Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung (Prüfung der Eignung von Bewerbenden) erfolgt nach einem Punktesystem, wobei wie folgt verfahren wird:
Es werden 5 Eignungskriterien bezüglich der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit abgefragt und bewertet. Insgesamt können maximal 80 Punkte erreicht werden.
Für die Eignungskriterien 1 bis 3 sind Referenzen des Unternehmens anzugeben und zu beschreiben.
Für die Referenzen ist eine Vergleichbarkeit der technischen und finanziellen Größenordnung mit der ausgeschriebenen Leistung erforderlich.
Die Bewertung erfolgt nach dem beschriebenen Punktesystem, wobei die maximale Bewertung bei jeweils 20 Punkten liegt. Insgesamt können somit 60 Punkte erreicht werden.
Für das Eignungskriterium 4 ist die personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit Unternehmens anzugeben und zu beschreiben.
Maximal kann eine Bewertung von 20 Punkten erreicht werden.
Sechs Bewerbende mit der höchsten Punktzahl, insofern diese mindestens 50 % der zu erreichenden Gesamtpunktzahl beträgt, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und erhalten im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb die Angebotsunterlagen inklusive der Leistungsbeschreibung sowie aller ergänzenden Unterlagen zur Angebotserstellung.
Der Bewerber erhält keinen Punkt für ein Eignungskriterium/Unterkriterium, wenn dieses nicht ausreichend beschrieben ist, weil beispielsweise ...
- keine Erfahrung / Referenz eingereicht bzw. Angabe nicht vollständig getätigt wurde bzw. für die Vergabestelle die zu bepunktenden Kriterien nicht nachvollziehbar dargestellt wurden,
- Vergleichbarkeit der Erfahrung / Referenz nicht ausreichend dargelegt wurde,
- Ansprechperson der aufgeführten Referenz mit Telefon-Nummer und E-Mail nicht ausreichend benannt worden sind oder
- Referenzen / Angaben nicht in deutscher Sprache eingereicht sind.
Kriterium Unterkriterium Bewertungsbasis Max. Ges.- punktzahl
1. Referenz 1.1.
Herstellungskosten für ein Gebäude der Klinischen- oder Gesundheitsversorung / Labor / Krankenhaus Herstellungskosten netto
(Kgr. 400)
< 2 Mio. EUR: 0 Punkte
Ab 2 Mio. EUR: 3 Punkte
Ab 4 Mio. EUR: 6 Punkte
Ab 6 Mio. EUR 9 Punkte
Ab 8 Mio. EUR 12 Punkte
Ab 10 Mio. EUR 15 Punkte
15
1.2.
Mindestens eine Größe von 2.500 m2 BGF Größe nach BGF
< 2.500 m²: 0 Punkte
Ab 2.500 m²: 1 Punkt
Ab 5.000 m²: 2 Punkte
Ab 10.000 m²: 3 Punkte
Ab 15.000 m²: 4 Punkte
Ab 20.000 m²: 5 Punkte 5
2. Referenz 2.1.
Herstellungskosten für ein Gebäude der Klinischen- oder Gesundheitsversorung / Labor / Krankenhaus Herstellungskosten netto
(Kgr. 400)
< 2 Mio. EUR: 0 Punkte
Ab 2 Mio. EUR: 3 Punkte
Ab 4 Mio. EUR: 6 Punkte
Ab 6 Mio. EUR 9 Punkte
Ab 8 Mio. EUR 12 Punkte
Ab 10 Mio. EUR 15 Punkte
15
2.2.
Mindestens eine Größe von 2.500 m2 BGF Größe nach BGF
< 2.500 m²: 0 Punkte
Ab 2.500 m²: 1 Punkt
Ab 5.000 m²: 2 Punkte
Ab 10.000 m²: 3 Punkte
Ab 15.000 m²: 4 Punkte
Ab 20.000 m²: 5 Punkte
5
3. Referenz 3.1.
Herstellungskosten für ein Gebäude der Klinischen- oder Gesundheitsversorung / Labor / Krankenhaus Herstellungskosten netto
(Kgr. 400)
< 2 Mio. EUR: 0 Punkte
Ab 2 Mio. EUR: 3 Punkte
Ab 4 Mio. EUR: 6 Punkte
Ab 6 Mio. EUR 9 Punkte
Ab 8 Mio. EUR 12 Punkte
Ab 10 Mio. EUR 15 Punkte
15
3.2.
Mindestens eine Größe von 2.500 m2 BGF Größe nach BGF
< 2.500 m²: 0 Punkte
Ab 2.500 m²: 1 Punkt
Ab 5.000 m²: 2 Punkte
Ab 10.000 m²: 3 Punkte
Ab 15.000 m²: 4 Punkte
Ab 20.000 m²: 5 Punkte 5
60
20
4. Personelle und finanzielle
Leistungs-fähigkeit
5.1.
Durchschnittliche Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 Durchschnittlicher Gesamtumsatz (netto)
< 500.000 EUR: 2 Punkte
Ab 500.000 EUR: 4 Punkte
Ab 1.000.000 EUR: 6 Punkte
Ab 1.500.000 EUR: 8 Punkte
Ab 2.000.000 EUR: 10 Punkte
10
5.2.
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter* Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2020, 2021, 2022 Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeitende
< 3 Mitarbeitende: 2 Punkte
3 - 5 Mitarbeitende: 4 Punkte
6 - 10 Mitarbeitende: 6 Punkte
11 - 15 Mitarbeitende: 8 Punkte
> 15 Mitarbeitende: 10 Punkte
10
20
Gesamt max. Punktzahl 80
* Qualifizierte Mitarbeitende sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeitende sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU- Mitgliedstaates) verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt.