Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die
die erforderliche Eignung aufweisen und gegen die keine Ausschlussgründe
bestehen (vgl. §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
[GWB]). Zwecks Prüfung der Eignung der Bieter sind mit dem Angebot die im
Folgenden genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob
für ihn Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123 und § 124
GWB vorliegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche
Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen vorbezeichnete
Ausschlussgründe vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber
abzugeben, ob, und wenn ja, welche Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft
ergriffen hat. Für diese Erklärungen ist der Vordruck VI.1. „Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (siehe Teil VI der Vergabeunterlagen)
auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum
Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch
bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizulegen.
Außerdem haben die Bieter folgende Erklärungen nach dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA) abzugeben:
Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)
Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm (§ 13 Abs. 1 TVergG LSA)
Für diese Erklärungen sind die Vordrucke V.1. bis V.3 (siehe Teil V der Vergabeunterlagen) auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.