Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.1 Hinweis zu Kriterium 1.2 & 1.3
K.O.-Kriterium: Nein
Bei den Kriterien 1.2 und 1.3 sind nur Angaben zu tätigen und ggf. weitere Unterlagen mit dem Angebot einzureichen, sofern eine
Bewerber-/Bietergemeinschaft vorliegt.
1.2 Bestätigung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften
K.O.-Kriterium: Nein
Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche weitere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft den Inhalt
der Eignungskriterien zur Kenntnis genommen und deren Inhalt bestätigt haben und vollumfänglich erfüllen.
Hinweise : Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0) Nur eine Antwort wählbar
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1.3 Anlagen zum Angebot
K.O.-Kriterium: Nein
Als bevollmächtigter Vertreter erkläre ich, dass die nachfolgend aufgelisteten Angaben/Erklärungen zum Nachweis der Eignung
Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. der weiteren Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dem Angebot als Anlage beigefügt
wurden:
1. Angaben zum Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister (vgl. Eignungskriterium 3) für jedes Mitglied der
Bewerber-/Bietergmeinschaft
2. Statistische Angaben (vgl. Eignungskriterium 4) für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft
3. Gemeinschaftliche und von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung gem. Ziffer 3.2 der Bewerbungsbedingungen EU
Hinweis: Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
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2.1 Bestätigung der Kenntnisnahme [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Eigenerklärung
mit Angebotsabgabe erklärt der Angebotsersteller oder bei Bewerber- / Bietergemeinschaften
deren bevollmächtigter Vertreter für die beteiligten Unternehmen Folgendes:
• Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der
in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
• Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
• Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Insbesondere
wird
gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und
Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden
gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und
umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem
Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG
erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben
werden.
• Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat
seine Tätigkeit eingestellt.
• Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als
Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren
Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
• Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
• Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und
§ 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt.
Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine
in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist
dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den
Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände
nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem
Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
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2.2 Bestätigung der Kenntnisnahme RUS [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Eigenerklärung russische Unternehmen
mit Angebots- / Teilnahmeantragsabgabe erklärt der Angebotsersteller, bei Bewerber- /
Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter Folgendes:
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU)
2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten
Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift
aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die
Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf
die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das
Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von
Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder
b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 %
des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten
Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der
Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
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2.4 Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
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3.1 Grundlage Auskunft Gewerbezentralregister
K.O.-Kriterium: Nein
Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a
GewO anzufordern.
3.2 Grundlage Auskunft Wettbewerbsregister
K.O.-Kriterium: Nein
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
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4.1 Ausfüllhinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte beachten Sie zu den folgenden Positionen das Formular "Informationen zu statistischen Angaben".
4.2 KMU-Eigenschaft [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
4.3 NUTS-Code
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
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5.1 Hinweis
K.O.-Kriterium: Nein
Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter zulässig.
5.2 Ausschlussgründe nach § 123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB?
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5.3 Ausschluss nach § 124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein