien:
- Das Referenzprojekt muss in den letzten 3 Jahren (zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Versendung der EU-weiten Bekanntmachung des gegenständigen Verfahrens) erbracht worden sein.
- Das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein (erfolgreiche Inbetriebnahme muss erfolgt sein).
- Das Referenzprojekt muss einen (Netto)Umsatz von mindestens 100.000,00 € erreicht haben.
- Bei der Referenz muss es sich um einen Rollenprägeteststand für die Umformung von Bipolarplatten gehandelt haben.
Angaben zum Referenzprojekt sind im Dokument "Fragenbogen Eignung" zu machen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, werden Sprachkenntnisse für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (z. B. Support-Mitarbeiter sowie Techniker für die Leistungserbringung vor Ort) gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ggf. eingeplante Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen ebenfalls erfüllen.
Als besondere Ausführungsbedingung des Auftrages gemäß § 128 GWB, werden Sprachkenntnisse für das mit der Leistungserbringung betraute Personal (z. B. Support-Mitarbeiter sowie Techniker für die Leistungserbringung vor Ort) gefordert und im Rahmen der Eignungsprüfung abgefragt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ggf. eingeplante Unterauftragnehmer diese besonderen Ausführungsbedingungen ebenfalls erfüllen.
Der Bieter muss bestätigen, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, um die Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dies betrifft ausschließlich das Personal, welches im Zuge der Leistungserbringung mit dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich kommuniziert.
Der Bieter muss bestätigen, dass er über Personal verfügt, welches die deutsche oder englische Sprache in Wort und Schrift in einem Umfang beherrscht, um die Erbringung der Leistung sicherzustellen. Dies betrifft ausschließlich das Personal, welches im Zuge der Leistungserbringung mit dem Auftraggeber mündlich oder schriftlich kommuniziert.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-09-12 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: OJS 2023/S 155-494762 (2023-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prägeteststand
Referenznummer: PR393087
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen für die Bearbeitung von Kunststoffen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Beschreibung der Beschaffung:
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen plant die Beschaffung eines Prägeteststands zum rotativen Umformen von Compound-basierten Bipolarplatten für PEM-Brennstoffzellen für den vorrangingen Einsatz in der Forschung. Dabei soll eine elektrisch leitfähig eingestellte Folie aus hochgefüllten Thermoplasten durch Prägen zu Bipolarhalbplatten umgeformt werden. Anzubieten ist eine Prägeteststand (inkl. Prägeeinheit mit strukturierten Walzen, einer Vorwärmeinheit und Materialausgabe).
Das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen plant die Beschaffung eines Prägeteststands zum rotativen Umformen von Compound-basierten Bipolarplatten für PEM-Brennstoffzellen für den vorrangingen Einsatz in der Forschung. Dabei soll eine elektrisch leitfähig eingestellte Folie aus hochgefüllten Thermoplasten durch Prägen zu Bipolarhalbplatten umgeformt werden. Anzubieten ist eine Prägeteststand (inkl. Prägeeinheit mit strukturierten Walzen, einer Vorwärmeinheit und Materialausgabe).
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Oberhausen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-04-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 389 020 EUR 💰
Kennung des Angebots: Hauptleistungsbereich
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Matthews International GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE815788583
Postleitzahl: 48691
Postort: Vreden
Region: Borken
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vreden@saueressig.com📧
Telefon: +492564120📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 3b6341f3-3c17-4c6d-a3cc-84ce8733f738
Region: Oberhausen, Kreisfreie Stadt
🏙️ Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-09+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 071-209756 (2024-04-09)