Projekt 1026: Defensives Programmieren gegen mikroarchitekturelle Angriffe (MicroScope)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Ziel dieses Projektes ist es, Werkzeuge in Form eines Leitfadens und eines Tools sowohl für die öffentliche Verwaltung, die Industrie und die Sicherheitsforschung zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen, die Resilienz insbesondere von Cloud-Anwendungen gegen mikroarchitekturelle Angriffe wie z.B. Spectre und Meltdown und neuere Vertreter zu erhöhen. Dabei sollen Gegenmaßnahmen des defensiven Programmierens auf Anwendungsebene im Vordergrund stehen. So soll die Sicherheit der verwendeten Software unabhängiger von den Gegenmaßnahmen des Cloud- Anbieters gemacht werden. Um eine möglichst große Zielgruppe zu erreichen, sollen die Ergebnisse in englischer Sprache verfasst werden. Der Leitfaden soll konkrete, praxisnahe und leicht anwendbare Maßnahmen beschreiben und das entwickelte Tool soll Schwachstellen automatisiert identifizieren und ggf. mittigeren.

Deadline

Deadline 2026-10-14

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 1026: Defensives Programmieren gegen mikroarchitekturelle Angriffe (MicroScope)
Referenznummer: P1026
Kurze Beschreibung:
Ziel dieses Projektes ist es, Werkzeuge in Form eines Leitfadens und eines Tools sowohl für die öffentliche Verwaltung, die Industrie und die Sicherheitsforschung zur Verfügung zu stellen, die es ermöglichen, die Resilienz insbesondere von Cloud-Anwendungen gegen mikroarchitekturelle Angriffe wie z.B. Spectre und Meltdown und neuere Vertreter zu erhöhen. Dabei sollen Gegenmaßnahmen des defensiven Programmierens auf Anwendungsebene im Vordergrund stehen. So soll die Sicherheit der verwendeten Software unabhängiger von den Gegenmaßnahmen des Cloud- Anbieters gemacht werden. Um eine möglichst große Zielgruppe zu erreichen, sollen die Ergebnisse in englischer Sprache verfasst werden. Der Leitfaden soll konkrete, praxisnahe und leicht anwendbare Maßnahmen beschreiben und das entwickelte Tool soll Schwachstellen automatisiert identifizieren und ggf. mittigeren.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: P1026
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 12 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-14 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV zulässig.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 2. Ausschluss eines Interessenskonflikts 3. Referenzen 4. Qualitätsmanagement weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Nationale Registrierungsnummer: 991-07335-68
Postanschrift: Postfach 200363
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.bsi.bund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=890689 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=890689 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t0222894990
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228 94990 📞
Fax: +49 228 9499400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 179-636907 (2026-09-15)