Die Studie untersucht die Cybersicherheit in Automobillieferketten und analysiert bestehende Sicherheitslücken entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auf dieser Basis werden Handlungsbedarfe im Hinblick auf Standards und Regulierung identifiziert, um den Herausforderungen von Industrie 4.0 gerecht zu werden. Als Ergebnis werden Konzepte entwickelt, um relevante Handlungsbedarfe in umsetzbare Maßnahmen zu überführen.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 1014: Security Automobillieferketten (AutoValueSec)
Referenznummer: Projekt 1014: AutoValueSec
Kurze Beschreibung:
“Die Studie untersucht die Cybersicherheit in Automobillieferketten und analysiert bestehende Sicherheitslücken entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auf...”
Kurze Beschreibung
Die Studie untersucht die Cybersicherheit in Automobillieferketten und analysiert bestehende Sicherheitslücken entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auf dieser Basis werden Handlungsbedarfe im Hinblick auf Standards und Regulierung identifiziert, um den Herausforderungen von Industrie 4.0 gerecht zu werden. Als Ergebnis werden Konzepte entwickelt, um relevante Handlungsbedarfe in umsetzbare Maßnahmen zu überführen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Studie untersucht die Cybersicherheit in Automobillieferketten und analysiert bestehende Sicherheitslücken entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Studie untersucht die Cybersicherheit in Automobillieferketten und analysiert bestehende Sicherheitslücken entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Auf dieser Basis werden Handlungsbedarfe im Hinblick auf Standards und Regulierung identifiziert, um den Herausforderungen von Industrie 4.0 gerecht zu werden. Als Ergebnis werden Konzepte entwickelt, um relevante Handlungsbedarfe in umsetzbare Maßnahmen zu überführen.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-08 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-09 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
2. Referenzen
3. Qualitätsmanagement
Details siehe Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 084-296158 (2026-04-29)