Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der
Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum
Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden
mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere
Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl
entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden
Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Gewichtung 8 %
< 350.000 Euro: 0 Punkt
350.001 - 700.000 Euro: 2 Punkte
700.001 - 1.450.000 Euro: 3 Punkte
> 1.450.000 Euro: 4 Punkte
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - Gewichtung 3 x 23%
II.1 Aufgabenstellung:
Honorarzone III und höher: 2 Punkte
geförderter Wohnungsbau nach EOF: 2 Punkte
II.2 Leistungsphasen:
Leistungsphase 2: 1 Punkt
Leistungsphase 3: 1 Punkt
Leistungsphase 4: 1 Punkt
Leistungsphase 5: 1 Punkt
II.3 Die Vergleichbarkeit der Geschoßfläche (GF)
weniger als 3.500 m2: 0 Punkte
> 3.500 m2 - 7.000 m2: 1 Punkt
> 7.000 m2 - 10.000 m2: 2 Punkte
mehr als 10.000 m2: 4 Punkte
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Büro/Personal - Gewichtung 23 %
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
1 - 2 Mitarbeiter: 1 Punkt
3 - 6 Mitarbeiter: 2 Punkte
7 - 12 Mitarbeiter: 3 Punkte
mehr als 12 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.2 Durchschnittliche Anzahl der Dipl.-Ing. oder vergleichbare Ausbildung
1 - 2 Mitarbeiter: 1 Punkt
3 - 4 Mitarbeiter: 2 Punkte
5 - 8 Mitarbeiter: 3 Punkte
mehr als 8 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte
einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte