Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in einem 1. Bauabschnitt einen Erweiterungsbau für das Arndt-Gymnasium Dahlem in der Königin-Luise-Straße 80-84 in 14195 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) errichtet. Im Rahmen des 2. Bauabschnittes wird nun auf einer Teilfläche des trapezförmigen Grundstückes des Arndt-Gymansiums der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle umgesetzt. Angaben zum Grundstück: - Gemarkung: Dahlem - Flur 17 - Flurstück 21 - Gesamtfläche: 20.230 m² Das Grundstück weist von Süden nach Norden einen Höhenunterschied von ca. 1,45 m auf (Höhenkoordinaten der Freiflächen liegen zwischen 53,10 m NHN im Nordosten und 51,65 m NHN im Südwesten); es befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und ist dem Fachvermögen des Schulamtes zugeordnet. Die Teilfläche, auf der der Neubeu der Sporthalle entstehen soll, ist derzeit als Sportfläche, bzw. als Frei- und Pausenfläche genutzt. In Vorbereitung dieser Neubaumaßnahme wurde ein in den 70er Jahren errichteter Anbau ("Münterbau") abgebrochen und somit eine ausreichend große Freifläche auf dem Grundstück für die Baustelleneinrichtung geschaffen. Diese für die Baustelleneinrichtung vorgesehene Fläche ist ebenso wie das Baufeld des Neubaus selbst über die Bitterstraße erreichbar. Außer der Gehwegüberfahrt wird für die Baumaßnahme daher öffentliches Straßenland nicht in Anspruch genommen. Der geplante Neubau der 2-Feld-Sporthalle gliedert sich in den eigentlichen Sporthallentrakt, der parallel zur Bitterstraße angeordnet ist. Der flache Gebäudeteil, der die Umkleide- und Nebenräume aufnimmt, ist zum Schuhof orientiert, so dass auch die Erschließung des Neubaus unmittelbar vom Inneren des Schulgeländes erfolgt. Ungeachtet dessen soll die neue Sporthalle nach Fertigstellung auch für Vereinssport zur Verfügung stehen. Die Platzierung des Baukörpers im Grundstück erfolgte unter Berücksichtigung der nachzuweisenden Abstandsflächen und unter der Prämisse des maximalen Schutzes des Baumbestandes. Angaben zum Neubau der Sporthalle: - Abmessung ca. 46,65 x 36,32 m - Höhe: ca. 9,26 m (Sporthalle) bzw. 4,39 m (Sozialtrakt) Bauweise: Die Sporthalle wird in Massivbauweise (Stahlbeton-/ Mauerwerk-Mischbauweise) errichtet. Das Sporthallendach wird als Satteldach ausgebildet und besteht aus Spannbeton-Bindern mit einer Dacheindeckung aus Stahltrapezprofilen (T150.1). Es handelt sich um ein Warmdach mit einer extensiven Dachbegrünung. Die Dachdecke des Sozialtrakts besteht aus einer Stahlbetondecke. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Das Gebäude weist keine inneren Brandwände auf; eine Nutzung als Versammlungsstätte ist nicht beabsichtigt. Belichtung der Sporthalle über Oberlichtbänder aus Profilglas, Teilbarkeit mittels Trennvorhang in zwei separat nutzbare Sporthallen-Teile. Das durchgängige Lichtband der Sporthalle besteht aus einer 2-schaligen inneren Profil-Glasebene und einer mit Abstand davorgesetzen, ebenfalls 2-schaligen Profilglas-Fassade als äußere Ebene, so dass sich im Gesamtaufbau ein 4-schaliger Aufbau ergibt. Für die linienförmig gelagerte Vertikalverglasung kommen thermisch vorgespannte Profilbaugläser und heißgelagertes thermisch vorgespanntes Profilbauglas zum Einsatz. Auf der Innenseite der äußeren, 2-schaligen Profilglas-Fassade ist eine nicht festigkeitsmindernde Emaillierung, bzw. eine Beschichtung nach DIN EN 1096-1 vorgesehen. Die Verglasung wird planmäßig ausschließlich durch Eigengewicht und Windlast beansprucht. Die Gesamtkonstruktion der Profilglas-Fassade muss den Anforderungen der DIN 18 032 genügen. Einbau unter Berücksichtigung aller statischen Erfordernisse.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Profilglasfassade als durchgängiges Lichtband als Wandverglasung, vertikal verlegt
Referenznummer: 197HOEU26
Kurze Beschreibung:
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in einem 1. Bauabschnitt einen Erweiterungsbau für das Arndt-Gymnasium Dahlem in der Königin-Luise-Straße 80-84 in 14195 Berlin
(Steglitz-Zehlendorf) errichtet.
