Die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft beabsichtigt die derzeit mit Kohle gefeuerten Anlagen am Standort Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin, schrittweise durch diverse klimafreundliche Anlagen zu ersetzen. Ziel des Vorhabens ist die Modernisierung und Dekarbonisierung des Standortes sowie auch über 2030 hinaus den Weg hin zu einer klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung der Hauptstadt zu ebnen. Nach derzeitigem Planungsstand beabsichtigt die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft dieses Ziel mittels diverser Teilprojekte und übergeordneter Maßnahmen zu erreichen. Die hiesige Bekanntmachung betrifft das Teilprojekt „RHB, Reuter Hydraulic Backbone– Ausrüstung der Heizzentrale 2 und Anbindung an das Fernwärmenetz (Los 3) Anlagentechnik für Phase 2 HZ 2 (Pumpen, Rohrleitungen, EMSR-L-Technik etc.) zur Wärmeversorgung der bestehenden und neuen Anlagen. Das Projekt RHB besteht aus 3 Losen: • Los 1 - Bautechnik (bereits am Markt über die EU-Auftragsbekanntmachung – 2022/S 048-125530) • Los 2 - Neue Fernwärmeleitungsverbindung zwischen neuer Fernwärme – Erzeugungsanlage und bestehender Heizzentrale (bereits am Markt über die EU-Auftragsbekanntmachung – 2022002754) • Los 3 – Ausrüstung für eine neue zentrale Pumpstation zur Wärmeversorgung der bestehenden und neuen Anlagen. Anlagentechnik für Phase 2 HZ 2 (Pumpen, Rohrleitungen, EMSR-L-Technik etc.)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2023-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kraftwerke und Heizkraftwerke
Referenznummer: 2023005698
Kurze Beschreibung:
Die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft beabsichtigt die derzeit mit Kohle gefeuerten
Anlagen am Standort Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin, schrittweise durch diverse
klimafreundliche Anlagen zu ersetzen. Ziel des Vorhabens ist die Modernisierung und
Dekarbonisierung des Standortes sowie auch über 2030 hinaus den Weg hin zu einer
klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung der Hauptstadt zu ebnen.
Nach derzeitigem Planungsstand beabsichtigt die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft
dieses Ziel mittels diverser Teilprojekte und übergeordneter Maßnahmen zu erreichen.
Die hiesige Bekanntmachung betrifft das Teilprojekt „RHB, Reuter Hydraulic Backbone– Ausrüstung der Heizzentrale 2 und Anbindung an das Fernwärmenetz (Los 3)
Anlagentechnik für Phase 2 HZ 2 (Pumpen, Rohrleitungen, EMSR-L-Technik etc.) zur Wärmeversorgung der bestehenden und neuen Anlagen.
Das Projekt RHB besteht aus 3 Losen:
• Los 1 - Bautechnik (bereits am Markt über die EU-Auftragsbekanntmachung – 2022/S
048-125530)
• Los 2 - Neue Fernwärmeleitungsverbindung zwischen neuer Fernwärme –
Erzeugungsanlage und bestehender Heizzentrale (bereits am Markt über die EU-Auftragsbekanntmachung – 2022002754)
• Los 3 – Ausrüstung für eine neue zentrale Pumpstation zur Wärmeversorgung der bestehenden und neuen Anlagen. Anlagentechnik für Phase 2 HZ 2 (Pumpen, Rohrleitungen, EMSR-L-Technik etc.)
Die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft beabsichtigt die derzeit mit Kohle gefeuerten
Anlagen am Standort Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin, schrittweise durch diverse
klimafreundliche Anlagen zu ersetzen. Ziel des Vorhabens ist die Modernisierung und
Dekarbonisierung des Standortes sowie auch über 2030 hinaus den Weg hin zu einer
klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung der Hauptstadt zu ebnen.
Nach derzeitigem Planungsstand beabsichtigt die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft
dieses Ziel mittels diverser Teilprojekte und übergeordneter Maßnahmen zu erreichen.
