Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die detaillierte Punktvergabe auf die Unterkriterien kann der "Anlage zu 7.1 und 7.2 Die Autobahn HVA F-StB
Aufforderung Teilnahmewettbewerb - Maßgebende Mindeststandards, Kriterien und Wichtungen für die Wertung der
Teilnahmeanträge" entnommen werden.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens: Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (2018 bis 2023) erbrachte Dienstleistungen aufzulisten.
Die Ausführungsspanne wurde gem. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre erhöht.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die
geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Gesamtvergütung netto in EUR)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Über die Angaben im Bewerberbogen (Nr. 4.3.1.1 und 4.3.1.2) hinaus sind pro Referenzprojekt max. 3 DIN A4 Seiten (z. B. mit Referenzbescheinigungen, Erläuterungen/Zeichnungen) zu den Referenzen zulässig u. werden in
der Wertung berücksichtigt.
Anzugeben sind zwei Referenzen des Unternehmens aus dem Bereich projektbezogene Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.
Eine Referenz kann aus max. 2 Referenzprojekten (4.3.1.1.1 u. 4.3.1.1.2 bzw. 4.3.1.2.1 u. 4.3.1.2.2 des Bewerberbogens) bestehen. Werden pro Referenz des Unternehmens mehr als 2 Referenzprojekte aufgelistet, dann werden nur die ersten 2 berücksichtigt.
Bei der Aufteilung der jeweiligen Referenz auf mehrere Referenzprojekte werden die Punkte für die Bewertungskriterien vergeben, wenn für jeweils mind. eines der Referenzprojekte die geforderten Leistungsinhalte nachgewiesen werden können und das Referenzprojekt die jew. geforderten Mindeststandards erfüllt.
Alle angegebenen Referenzprojekte müssen folgende 3 Mindeststandards erfüllen, um bei der Bewertung/Bepunktung berücksichtigt zu werden:
1. Angabe des Empfängers der Leistung sowie der Kontaktdaten des Ansprechpartners
2. Abschluss der Leistungserbringung in den letzten 5 Jahren (2018 bis 2023) vor Ablauf der Teilnahmefrist.
3. Selbst erbrachte Leistung der Erstellung und Umsetzung eines projektbezogenen
Kommunikationsmanagements und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Planung und/oder des Baus mind. einer (öffentlichen) Infrastrukturmaßnahme mit überregionaler Bedeutung mit dem Ziel, die Akzeptanz in der
Öffentlichkeit zu stärken und das Projekt konfliktarm voranzubringen.
Die Bewertung/Bepunktung erfolgt nach folgenden Bewertungskriterien:
- Selbst erbrachte Leistung der Erstellung eines übergeordneten und strategischen Kommunikationskonzeptes (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung der Teilnahme an Planungs- und Baustellenterminen vor Ort mit Stakeholdern und weiteren Projektbeteiligten (0,75 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung der Teilnahme an Terminen mit Kommunen, (Land-)Kreisen oder Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung der Teilnahme an Bürgersprechstunden, Informationsmärkten, Erörterungsterminen oder Journalistenworkshops (0,75 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung des Stakeholdermanagements (Identifizierung, Analyse und Beteiligung von relevanten Stakeholdern) (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung zur Unterstützung der Pressearbeit oder zur Tätigkeit als Pressesprecher (0,50 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung im Rahmen eines Neu-, Aus- oder Umbaus einer Bundesautobahn oder vergleichbar (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung in den Bereichen Webdesign mit der Erstellung und Pflege einer Website für projektbegleitende Beiträge und Social Media Management (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung im Bereich Film zur Konzeption und/oder redaktionellen Begleitung eines Erklärund/oder Dokumentationsfilms mit einer Filmlänge > 2 Min. (0,25 Pkt.)
- Selbst erbrachte Leistung des projektbezogenen Kommunikationsmanagements im Rahmen einer Infrastrukturmaßnahme mit Gesamtbaukosten ≥ 20 Mio. EUR netto (0,50 Pkt.)
- Leistungserbringung über einen Zeitraum von mind. 2 Jahren (0,50 Pkt.)