Im Rahmen des 2. Bauabschnittes wird nun auf einer Teilfläche des trapezförmigen Grundstückes des Arndt-Gymansiums der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle umgesetzt.
Angaben zum Grundstück:
- Gemarkung: Dahlem
- Flur 17
- Flurstück 21
- Gesamtfläche: 20.230 m²
Das Grundstück weist von Süden nach Norden einen Höhenunterschied von ca. 1,45 m auf (Höhenkoordinaten der Freiflächen liegen zwischen 53,10 m NHN im Nordosten und
51,65 m NHN im Südwesten); es befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und ist dem Fachvermögen des Schulamtes zugeordnet.
Die Teilfläche, auf der der Neubeu der Sporthalle entstehen soll, ist derzeit als Sportfläche, bzw. als Frei- und Pausenfläche genutzt. In Vorbereitung dieser Neubaumaßnahme wurde ein in den 70er
Jahren errichteter Anbau ("Münterbau") abgebrochen und somit eine ausreichend große Freifläche auf dem Grundstück für die Baustelleneinrichtung geschaffen. Diese für die Baustelleneinrichtung
vorgesehene Fläche ist ebenso wie das Baufeld des Neubaus selbst über die Bitterstraße erreichbar.
Außer der Gehwegüberfahrt wird für die Baumaßnahme daher öffentliches Straßenland nicht in Anspruch genommen.
Der geplante Neubau der 2-Feld-Sporthalle gliedert sich in den eigentlichen Sporthallentrakt, der parallel zur Bitterstraße angeordnet ist. Der flache Gebäudeteil, der die Umkleide- und
Nebenräume aufnimmt, ist zum Schuhof orientiert, so dass auch die Erschließung des Neubaus unmittelbar vom Inneren des Schulgeländes erfolgt. Ungeachtet dessen soll die neue
Sporthalle nach Fertigstellung auch für Vereinssport zur Verfügung stehen.
Die Platzierung des Baukörpers im Grundstück erfolgte unter Berücksichtigung der nachzuweisenden Abstandsflächen und unter der Prämisse des maximalen Schutzes des Baumbestandes.
Angaben zum Neubau der Sporthalle:
- Abmessung ca. 46,65 x 36,32 m
- Höhe: ca. 9,26 m (Sporthalle) bzw. 4,39 m (Sozialtrakt)
Bauweise:
Die Sporthalle wird in Massivbauweise (Stahlbeton-/ Mauerwerk-Mischbauweise) errichtet.
Das Sporthallendach wird als Satteldach ausgebildet und besteht aus Spannbeton-Bindern mit einer Dacheindeckung aus Stahltrapezprofilen (T150.1). Es handelt sich um ein Warmdach mit einer extensiven Dachbegrünung.
Die Dachdecke des Sozialtrakts besteht aus einer Stahlbetondecke. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Das Gebäude weist keine inneren Brandwände auf; eine Nutzung als Versammlungsstätte ist nicht beabsichtigt.
Belichtung der Sporthalle über Oberlichtbänder aus Profilglas, Teilbarkeit mittels Trennvorhang in zwei separat nutzbare Sporthallen-Teile.
Das durchgängige Lichtband der Sporthalle besteht aus einer
2-schaligen inneren Profil-Glasebene und einer mit Abstand
davorgesetzen, ebenfalls 2-schaligen Profilglas-Fassade als
äußere Ebene, so dass sich im Gesamtaufbau ein 4-schaliger
Aufbau ergibt.
Für die linienförmig gelagerte Vertikalverglasung kommen
thermisch vorgespannte Profilbaugläser und heißgelagertes
thermisch vorgespanntes Profilbauglas zum Einsatz.
Auf der Innenseite der äußeren, 2-schaligen Profilglas-Fassade
ist eine nicht festigkeitsmindernde Emaillierung, bzw. eine Beschichtung
nach DIN EN 1096-1 vorgesehen.
Die Verglasung wird planmäßig ausschließlich durch Eigengewicht
und Windlast beansprucht.
Die Gesamtkonstruktion der Profilglas-Fassade muss den
Anforderungen der DIN 18 032 genügen.
Einbau unter Berücksichtigung aller statischen Erfordernisse.
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat in einem 1. Bauabschnitt einen Erweiterungsbau für das Arndt-Gymnasium Dahlem in der Königin-Luise-Straße 80-84 in 14195 Berlin
(Steglitz-Zehlendorf) errichtet.
Im Rahmen des 2. Bauabschnittes wird nun auf einer Teilfläche des trapezförmigen Grundstückes des Arndt-Gymansiums der Neubau einer 2-Feld-Sporthalle umgesetzt.
Angaben zum Grundstück:
- Gemarkung: Dahlem
- Flur 17
- Flurstück 21
- Gesamtfläche: 20.230 m²
Das Grundstück weist von Süden nach Norden einen Höhenunterschied von ca. 1,45 m auf (Höhenkoordinaten der Freiflächen liegen zwischen 53,10 m NHN im Nordosten und
51,65 m NHN im Südwesten); es befindet sich im Eigentum des Landes Berlin und ist dem Fachvermögen des Schulamtes zugeordnet.
Die Teilfläche, auf der der Neubeu der Sporthalle entstehen soll, ist derzeit als Sportfläche, bzw. als Frei- und Pausenfläche genutzt. In Vorbereitung dieser Neubaumaßnahme wurde ein in den 70er
Jahren errichteter Anbau ("Münterbau") abgebrochen und somit eine ausreichend große Freifläche auf dem Grundstück für die Baustelleneinrichtung geschaffen. Diese für die Baustelleneinrichtung
vorgesehene Fläche ist ebenso wie das Baufeld des Neubaus selbst über die Bitterstraße erreichbar.
Außer der Gehwegüberfahrt wird für die Baumaßnahme daher öffentliches Straßenland nicht in Anspruch genommen.
Der geplante Neubau der 2-Feld-Sporthalle gliedert sich in den eigentlichen Sporthallentrakt, der parallel zur Bitterstraße angeordnet ist. Der flache Gebäudeteil, der die Umkleide- und
Nebenräume aufnimmt, ist zum Schuhof orientiert, so dass auch die Erschließung des Neubaus unmittelbar vom Inneren des Schulgeländes erfolgt. Ungeachtet dessen soll die neue
Sporthalle nach Fertigstellung auch für Vereinssport zur Verfügung stehen.
Die Platzierung des Baukörpers im Grundstück erfolgte unter Berücksichtigung der nachzuweisenden Abstandsflächen und unter der Prämisse des maximalen Schutzes des Baumbestandes.
Angaben zum Neubau der Sporthalle:
- Abmessung ca. 46,65 x 36,32 m
- Höhe: ca. 9,26 m (Sporthalle) bzw. 4,39 m (Sozialtrakt)
Bauweise:
Die Sporthalle wird in Massivbauweise (Stahlbeton-/ Mauerwerk-Mischbauweise) errichtet.
