Projekt 587 Teilprojekt 2: Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme in der Agrarwirtschaft (AICRIV-Agrar)
Das Projekt AICRIV-Agrar (P587 TP 2) dient der Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme aus dem Bereich der Agrarwirtschaft. Dabei werden zunächst Prüfkriterien und -anforderungen erarbeitet sowie entsprechende Prüfmethoden spezifiziert, um diese anschließend anhand geeigneter Anwendungsfälle zu untersuchen. Die Ziele der Analysen sind, den aktuellen Stand der Technik zur Überprüfbarkeit von KI-Systemen (im Bereich der Agrarwirtschaft) zu erfassen, offene Probleme bei der Anwendung von entsprechenden Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden aufzuzeigen und fundierte Vorschläge für ebenjene zu entwickeln, um den vertrauenswürdigen und sicheren Einsatz von KI-Systemen in der Agrarwirtschaft zu stärken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: P587 TP2
Kurze Beschreibung:
Das Projekt AICRIV-Agrar (P587 TP 2) dient der Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme aus dem Bereich der Agrarwirtschaft. Dabei werden zunächst Prüfkriterien und -anforderungen erarbeitet sowie entsprechende Prüfmethoden spezifiziert, um diese anschließend anhand geeigneter Anwendungsfälle zu untersuchen. Die Ziele der Analysen sind, den aktuellen Stand der Technik zur Überprüfbarkeit von KI-Systemen (im Bereich der Agrarwirtschaft) zu erfassen, offene Probleme bei der Anwendung von entsprechenden Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden aufzuzeigen und fundierte Vorschläge für ebenjene zu entwickeln, um den vertrauenswürdigen und sicheren Einsatz von KI-Systemen in der Agrarwirtschaft zu stärken.
Das Projekt AICRIV-Agrar (P587 TP 2) dient der Aufstellung und Erprobung von Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden für KI-Systeme aus dem Bereich der Agrarwirtschaft. Dabei werden zunächst Prüfkriterien und -anforderungen erarbeitet sowie entsprechende Prüfmethoden spezifiziert, um diese anschließend anhand geeigneter Anwendungsfälle zu untersuchen. Die Ziele der Analysen sind, den aktuellen Stand der Technik zur Überprüfbarkeit von KI-Systemen (im Bereich der Agrarwirtschaft) zu erfassen, offene Probleme bei der Anwendung von entsprechenden Prüfkriterien, -anforderungen und -methoden aufzuzeigen und fundierte Vorschläge für ebenjene zu entwickeln, um den vertrauenswürdigen und sicheren Einsatz von KI-Systemen in der Agrarwirtschaft zu stärken.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 15 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen?
Bitte die Frage nur mit „JA“ (Bestätigung) oder „NEIN“ (keine Bestätigung) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt könnte beispielsweise vorliegen, wenn der AN vor Beginn des Projektes bereits eigene Prükriterien/-anforderungen definiert und womöglich publiziert hat, oder eigene Prüfmethoden und -werkzeuge in die Erprobung (AP 4) einbringt.
Ein Interessenskonflikt könnte beispielsweise vorliegen, wenn der AN vor Beginn des Projektes bereits eigene Prükriterien/-anforderungen definiert und womöglich publiziert hat, oder eigene Prüfmethoden und -werkzeuge in die Erprobung (AP 4) einbringt.
Hinweis: Die vormalige Befassung mit der Formulierung von Prüfkriterien und anforderungen sowie die Entwicklung von Prüfmethoden und werkzeugen führen aus Sicht des BSI nicht zwangsläufig zum Vorliegen eines Interessenskonfliktes. Wird die Frage in diesem Fall jedoch mit „Ja“ beantwortet, so bestätigt der AN, dass er bei den in diesem Projekt zu erstellenden Kriterien und Anforderungen unabhängig (von vorbestehenden Werken) und objektiv vorgeht, und die Limitationen der evtl. eingebrachten Prüfmethoden und -werkzeuge vollumfänglich darlegt.
Hinweis: Die vormalige Befassung mit der Formulierung von Prüfkriterien und anforderungen sowie die Entwicklung von Prüfmethoden und werkzeugen führen aus Sicht des BSI nicht zwangsläufig zum Vorliegen eines Interessenskonfliktes. Wird die Frage in diesem Fall jedoch mit „Ja“ beantwortet, so bestätigt der AN, dass er bei den in diesem Projekt zu erstellenden Kriterien und Anforderungen unabhängig (von vorbestehenden Werken) und objektiv vorgeht, und die Limitationen der evtl. eingebrachten Prüfmethoden und -werkzeuge vollumfänglich darlegt.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
3. Referenzen: Expertise zu komplexen technischen Systemen in der Agrarwirtschaft
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eine/s der beteiligten Unternehmen, Organisationen, Forschungseinrichtungen o.ä. Expertenwissen zu komplexen technischen Systemen (d.h. bestehend aus diversen interagierenden Hardware- und Softwarekomponenten, ggf. Sensorik und Aktuatorik u.ä.) mit der Agrarwirtschaft als Einsatzgebiet besitzt.
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eine/s der beteiligten Unternehmen, Organisationen, Forschungseinrichtungen o.ä. Expertenwissen zu komplexen technischen Systemen (d.h. bestehend aus diversen interagierenden Hardware- und Softwarekomponenten, ggf. Sensorik und Aktuatorik u.ä.) mit der Agrarwirtschaft als Einsatzgebiet besitzt.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein:
-Auftraggeber inkl. Fachbereich
-Zeitraum und Auftragsvolumen
-detaillierte und aussagekräftige Darstellung des Auftragsgegenstands
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Studien in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.
Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe) hinsichtlich der Durchführung der geplanten Studien in der angestrebten Qualität und im genannten Umfang ziehen lassen.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Die Darstellung sollte zwei DIN A4-Seiten als digitales Dokument und in üblicher Formatierung (Calibri 11 pt für Fließtext oder vergleichbar) pro Referenz nicht überschreiten.
Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens ein Projekt durchgeführt, bei dem Expertise zum Einsatz komplexer technischer Systeme in der Agrarwirtschaft benötigt und angewandt wurde.
4. Referenzen: Expertise zu KI-Systemen in der Agrarwirtschaft
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eine/s der beteiligten Unternehmen, Organisationen, Forschungseinrichtungen o.ä. über Expertenwissen zur Verwendung von KI-Systemen in der Agrarwirtschaft als Anwendungsgebiet verfügt.
Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens ein Projekt durchgeführt, bei dem Expertise zur Verwendung von KI-Systemen in der Agrarwirtschaft benötigt und angewandt wurde.
5. Referenzen: Expertise zur Sicherheit von KI-Systemen
Belegen Sie anhand von Referenzprojekten, dass mindestens eine/s der beteiligten Unternehmen, Organisationen, Forschungseinrichtungen o.ä. Expertenwissen zur Sicherheit von KI-Systemen (insb. zu KI-spezifischen Angriffen und Verteidigungen) besitzt.
Mindestanforderung: In den letzten drei Jahren wurde mindestens ein Projekt durchgeführt, bei dem Expertise zur Sicherheit von KI-Systemen benötigt und angewandt wurde.
6. Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung, insbesondere bei der Durchführung der Erprobung im Zuge des Arbeitspaketes 4, eingesetzt wird.
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung, insbesondere bei der Durchführung der Erprobung im Zuge des Arbeitspaketes 4, eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 076-227981 (2023-04-13)
Ergänzende Angaben (2023-05-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 599 510 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge