Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster, Außentüren und Sonnenschutz

Contargo GmbH & Co. KG

Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Arbeiten für die Fenster, Außentüren und Sonnenschutz für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Ende September 2026 und Mitte Juni 2027 liegen. Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitten zu erbringen. Im 1. Bauabschnitt werden die Fenster und Außentüren montiert. Die Montage des außenliegenden Sonnenschutzes erfolgt im 2. Bauabschnitt nach Fertigstellung der Außenputzarbeiten. Zum Endeder Baumaßnahme wird das Bautürblatt ausgebaut und das Eingangstürblatt montiert. Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 28.09.2026. Die folgenden Fristen sind unbedingt einzuhalten: · 14.12.2026 – 25.12.2026 (Montage Fenster + Außentüren, Bautürblatt) · 11.06.2027 (Endfertigstellungstermin). Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan, eine Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis aufzustellen und spätestens 12 Werktage vor Ausführung der Leistungen der Bauleitung vorzulegen. ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: · Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03). · Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-genden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. · Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. · Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB– Einheitspreisvertrag - Anlage 04). · Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen. · Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.

Deadline

Deadline 2026-07-27

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster, Außentüren und Sonnenschutz
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Arbeiten für die Fenster, Außentüren und Sonnenschutz für den Erweiterungsneubau eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst im Rahmen einer geförderten Maßnahme europaweit aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Für die weiteren Besonderheiten bei der Ortsbesichtigung siehe die Erläuterungen im Leistungsverzeichnis (Teil des Anlagenkonvoluts 03). Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Ende September 2026 und Mitte Juni 2027 liegen. Die Arbeiten sind in drei Bauabschnitten zu erbringen. Im 1. Bauabschnitt werden die Fenster und Außentüren montiert. Die Montage des außenliegenden Sonnenschutzes erfolgt im 2. Bauabschnitt nach Fertigstellung der Außenputzarbeiten. Zum Endeder Baumaßnahme wird das Bautürblatt ausgebaut und das Eingangstürblatt montiert. Ausführungsbeginn ist voraussichtlich der 28.09.2026. Die folgenden Fristen sind unbedingt einzuhalten: · 14.12.2026 – 25.12.2026 (Montage Fenster + Außentüren, Bautürblatt) · 11.06.2027 (Endfertigstellungstermin). Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan, eine Baustelleneinrichtungsplan und ein Geräteverzeichnis aufzustellen und spätestens 12 Werktage vor Ausführung der Leistungen der Bauleitung vorzulegen. ACHTUNG: In Bezug auf die Terminplanung sind unbedingt die Vorgaben aus dem vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmenterminplan (Teil des Anlagenkonvoluts 03) zu beachten. Sie sind freundlich eingeladen, anhand dieser Aufforderung und den diesem Schreiben beiliegenden Vergabe-/Vertragsbedingungen ein Angebot abzugeben. Bitte benutzen Sie hierfür die beigefügten Formularblätter. Erläuternd wird zu den Grundlagen des Angebots auf Folgendes hingewiesen: · Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen (Teil des Anlagenkonvoluts 03). · Die im Leistungsverzeichnis genannten Qualitäten als Grundlage der vorlie-genden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. · Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 04) zu entnehmen. · Der Auftragnehmer wird verpflichtet, eine Bauleistungsversicherung auf seine Kosten abzuschließen. Der Versicherungsnachweis ist bis Baubeginn beim AG einzureichen (siehe § 14 Abs. 1 der BVB– Einheitspreisvertrag - Anlage 04). · Der obsiegende Bieter wird vor der eigentlichen Zuschlagserteilung aufgefordert, die entsprechende Urkalkulation beim AG einzureichen. · Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rahmen der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorgenannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Türen und Fenstern 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E31866626
Titel: Projekt Erweiterung eines Bürogebäudes im Industriepark Frankfurt-Höchst Fenster, Außentüren und Sonnenschutz
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sonnenschutzvorrichtungen 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Baustelle liegt in: 65926 Frankfurt am Main, Industriepark Höchst "IPH", Bürogebäude G315 Der Industriepark Höchst liegt westlich von Frankfurt am Main nördlich des Flughafen Frankfurt zwischen den Gemeinden Kelsterbach und Unterliederbach. Die Containerumschlagfläche der Fa. Contargo befindet sich innerhalb des Industrieparkgeländes am südlichen Ufer des Mains. Zugangsregelungen / Vorschriften für Fremdfirmen Die Zufahrt zum Containerterminal ist nur über beschrankte Einfahrten mit Zugangskontrolle möglich. Für den Zugang zum Containerterminal sind vorgegebene Regularien (wie Anmeldung, Zugangsausweise, Einfahrgenehmigungen) zu beachten. Einfahrtsberechtigung und Zutritt zum IPH, Sicherheitsinformationen/-vorschriften Der Zutritt zum Industriepark Höchst und damit zur Baustelle für eine Ortsbesichtigung sowie auch für die Ausführung aller Arbeiten erfordert: - eine Anmeldung aller für den Einsatz vorgesehenen Personen einschließlich einem eventuell erforderlichen Ersatzpersonal sowie der Geräte / Fahrzeuge beim Fremdfirmenmanagement des IPH und Beschaffen des Ausweises für Fremdfirmenmitarbeiter sowie der notwendigen Einfahrtsgenehmigung für alle Fahrzeuge sowie Geräte, - bei einer langeren Tätigkeitsdauer ist die Ausstellung eines kostenpflichtigen, jedoch zeitlich begrenzten Dauerausweises einschließlich der Einfahrtsberechtigung obligatorisch, - den Nachweis einer bestandenen Sicherheitsunterweisung für jede Person, - einen gültigen Personalausweis / Ausweispapiere und eine gültige Arbeitserlaubnis, - eine Anmeldung beim Betreiber des Containerterminals. Der AN übernimmt alle erforderlichen Maßnahmen und Aufwendungen, die auf Grund der Tätigkeit im Industriepark u. a. für die Einfahrt von Fahrzeugen und Geräten sowie für den Zutritt des geplanten Personals zum Industriepark und damit zur Baustelle notwendig sind. Auf Grund der zu erwartenden, nicht unerheblichen Aufwendungen ist für das Erlangen der Einfahrtsgenehmigung sowie der Zutrittsberechtigung eine gesonderte Leistungsposition vorgesehen. Der AN ist verpflichtet, für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch das eingesetzte Personal einschließlich der Nachunternehmer auf der Baustelle sowie im Industriepark zu sorgen.
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Postanschrift: Industriepark Höchst
Postleitzahl: 65926
Stadt: Frankfurt a.M.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-28 📅
Datum des Endes: 2027-06-11 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Der Auftrag wird im Offenen Verfahren gem. § 3 Nr. 1 VOB/A-EU vergeben.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-07-27 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen. Zum Nachweis der allgemeinen Eignung müssen die Bieter folgende Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Anlage 07). • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG und § 21 des SchwarzarbG vorliegen (Anlage 07). • Eigenerklärung, dass die Vorgaben in Bezug auf die Russlandsanktionen eingehalten werden (Anlage 07) • Eigenerklärung, dass die Scientology-Schutzklausel eingehalten wird (Anlage 07). • Eigenerklärung, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz BaWü gewahrt wird (Anlage 12). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Anlage 08) abzugeben, in der: · die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, · alle Mitglieder aufgeführt sind, · ein von allen Mitgliedern bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und · die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und / oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelteilnahme, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften einge-bunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebots-preise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunter-nehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des je-weiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehr-fachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter / die Bietergemeinschaft ei-nes Nachunternehmers und beruft er / sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und / oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Ange-bot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer ange-geben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Ange-bots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu un-terzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter / Nachunternehmen / konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er / sie nachweisen, dass ihm / ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen. Zum Nachweis der auftragsspezifischen technischen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn ➢ im Rahmen des Referenzobjekts Arbeiten für Fenster, Außentüren und Sonnenschutz durchgeführt worden sind, ➢ das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 20.000,00 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und ➢ das Projekt in den letzten 10 Jahren (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 19.06.2026) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungsleihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (Anlage 11) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertre-ter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Un-ternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen. Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens EUR 50.000,00. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Un-ternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen. Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. Die allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 19.06.2026). Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Un-ternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haf-ten; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen. Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder an-derweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind. Die allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 19.06.2026). Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haf-ten; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzu-geben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen. Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: · Nachweis der folgenden Versicherungen: Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.000.000,00 für Personenschäden und mindestens € 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert je Versicherungsjahr. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE). Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfä-higkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bieter müssen geeignet sein, den Auftrag auszuführen. Dabei ist die Eignung anhand der folgenden Mindestkriterien nachzuweisen. Zum Nachweis der projektspezifischen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen unabhängig von einer etwaigen Präqualifikation und damit von jedem Bieter folgende Nachweise erbracht werden: Für die Nachweise der Versicherung und der Bankauskunft ist genau auf die konkreten Vorgaben und abgefragten Angaben zu achten. Die allgemeine Bankauskunft und der Handelsregisterauszug dürfen nicht älter als 6 Monate sein (Stichtag: Versendung der Bekanntmachung am 19.06.2026). Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfä-higkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Contargo GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE813870828
Postanschrift: Rheinkaistr. 2
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@contargo.net 📧
Telefon: +4922197300293 📞
URL: http://www.contargo.net 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E31866626 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E31866626 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Daten-schutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlichen Stelle: Contargo GmbH & Co. KG Rheinkaistraße 2 68159 Mannheim Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Rhenus Office Systems GmbH Rhenus Platz 1 59439 Holzwickede datenschutz@de.rhenus.com www.office-systems.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens; Ihre Daten werden fallbezogen verarbei-tet, um Vergabeverfahren nach den Vorgaben der einschlägigen Vergabebestimmungen abwickeln zu können. Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt. Konkret werden ihre Daten zu folgenden Zwecken erhoben: Durchführung eines Vergabeverfahrens, insbesondere: · Bereitstellung von Vergabeunterlagen · Beantwortung von Bieterfragen · Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen · Überprüfung der Eignung · Prüfung und Wertung von Angeboten · Erfüllen sonstiger vergaberechtlicher Verpflichtungen · Dokumente und- Vertragsmanagement · Vertragsabwicklung · Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen · Führen sachdienlicher Kommunikation b) Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens als öffentlicher Auftraggeber und erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e, Art. 6 Abs. 3 DSGVO. Der öffentliche Auftraggeber hat das geltende Recht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verord-nung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sektorenbereich (SektVO), die Unter-schwellenvergabeverordnung (UVgO), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A), das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaus-haltsordnung (HVTG), das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), das Geldwä-schegesetz (GwG) und die Landeshaushaltsordnung (LHO BaWü). Empfänger von personenbezogenen Daten: Empfänger innerhalb der Verwaltung: Die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung und Regierung sowie ggf. deren Vor-gesetzte oder Prüfungsinstitutionen (z.B. Justiziariat, Aufsichtsorgane, Innenrevisi-on, Datenschutzbeauftragter, Nachprüfungsstellen nach § 21 VOB/A). Auftragsverarbeiter: Mitarbeiter oder sonstige Personen, die die Vergabeplattform betreuen. Dritte: · Unterlegene Bieter in EU-weiten Vergabeverfahren gemäß § 134 GWB, § 62 VgV, § 56 SektVO, § 36 VSVgV, § 30 KonzVgV sowie in nationalen Vergabeverfahren gemäß § 46 UVgO, 19 VOB/A · Registerstellen (z.B. für die Abfrage von Ausschlussgründen oder aufgrund von fördermittelrechtlichen Vorgaben) ▪ Tariftreueregister ▪ Gewerbezentralregister ▪ Wettbewerbsregister ▪ Transparenzregister ▪ Hauptzollamt · Vergabeportal: Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen die vorgeschriebenen Veröffentlichungen zu vergebenen Aufträgen sowie zu Nachträgen bzw. Änderungen während der Vertragslaufzeit. Diese Informationen enthalten i.d.R. zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens und in europaweiten Verfahren auch den Auftragswert des Auftrags · Institutionen des Bundes (Statistisches Bundesamt) und die EU-Kommission im Rahmen der Meldepflichten nach der Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO) · Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestim-mungen bei EU-weiten Vergabeverfahren (Vergabekammer) · Gerichte im Falle von Eilrechtsschutzverfahren oder Klagen, bzw. bei Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer · Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzangaben · Zuwendungsgeber im Rahmen von Verwendungsnachweisprüfungen, bzw. vorgesehene Prüfstellen bei EU-geförderten Vorhaben · des Weiteren können im Rahmen von Vergabeverfahren extern beauftragte Dritte (z.B. Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungen, Rechtsberater sowie sonstige Berater*innen) beteiligt sein, z.B. im Rahmen der Bereit-stellung von Vergabeunterlagen und / oder der Prüfung und Wertung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Die beteiligten externen Dritten wer-den von den öffentlichen Auftraggebern auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet. Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist: Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zu-schlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Herkunft und Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten: Es werden nur Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, die im Rahmen des Verga-beverfahrens von den Bewerbern und Bietern zur Verfügung gestellt werden. Das sind insbesondere · Persönliche Kontaktdaten und Namen von Unternehmen, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, · Kontaktdaten von Ansprechpersonen des Unternehmens (z.B. Vor- und Nachnahmen, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), · Daten zum Nachweis der Gesetzestreue des Unternehmens, · Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Unter-nehmens und · Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen mit Angaben von Referenzgebern Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern eine rechtliche Verpflich-tung besteht oder in die Erhebung eingewilligt wurde. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beach-tung der gesetzlichen Pflichten und Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Vergabeunterlagen sind gemäß § 8 Abs. 4 VgV, § 6 Abs. 2 UVgO bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Vergabeunterlagen, die als nicht archivierungswürdig eingestuft wurden, werden in der Regel zehn Jahre nach Ab-schluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet. Längere Aufbewahrungspflichten können sich beispielsweise im Rahmen von EU-geförderten Vorhaben ergeben. Bei Vertragsunterlagen beträgt die Frist in der Regel maximal 30 Jahre nach Vertragsschluss, sie kann jedoch aufgrund einer längeren Vertragslaufzeit oder im Kontext mit Prüfungen des betreffenden Vertrages ggf. auch län-ger ausfallen. Daneben sind Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten ggf. auch die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 20 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft, Art. 15 DSGVO: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung, Art. 17 DSGVO: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO: Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Datenübertragung in einem strukturierten, gängigen maschinenlesbaren Format. Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Nordrhein-Westfalen ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Für die weiteren Einzelheiten siehe die Datei "Aufforderungsschreiben" unter der Ziff. 8.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bzgl. vergaberechtlicher Rechtsmittel gilt Folgendes: Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Aufla-gen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 118-428077 (2026-06-19)
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