Die hiesige Bekanntmachung betrifft das Teilprojekt „RHB, Reuter Hydraulic Backbone– Ausrüstung der Heizzentrale 2 und Anbindung an das Fernwärmenetz (Los 3)
Anlagentechnik für Phase 2 HZ 2 (Pumpen, Rohrleitungen, EMSR-L-Technik etc.) zur Wärmeversorgung der bestehenden und neuen Anlagen.
Das Projekt RHB besteht aus 3 Losen:
• Los 1 - Bautechnik (bereits am Markt über die EU-Auftragsbekanntmachung – 2022/S
048-125530)
• Los 2 - Neue Fernwärmeleitungsverbindung zwischen neuer Fernwärme –
Erzeugungsanlage und bestehender Heizzentrale (bereits am Markt über die EU-Auftragsbekanntmachung – 2022002754)
• Los 3 – Ausrüstung für eine neue zentrale Pumpstation zur Wärmeversorgung der bestehenden und neuen Anlagen. Anlagentechnik für Phase 2 HZ 2 (Pumpen, Rohrleitungen, EMSR-L-Technik etc.)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kraftwerke und Heizkraftwerke📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pumpen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-17 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-633793
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2023_XX_XX“).
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - auch nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote während des gesamten Ausschreibungsverfahrens bei begründetem Anlass bei einzelnen Bewerbern/Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bewerber/Bieter seinen Sitz in einem Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden oder die Leistungserbringung in oder aus einem solchen Land erfolgt. Weiterhin liegt der begründete Anlass vor, wenn die Produkt- oder Leistungskategorie als Hochrisiko eingestuft ist. Eine Liste der Hoch-Risikoländer sowie Produkt- und Leistungskategorien findet sich unter:
https://group.vattenfall.com/de/wer-wir-sind/lieferantenbeziehungen/lieferantenregistrierung
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen nach III.1.1 Register G, H und I des Bewerbers/Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bewerber/Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem WecHSl des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
B) Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen .
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
6. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - auch nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote während des gesamten Ausschreibungsverfahrens bei begründetem Anlass bei einzelnen Bewerbern/Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bewerber/Bieter seinen Sitz in einem Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden oder die Leistungserbringung in oder aus einem solchen Land erfolgt. Weiterhin liegt der begründete Anlass vor, wenn die Produkt- oder Leistungskategorie als Hochrisiko eingestuft ist. Eine Liste der Hoch-Risikoländer sowie Produkt- und Leistungskategorien findet sich unter:
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen nach III.1.1 Register G, H und I des Bewerbers/Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bewerber/Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem WecHSl des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
B) Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen .
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
6. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft beabsichtigt die derzeit mit Kohle gefeuerten
Anlagen am Standort Reuter West, Großer Spreering 5, 13599 Berlin, schrittweise durch diverse
klimafreundliche Anlagen zu ersetzen. Ziel des Vorhabens ist die Modernisierung und
Dekarbonisierung des Standortes sowie auch über 2030 hinaus den Weg hin zu einer
klimaneutralen Strom- und Wärmeversorgung der Hauptstadt zu ebnen.
Nach derzeitigem Planungsstand beabsichtigt die Vattenfall Wärme Berlin Aktiengesellschaft
dieses Ziel mittels diverser Teilprojekte und übergeordneter Maßnahmen zu erreichen.
Die hiesige Bekanntmachung betrifft das Teilprojekt „RHB, Reuter Hydraulic Backbone– Ausrüstung der Heizzentrale 2 und Anbindung an das Fernwärmenetz (Los 3)
Anlagentechnik für Phase 2 HZ 2 (Pumpen, Rohrleitungen, EMSR-L-Technik etc.) zur Wärmeversorgung der bestehenden und neuen Anlagen.
Das Projekt RHB besteht aus 3 Losen:
• Los 1 - Bautechnik (bereits am Markt über die EU-Auftragsbekanntmachung – 2022/S
048-125530)
• Los 2 - Neue Fernwärmeleitungsverbindung zwischen neuer Fernwärme –
Erzeugungsanlage und bestehender Heizzentrale (bereits am Markt über die EU-Auftragsbekanntmachung – 2022002754)
• Los 3 – Ausrüstung für eine neue zentrale Pumpstation zur Wärmeversorgung der bestehenden und neuen Anlagen. Anlagentechnik für Phase 2 HZ 2 (Pumpen, Rohrleitungen, EMSR-L-Technik etc.)
