Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Qualifikation der Anbietenden und gegebenenfalls von Kooperationspartnerinnen und -partnern sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen (Einverständnis der früheren Auftraggebers sollte beim Bieter vorliegen. Es könnte sich nachteilig auswirken, wenn das Einverständnis nicht vorliegt und gerade diese Referenz von der Vergabestelle überprüft wird). Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht älter als 5 Jahre sind (Mindestbudget von 100.000 Euro und/oder Laufzeit min. 6 Monate).
Aussagekräftiges Profil des Bewerbers inklusive Unternehmensdarstellung (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift)).
Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters: abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Projektteams und des Projektleiters. Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z.B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen), insbesondere Tätigkeitsprofile und Qualifikation der Projektleiterin bzw. des Projektleiters: Universitätsabschluss als Sozialwissenschaftler, Kommunikationswissenschaftler, Politikwissenschaftler, Ingenieur oder Naturwissenschaftler (Diplom, Master) oder vergleichbare Qualifikation mit mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung.
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Bieters und der Qualifikation des Projektteams folgende Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar und die technische Leistungsfähigkeit als erfüllt angesehen werden kann.
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der Analyse von qualitativen und quantitativen Politikinstrumenten für Klimaschutz in den energieintensiven Industriesektoren, sowie beim Wasserstoffhochlauf.
2. Erfahrung in der Zusammenarbeit und Vernetzung mit Industrieunternehmen, Entscheider/innen, weiteren relevanten Stakeholdern inklusive wissenschaftlichen Partnern
3. Erfahrungen in verständlicher Aufbereitung komplizierter Sachverhalte für Entscheider/innen
4. Kenntnisse im wissenschaftlichen Forschungsbereich (insbesondere umweltökonomischen Zusammenhänge und Industrieprozesse) und Kenntnisse des politischen Umfeldes im Bereich der Energiewende und Industriewende und des Wasserstoffhochlaufs.
5. Deutschkenntnisse auf C2-Niveau in Wort und Schrift für alle Projektmitarbeiter/innen.
Es ist zu den Punkten 1-4 jeweils mindestens eine Referenzen auf je max. zwei DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich. Zum Punkt 5 ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
- Projektbezeichnung
- Projektinhalt
- Projektlaufzeit
- Angaben zum Auftraggeber
- Zeitraum der Auftragserfüllung
- Erbrachte Leistung und Zusammenhang zur ausgeschriebenen Leistung
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".