Das Sporthallendach wird als Satteldach ausgebildet und besteht aus Spannbeton-Bindern mit einer Dacheindeckung aus Stahltrapezprofilen (T150.1). Es handelt sich um ein Warmdach mit einer extensiven Dachbegrünung.
Die Dachdecke des Sozialtrakts besteht aus einer Stahlbetondecke. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Das Gebäude weist keine inneren Brandwände auf; eine Nutzung als Versammlungsstätte ist nicht beabsichtigt.
Belichtung der Sporthalle über Oberlichtbänder aus Profilglas, Teilbarkeit mittels Trennvorhang in zwei separat nutzbare Sporthallen-Teile.
Das durchgängige Lichtband der Sporthalle besteht aus einer
2-schaligen inneren Profil-Glasebene und einer mit Abstand
davorgesetzen, ebenfalls 2-schaligen Profilglas-Fassade als
äußere Ebene, so dass sich im Gesamtaufbau ein 4-schaliger
Aufbau ergibt.
Für die linienförmig gelagerte Vertikalverglasung kommen
thermisch vorgespannte Profilbaugläser und heißgelagertes
thermisch vorgespanntes Profilbauglas zum Einsatz.
Auf der Innenseite der äußeren, 2-schaligen Profilglas-Fassade
ist eine nicht festigkeitsmindernde Emaillierung, bzw. eine Beschichtung
nach DIN EN 1096-1 vorgesehen.
Die Verglasung wird planmäßig ausschließlich durch Eigengewicht
und Windlast beansprucht.
Die Gesamtkonstruktion der Profilglas-Fassade muss den
Anforderungen der DIN 18 032 genügen.
Einbau unter Berücksichtigung aller statischen Erfordernisse.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Verglasungsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Das durchgängige Lichtband der Sporthalle besteht aus einer 2-schaligen inneren Profil-Glasebene und einer mit Abstand davorgesetzen, ebenfalls 2-schaligen Profilglas-Fassade als
äußere Ebene, so dass sich im Gesamtaufbau ein 4-schaliger
Aufbau ergibt.
Für die linienförmig gelagerte Vertikalverglasung kommen thermisch vorgespannte Profilbaugläser und heißgelagertes thermisch vorgespanntes Profilbauglas zum Einsatz.
Auf der Innenseite der äußeren, 2-schaligen Profilglas-Fassade ist eine nicht festigkeitsmindernde Emaillierung, bzw. eine Beschichtung nach DIN EN 1096-1 vorgesehen.
Die Verglasung wird planmäßig ausschließlich durch Eigengewicht und Windlast beansprucht.
Die Gesamtkonstruktion der Profilglas-Fassade muss den Anforderungen der DIN 18 032 genügen.
Einbau unter Berücksichtigung aller statischen Erfordernisse.
Die im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebene Ausführungsleistung beinhaltet folgende Teilleistungen:
1. Profilglasfassade 2 x 2-schalig,Höhe = ca. 5,00 m (ca. 700 m²)
2. Profilglasfassade 2 x 2-schalig, mit transluzenter WD, Höhe = ca. 2,90 m
(ca. 256 m²)
3. Umlaufende Rahmenprofile asl Alu-Strangpreß-Profile (teilweise thermisch
getrennt)
4. Lamellenfenster-Element, ca. 1.350 x 2.800 mm (8 St.) mit 3-fach
Stufenisolierglas
5. Steigleiter mit Rückschutz (2 St.)
Das durchgängige Lichtband der Sporthalle besteht aus einer 2-schaligen inneren Profil-Glasebene und einer mit Abstand davorgesetzen, ebenfalls 2-schaligen Profilglas-Fassade als
äußere Ebene, so dass sich im Gesamtaufbau ein 4-schaliger
Aufbau ergibt.
Für die linienförmig gelagerte Vertikalverglasung kommen thermisch vorgespannte Profilbaugläser und heißgelagertes thermisch vorgespanntes Profilbauglas zum Einsatz.