Die Leistungen umfassen alle Lieferungen und Installationen zum Ausbau der Heizzentrale 2. Dazu gehören insbesondere die hydraulische Infrastruktur inkl. alle erforderlichen Pumpen, deren elektrischer Antriebe und Versorgung sowie Steuer- und Leittechnik. Darüber hinaus ist die hydraulische Integration der Anlagentechnik in das dann bestehende Fernwärmenetz Leistungsbestandteil.
Die Leistungen umfassen alle Lieferungen und Installationen zum Ausbau der Heizzentrale 2. Dazu gehören insbesondere die hydraulische Infrastruktur inkl. alle erforderlichen Pumpen, deren elektrischer Antriebe und Versorgung sowie Steuer- und Leittechnik. Darüber hinaus ist die hydraulische Integration der Anlagentechnik in das dann bestehende Fernwärmenetz Leistungsbestandteil.
Das Gebäudes der Heizzentrale 2 wird durch den AG beauftragt und durch einen Dritten erstellt, ebenso wie die Errichtung der Fernwärmeleitungen, an die angeschlossen werden muss. Beide Leistungen sind vor Leistungsbeginn des Bieters abgeschlossen, die Fernwärmeleitungen werden sich bereits in Betrieb befinden. Die vom Bieter zu erbringenden Leistungen müssen innerhalb eines größeren Baufeldes zeitgleich mit anderen Bauvorhaben erbracht werden, mit denen eine Abstimmung erforderlich wird, die auch durch den Bieter zu realisieren ist.
Das Gebäudes der Heizzentrale 2 wird durch den AG beauftragt und durch einen Dritten erstellt, ebenso wie die Errichtung der Fernwärmeleitungen, an die angeschlossen werden muss. Beide Leistungen sind vor Leistungsbeginn des Bieters abgeschlossen, die Fernwärmeleitungen werden sich bereits in Betrieb befinden. Die vom Bieter zu erbringenden Leistungen müssen innerhalb eines größeren Baufeldes zeitgleich mit anderen Bauvorhaben erbracht werden, mit denen eine Abstimmung erforderlich wird, die auch durch den Bieter zu realisieren ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A)
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse)
Register B) --> entfällt
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) --> entfällt
Register E)
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Register F) --> entfällt
Register G) [MINDESTBEDINGUNG];
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AentG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AentG, 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register H [MINDESTBEDINGUNG ];
Erklärung des Bewerbers, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten und Partner sowie die Grundsatzerklärung gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Vattenfall GmbH gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter
Erklärung des Bewerbers, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten und Partner sowie die Grundsatzerklärung gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Vattenfall GmbH gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter
Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien und den Prinzipien der Grundsatzerklärung erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Der Bewerber erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien und den Prinzipien der Grundsatzerklärung erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bewerber erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Register I) [MINDESTBEDINGUNG ];
Erklärung zu VO-2022-833 (Russland-Sanktionen). Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register J (Mindestbedingung)
Ihr Unternehmen ist bereit und in der Lage, gemäß den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere aus dem IT-Sicherheitsgesetz, und entsprechend dem Stand der Technik, Informationen des Auftraggebers durch die Umsetzung angemessener Prozesse, Methoden und Sicherheitstechnologien zur Informationssicherheit, insbesondere auf Basis der Informationsklassifikation und der Risikoanalyse zur Informationssicherheit zu schützen.
Ihr Unternehmen ist bereit und in der Lage, gemäß den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere aus dem IT-Sicherheitsgesetz, und entsprechend dem Stand der Technik, Informationen des Auftraggebers durch die Umsetzung angemessener Prozesse, Methoden und Sicherheitstechnologien zur Informationssicherheit, insbesondere auf Basis der Informationsklassifikation und der Risikoanalyse zur Informationssicherheit zu schützen.
O Ja
O Nein
Die in Ihrem Unternehmen zur Erbringung der (Dienst-) Leistung eingesetzten Prozesse, Methoden und Sicherheitstechnologien entsprechen den anerkannten Normen und Standards, wie z. B. der ISO/IEC 27001 und umfassen folgende Hauptkategorien über die gesamte Lieferkette und den gesamten Lebenszyklus der Informationen, d. h. von der Erzeugung der Information, deren Verarbeitung, Speicherung und Übertragung, bis hin zur Zerstörung/ Löschung:
Die in Ihrem Unternehmen zur Erbringung der (Dienst-) Leistung eingesetzten Prozesse, Methoden und Sicherheitstechnologien entsprechen den anerkannten Normen und Standards, wie z. B. der ISO/IEC 27001 und umfassen folgende Hauptkategorien über die gesamte Lieferkette und den gesamten Lebenszyklus der Informationen, d. h. von der Erzeugung der Information, deren Verarbeitung, Speicherung und Übertragung, bis hin zur Zerstörung/ Löschung:
• Administrative Sicherheit (wie u. a. Rollen und Funktionen, Prozesse, Kompetenzen)
• IT-Sicherheit (wie u. a. Schutz gegen Schadsoftware, Systemhärtung, Protokollierung, Netzwerksegmentierung, Notfall-, Vorfall- und Schwachstellenmanagement)
• Physische Sicherheit (wie u. a. Rechenzentren, Perimetersicherheit, Videoüberwachung, Büro, Homeoffice)
O Ja, Prozesse, Methoden und Sicherheitstechnologien entsprechen den Normen und Standards.
O Nein, Prozesse, Methoden und Sicherheitstechnologien entsprechen nicht den Normen und Standards, aber orientieren sich hieran.
Wenn: Nein. Bitte begründen Sie, warum nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2) der Bekanntmachung vorzulegen.
Den Nachweis unter III.1.2), Register M und N ) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.)
Register M) [MINDESTBEDINGUNG];
Der Bewerber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass sein durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der doppelten Auftragssumme des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass sein durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der doppelten Auftragssumme des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht.
Register N) --> entfällt
Register O) [MINDESTBEDINGUNG]
Vorlage der vollständigen, konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer einschließlich Lagebericht, Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur Gewinn und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zur Kapitalflussrechnung (Cash-Flow).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage der vollständigen, konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom Wirtschaftsprüfer einschließlich Lagebericht, Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur Gewinn und Verlustrechnung (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zur Kapitalflussrechnung (Cash-Flow).
Auf der Grundlage der angeforderten Informationen führt die Vergabestelle eine Bonitätsprüfung durch, um die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bestimmen. Der Bewerber gilt als finanziell geeignet, wenn die Bonitätsprüfung ergibt, dass das Bewerberunternehmen im Verhältnis zum Wert und der Laufzeit des Vertrages finanziell gesund und groß genug ist, um sämtliche Vertragsverpflichtungen zu erfüllen. Hierzu muss der Bewerber u.a. über angemessene Gewinnmargen und ausreichend starke operative Cashflows sowie eine angemessene Kapitalausstattung mit einem allgemein akzeptablem (geringem) Verschuldungsgrad verfügen. Darüber hinaus müssen die Größe und das finanzielle Profil des Bewerbers in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragswert stehen und es muss der positive Ausblick bestehen, dass der Bewerber seine finanzielle Eignung während der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf der Grundlage der angeforderten Informationen führt die Vergabestelle eine Bonitätsprüfung durch, um die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers zu bestimmen. Der Bewerber gilt als finanziell geeignet, wenn die Bonitätsprüfung ergibt, dass das Bewerberunternehmen im Verhältnis zum Wert und der Laufzeit des Vertrages finanziell gesund und groß genug ist, um sämtliche Vertragsverpflichtungen zu erfüllen. Hierzu muss der Bewerber u.a. über angemessene Gewinnmargen und ausreichend starke operative Cashflows sowie eine angemessene Kapitalausstattung mit einem allgemein akzeptablem (geringem) Verschuldungsgrad verfügen. Darüber hinaus müssen die Größe und das finanzielle Profil des Bewerbers in einem angemessenen Verhältnis zum Vertragswert stehen und es muss der positive Ausblick bestehen, dass der Bewerber seine finanzielle Eignung während der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten kann.
Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Eignung von der Eignungsleihe (vgl. auch VI.3. A Ziffer 6 dieser Bekanntmachung) Gebrauch machen will, muss er zum einem den Dritten, auf den er sich berufen will, konkret benennen (z.B. bei Konzerngesellschaften die Muttergesellschaft) und zum anderen für diesen Dritten zusätzlich vorlegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Eignung von der Eignungsleihe (vgl. auch VI.3. A Ziffer 6 dieser Bekanntmachung) Gebrauch machen will, muss er zum einem den Dritten, auf den er sich berufen will, konkret benennen (z.B. bei Konzerngesellschaften die Muttergesellschaft) und zum anderen für diesen Dritten zusätzlich vorlegen:
(a) sämtliche Unterlagen gemäß III.1.1
(b) Unterlagen gemäß III.1.2. gemäß Register L und N
(c) Nachweis, dass der Dritte dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Auftragsfalle tatsächlich zur Verfügung stellt (Verpflichtungserklärung). Bei Konzerngesellschaften kann der Nachweis u.a. erbracht werden durch:
(aa) eine Erklärung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft), dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich zu III.1.2.) Register M (welches nur vom Bewerber zu erbringen ist) eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft ) oder
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(aa) eine Erklärung des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft), dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich zu III.1.2.) Register M (welches nur vom Bewerber zu erbringen ist) eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft ) oder
(bb) den Nachweis eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der zusätzlichen Erklärung des herrschenden Unternehmens, dass es im Auftragsfalle:
(i) den Auftraggeber über eine bevorstehende Änderung oder Auflösung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorab schriftlich informiert und
(ii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG automatisch erstellt, ohne dass es einer Meldung durch den Auftraggeber bedarf und
(iii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanzieller Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody’s), leisten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(iii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanzieller Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum Rating von BBB mit stabilem Ausblick (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 mit stabilem Ausblick (Moody’s), leisten wird.
Die Vergabestelle behält sich bei der Prüfung der finanziellen Eignung der Bewerber vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zusätzliche Unterlagen/Informationen vom Bewerber (oder bei einer Eignungsleihe von dem Dritten) zu fordern und/oder Aufklärungsgespräche zu führen. Dies kann insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein - dann der Fall sein, wenn der Vergabestelle vom Markt/allgemein zugänglichen Medien usw. Informationen über die Bonität des Bewerbers vorliegen, die im Widerspruch zu den vorgelegten Unterlagen stehen bzw. einer Aufklärung bedürfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle behält sich bei der Prüfung der finanziellen Eignung der Bewerber vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zusätzliche Unterlagen/Informationen vom Bewerber (oder bei einer Eignungsleihe von dem Dritten) zu fordern und/oder Aufklärungsgespräche zu führen. Dies kann insbesondere – ohne hierauf beschränkt zu sein - dann der Fall sein, wenn der Vergabestelle vom Markt/allgemein zugänglichen Medien usw. Informationen über die Bonität des Bewerbers vorliegen, die im Widerspruch zu den vorgelegten Unterlagen stehen bzw. einer Aufklärung bedürfen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3) der Bekanntmachung vorzulegen.
Den Nachweis unter III.1.2), Register M bis N der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.)
Register P) [MINDESTBEDINGUNG ]
Min. 2 Referenzangabe über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
Auftraggeber: ....
Darstellung der Projektgröße und -volumen: ....
Hauptleistungsinhalte: Hauptleistungsinhalte (detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Unterscheidung was durch den AN selbst und was von Nachunternehmern erbracht wurde) ....
Beginn und Ende der Leistungen: ....
Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers:
Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers ....
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register Q)
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register R) --> entfällt
Register S)l -->entfällt
Register T ) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat einen HS-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) zur Verfügung gestellt.
Der Bewerber muss die Fragen (1. und 2. Tabellenblatt) beantworten. Der Auftraggeber wird die Antworten in dem HS-Fragenkatalog gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss eine minimale Punktzahl von 10 von maximal 30 Punkten erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).
Der Bewerber muss die Fragen (1. und 2. Tabellenblatt) beantworten. Der Auftraggeber wird die Antworten in dem HS-Fragenkatalog gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss eine minimale Punktzahl von 10 von maximal 30 Punkten erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).
Der Bewerber hat einen HS-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) bereit gestellt.
Der Bewerber muss dabei die HS-Ausschlusskriterien (1. Tabellenblatt) als Mindestbedingungen vollumfänglich erfüllen. Die Vergabestelle wird zudem die Antworten in dem HS-Fragenkatalog (2. Tabellenblatt) gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).
Der Bewerber muss dabei die HS-Ausschlusskriterien (1. Tabellenblatt) als Mindestbedingungen vollumfänglich erfüllen. Die Vergabestelle wird zudem die Antworten in dem HS-Fragenkatalog (2. Tabellenblatt) gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog (3. Tabellenblatt).
Register U) --> entfällt
Register V) [MINDESTBEDINGUNG ]
Bestätigungen des Bewerbers durch Eigenerklärung darüber, dass er in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch sprechen (mind. C1 oder vergleichbar), in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber hat im Auftragsfalle Bürgschaften,
a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft
b) für sämtliche Vorauszahlungen
c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft
von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s und Fitch) oder Baa2 (Moody’s) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.
von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s und Fitch) oder Baa2 (Moody’s) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating.
Im Übrigen siehe Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
A) Angebote sind für die Vergabestelle kostenlos zu erstellen,
B) Zahlungsverkehr erfolgt in Euro, Zahlungen erfolgen gemäß vereinbartem Zahlungsplan,
C) Anzahlungen werden durch Bürgschaften besichert.
Weitere Details siehe Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich .
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich .
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2024-05-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-06-30 📅
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ (Reg_ = jeweiliges Register) beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern. Der Bewerber hat in diesem Fall die zur Prüfung des fraglichen Registers (III.1.1. bis III.1.3.) erforderlichen Informationen durch Vorlage anderweitiger Unterlagen bzw. Eigenerklärungen zur Verfügung zu stellen. Der Vergabestelle steht es frei – ohne hierzu verpflichtet zu sein – zur Aufklärung ergänzende Unterlagen und Informationen zu fordern. Dies gilt auch bei Mindestbedingungen.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - auch nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote während des gesamten Ausschreibungsverfahrens bei begründetem Anlass bei einzelnen Bewerbern/Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bewerber/Bieter seinen Sitz in einem Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden oder die Leistungserbringung in oder aus einem solchen Land erfolgt. Weiterhin liegt der begründete Anlass vor, wenn die Produkt- oder Leistungskategorie als Hochrisiko eingestuft ist. Eine Liste der Hoch-Risikoländer sowie Produkt- und Leistungskategorien findet sich unter:
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - auch nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote während des gesamten Ausschreibungsverfahrens bei begründetem Anlass bei einzelnen Bewerbern/Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bewerber/Bieter seinen Sitz in einem Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden oder die Leistungserbringung in oder aus einem solchen Land erfolgt. Weiterhin liegt der begründete Anlass vor, wenn die Produkt- oder Leistungskategorie als Hochrisiko eingestuft ist. Eine Liste der Hoch-Risikoländer sowie Produkt- und Leistungskategorien findet sich unter:
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen nach III.1.1 Register G, H und I des Bewerbers/Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bewerber/Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen nach III.1.1 Register G, H und I des Bewerbers/Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bewerber/Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem WecHSl des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
B) Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen .
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
5. Da das Beschaffungsvorhaben insgesamt von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, und die vollständige Veröffentlichung der Unterlagen Rückschlüsse auf die Funktionsweise von Anlagen der kritischen Infrastruktur erlauben würde, beruft sich der Auftraggeber im Rahmen der EU-Bekanntmachung auf §§ 5 Abs.3, 41 Abs.4 SektVO zur Wahrung der Vertraulichkeit und Geheimhaltung, und wird ausschließlich denjenigen Bietern im Angebotsverfahren weitere Informationen des Vorhabens zur Verfügung stellen, die in dem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nachgewiesen haben, dass sie in der Lage sind die geforderten Leistungen zu erbringen (Eignungsprüfung).
6. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig ,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).