Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
I. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen:
Artikel 5k
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o. g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z. B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o. g. Ausschlussgründe verstoßen?
Bitte die Frage nur mit „JA“ (= Bestätigung) oder „NEIN“ (= keine Bestätigung) beantworten.
Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
II.Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenkonflikt ergibt sich z. B. durch eine wirtschaftliche oder vertragliche Abhängigkeit von Microsoft oder durch ein Wettbewerbsverhältnis zu Microsoft, wodurch Beteiligte bei den Analysen nicht neutral bleiben könnten.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
III.Referenzen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden Ausschreibung insbesondere gegeben, bei Erfahrungen:
1. im Reverse Engineering,
2. mit der Sicherheit in Windows-10/11-Betriebssystemen und Netzwerken und
3. mit der systemnahen Programmierung unter Windows 10/11.
Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Fähigkeit der beteiligten Unternehmen auf den Gebieten der Analyse von Betriebssystem-Komponenten, der systemnahen Programmierung und dem Reverse Engineering unter Windows 10/11 belegen.
Weisen Sie zu diesen Schwerpunkten mindestens ein Projekt nach, das von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder den Unterauftragnehmern innerhalb der letzten drei Jahre bereits erfolgreich durchgeführt wurde und welches mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar ist (Dauer, Umfang, Inhalt) oder darüber hinaus geht.
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden Punkte ein:
Auftraggeber inkl. Fachbereich
(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
Dauer
Auftragsvolumen
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderung: Es ist mindestens eine geeignete Referenz vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeignete Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer Bereiche herangezogen werden darf.
IV. Erfahrungen mit dem Untersuchungsgegenstand
Fügen Sie aussagekräftige Referenzen zu Projekten innerhalb der letzten drei Jahre bei, in denen Sie sich mit sicherheitsrelevantem Code (vgl. Erläuterung „Sicherheitsrelevanter Code“ im Anhang) in Windows 10/11 und Softwareschwachstellen befasst haben.
Mindestanforderung:
Weisen Sie hierfür entweder
mindestens zwei Projekte nach, von denen sich eines mit sicherheitsrelevantem Code in Windows und eines mit Softwareschwachstellen befasst hat
oder
mindestens ein Projekt nach, welches sich mit einer Softwareschwachstelle in Windows befasst hat.
Zudem wurde im Zusammenhang mit mindestens einem der nachgewiesenen Projekte zusätzlich Programmcode erstellt (z. B. Proof of Concept, Exploit, Tool).
V.Zusammenarbeit mit Software-Herstellern
Weisen Sie mindestens einen Austausch mit einem Hersteller zu Softwareschwachstellen und deren Behebung (Responsible Disclosure) innerhalb der letzten fünf Jahre nach.
Mindestanforderung:
Nachweis mindestens eines Austauschs zu Softwareschwachstellen mit einem Hersteller und deren Behebung innerhalb der letzten fünf Jahre.
VI.Erfahrungen im journalistischen Bereich
Beschreiben Sie die Erfahrungen Ihres Unternehmens im journalistischen Bereich und weisen Sie nach, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre bereits verständliche technische Referenzpublikationen veröffentlicht haben.
Als geeignet für einen Bezug zum Projekt gelten hierbei Referenzpublikationen, welche sich mit Schwachstellenanalyse, Softwareanalyse, Netzwerkanalyse, betriebssystemnaher Programmierung oder der Exploit-Entwicklung befassen.
Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens zwei Referenzpublikationen.
VII.Technische Ausrüstung
Geben Sie einen kurzen Überblick über das technische Equipment, welches Ihnen zur Verfügung steht und von Ihnen zur Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird.
Mindestanforderung: Der Bieter ist aus Sicht des BSI in der Lage, die hier zu vergebende Leistung mit Hilfe der beschriebenen technischen Ausrüstung erfolgreich zu erbringen.
VIII.Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar. Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen erworben hat.
Mindestvoraussetzung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und dokumentiert und kann nachgewiesen werden.