Auf der Innenseite der äußeren, 2-schaligen Profilglas-Fassade ist eine nicht festigkeitsmindernde Emaillierung, bzw. eine Beschichtung nach DIN EN 1096-1 vorgesehen.
Die Verglasung wird planmäßig ausschließlich durch Eigengewicht und Windlast beansprucht.
Die Gesamtkonstruktion der Profilglas-Fassade muss den Anforderungen der DIN 18 032 genügen.
Einbau unter Berücksichtigung aller statischen Erfordernisse.
Die im Leistungsverzeichnis detailliert beschriebene Ausführungsleistung beinhaltet folgende Teilleistungen:
1. Profilglasfassade 2 x 2-schalig,Höhe = ca. 5,00 m (ca. 700 m²)
2. Profilglasfassade 2 x 2-schalig, mit transluzenter WD, Höhe = ca. 2,90 m
(ca. 256 m²)
3. Umlaufende Rahmenprofile asl Alu-Strangpreß-Profile (teilweise thermisch
getrennt)
4. Lamellenfenster-Element, ca. 1.350 x 2.800 mm (8 St.) mit 3-fach
Stufenisolierglas
5. Steigleiter mit Rückschutz (2 St.)
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Metallbauarbeiten📦
Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Postanschrift: Königin-Luise-Str. 80-84
Postleitzahl: 14195
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-04 📅
Datum des Endes: 2027-05-21 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-10-16 10:00:00 📅
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-09 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es werden lediglich Erklärungen und Nachweise nachgefordert. Weitere, darüber hinaus gehende Nachforderungen sind ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt V-124 H F (Eigenerklärung zur Eignung - EU) nachzuweisen. Das Formblatt ist auf der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 197HOEU26 zum Download zur Verfügung gestellt.
Es ist zu erklären, dass:
- nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, d.h.
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt eingetragen ist.
oder
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
oder
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Weiterhin sind Angaben zu (eventuellen) Insolvenzverfahren und Liquidation erforderlich.
Es werden Sicherheiten für Vertragserfüllung (5 %) und Mängelansprüche (3 %) gefordert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gem. Formblatt V-124 H F (Eigenerklärung zur Eignung - EU) nachzuweisen. Das Formblatt ist auf der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 197HOEU26 zum Download zur Verfügung gestellt.
Es ist zu erklären, dass:
- nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, d.h.
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt eingetragen ist.
oder
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
oder
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 50.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Weiterhin sind Angaben zu (eventuellen) Insolvenzverfahren und Liquidation erforderlich.
Es werden Sicherheiten für Vertragserfüllung (5 %) und Mängelansprüche (3 %) gefordert.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister oder eine anderweitige Erlaubnis zur Berufsausübung sowohl für den Bewerber/Bieter, als auch für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird.
- erforderliche Anzahl qualifiziertes Personal für auszuführende Arbeiten
- Mitglied in Berufsgenossenschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweis über Eintragung in das Berufsregister oder eine anderweitige Erlaubnis zur Berufsausübung sowohl für den Bewerber/Bieter, als auch für jedes Mitglied der Bewerber-/ Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird.
- erforderliche Anzahl qualifiziertes Personal für auszuführende Arbeiten
- Mitglied in Berufsgenossenschaft
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Nachweis Umsatz letzte 3 Jahre
- Nachweis vgl.barer Leistungen letzte 5 Jahre
- Nachweis, dass Verpflichtung zu Zahlung von Steuern, Sozialabgaben und -beiträgen nachgekommen wird
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Formblatt IV 128 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Formblatt IV 128 (Erklärung der Bieter-/Bewerbergemeinschaft))
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG),
siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den
letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den
letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Die Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland)). Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. über iTWOtender) elektronisch in Textform eingereicht werden.
Sämtliche Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Die Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland)). Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. über iTWOtender) elektronisch in Textform eingereicht werden.
Sämtliche Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den
Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 180-640705 (2026-09-16)