Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind für Los 1 53 Punkte und für Los 2 53 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgender
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
ALLE LOSE:
1. Berufserfahrung der Projektleitung:
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
über 10 Jahre = 15 Punkte,
9, 10 Jahre = 12 Punkte,
7, 8 Jahre = 9 Punkte,
5, 6 Jahre = 6 Punkte,
3, 4 Jahre = 3 Punkt,
unter 3 Jahre = 1 Punkt,
2. Technische Leistungsfähigkeit des Büros (Mitarbeiter = Geschäftsführung/Inhaber und fest angestellte Mitarbeiter, welche die Qualifikation zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung besitzen)
(gem. Eintragung in der Checkliste Leistungsfähigkeit):
mindestens 6 Mitarbeiter = 10 Punkte,
mindestens 5 Mitarbeiter = 8 Punkte,
mindestens 4 Mitarbeiter = 6 Punkte,
mindestens 3 Mitarbeiter = 4 Punkte,
mindestens 2 Mitarbeiter = 2 Punkte,
LOS 1:
1. Themenschwerpunkte Natur oder Umwelt oder Science:
4 oder mehr Referenzobjekte = 20 Punkte,
3 Referenzobjekte = 15 Punkte,
2 Referenzobjekte = 10 Punkte,
1 Referenzobjekt = 5 Punkte,
2. Themenschwerpunkt Tourismus:
4 oder mehr Referenzobjekte = 8 Punkte
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte,
LOS 2:
1. Themenschwerpunkt immersive Multimedia-Räume:
4 oder mehr Referenzobjekte = 20 Punkte,
3 Referenzobjekte = 15 Punkte,
2 Referenzobjekte = 10 Punkte,
1 Referenzobjekt = 5 Punkte,
2. Themenschwerpunkte Natur oder Wissenschaft:
4 oder mehr Referenzobjekte = 8 Punkte,
3 Referenzobjekte = 6 Punkte,
2 Referenzobjekte = 4 Punkte,
1 Referenzobjekt = 2 Punkte,
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.1) gewertet.
Werden die in Ziffer 3.2.1 geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
3.3.3
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
3.4
Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.